Dienstleistung nur teilweise erbracht, kürzung der rechnung um wieviel ?

Guten Tag,
ich habe folgende Frage, nach dem Besuch eines Kurses gab es keine -wie in dem Kursangebot angekündigten - Seminarunterlagen ausgehändigt. Auf Nachfrage erfolgte die Aussage , Unterlagen gäbe es nicht. Auf einen erneuten Hinweis per Mail meinerseits, erfolgte keine Antwort.

Nun möchte ich den Seminarpreis gekürzt überweisen , welche Kürzung ist nach Sicht der Rechtslage angemessen ?

Freundliche Grüße,
Christine

Hallo Christine,
es tut mir sehr leid aber ich habe keine Ahnung wie hier die rechtslage ist und habe auch keine eigenen Erfahrungen die dir weiter helfen könnten.
Gruß immo-makler

ich würde 10 bis 15 % vorschlagen