Guten Tag,
ich habe folgende Frage, nach dem Besuch eines Kurses gab es keine -wie in dem Kursangebot angekündigten - Seminarunterlagen ausgehändigt. Auf Nachfrage erfolgte die Aussage , Unterlagen gäbe es nicht. Auf einen erneuten Hinweis per Mail meinerseits, erfolgte keine Antwort.
Nun möchte ich den Seminarpreis gekürzt überweisen , welche Kürzung ist nach Sicht der Rechtslage angemessen ?
Freundliche Grüße,
Christine