Dienstleistung ohne Firma

Moin Leute!

Ich werde versuchen mein Vorhaben geordnet zu erklären, soweit es geht.

zu mir:

Ich bin Student.
Ich habe einen 325-Euro-Job in der IT-Branche.

Grundprinzip:

Ich mache alles alleine. Es wird keine Mitarbeiter geben.

Es handelt sich um Dienstleistungen im Medienbereich.

  1. Bereich:
    Webdesign.

  2. Bereich
    Ich möchte Kompositionen/Arrangements incl. Aufnahme der Musik anbieten.
    Beispiele: musikalische Untermalung von Dia-Shows oder anderen Präsentationen, Musik für Aufführungen an Amateur-/Kindertheatern (evtl. mit Proben).

Kosten zum Start:

Es wird keine geben:
Mein Computer reicht für diese Anforderungen, entsprechende Programme sind vorhanden. Musikinstrumente und Aufnahmegeräte erfüllen ebenfalls die Anforderungen.
Ich brauche kein Büro.

Vergütung:

Webdesign soll folgendermassen geregelt werden:
Ich setze die Preise ein, die mein Chef vom 325-Euro-Job verlangt. Rechnungen usw. laufen über ihn.
Er ist damit einverstanden, wir sind uns allerdings nicht ganz sicher über die rechtliche Situation dieses Vorhabens.

Komposition/Arrangement kann nicht über den 325-Euro-Job abgerechnet werden, da dieser Dienstleistungsbereich mit der Unternehmensphilosophie meines Chefs nicht vereinbar ist.
Es gibt aber die Möglichkeit Tätigkeiten für soziale und kulturelle Zwecke steuerfrei abzurechnen (war mal 3500,- DM pro Jahr). Darüber sollte dieser Bereich meines Angebots laufen.

Nun meine Fragen:

1.
Darf ich auch in diesem Fall einen Fantasienamen verwenden, wenn mein eigener bürgerlicher Name immer zusätzlich genannt wird bzw. mit dem bürgerlichen Namen unterzeichnet wird?

Letztens haben die Postings hier im Forum ja gezeigt, dass man sich unter bestimmten Bedingungen einen Fantasienamen zulegen darf. Ich weiss nur nicht, ob das für mein Vorhaben dann auch gilt.

2.
Darf eine Dienstleistung (Webdesign) über meinen Chef abgerechnet werden, obwohl ja eigentlich ich der Vertragspartner bin?

Natürlich würde dies in den eindeutig AGB erklärt und mein Chef mit allen Daten ersichtlich gemacht werden.

Müsste ja eigentlich möglich sein.
Beispiel: Wenn man bei Domaxxx eine Domain bestellt, dann kommt die Rechnung von der Strecker und Schubert GbR, aber die E-Mails kommen von der Adresse [email protected].

3.
Kann ich meine Tätigkeiten im Bereich Komposition/Arrangement tatsächlich wie geplant über die oben erklärte Art abrechnen?

Ehrlich gesagt habe ich das schon mal vor zwei Jahren gemacht. Ich habe es dann halt nicht „Vertrag“, sondern „Auftrag“ genannt.
Es kam keine Steuerforderung o.ä., obwohl ein Auftrag für die Stadt meines Heimatortes war und dort intern ganz offitiell durch die Bücher ging.
Daher müsste es ja eigentlich funktionieren, oder habe ich da nur Glück gehabt?

Sorry, ist ziemlich viel Text geworden, aber kürzer konnte ich es nicht erklären.

Gruss
Lanzelot

Gleich vorweg - geht nicht, klappt nicht und außerdem bekommst massiv Ärger mit dem Finanzamt. Auch Deine Pleite ist vorausgesagt. Ich bilde mir ein, etwa davon zu verstehen
a) selbst seit 15 Jahren Freiberufler
b) leite Existenzgründungskurse an Volkshochschulen und das auch schon sehr lange.

Moin Leute!

Ich werde versuchen mein Vorhaben geordnet zu erklären, soweit
es geht.

zu mir:

Ich bin Student.
Ich habe einen 325-Euro-Job in der IT-Branche.

Grundprinzip:

Ich mache alles alleine. Es wird keine Mitarbeiter geben.

Es handelt sich um Dienstleistungen im Medienbereich.

  1. Bereich:
    Webdesign.

  2. Bereich
    Ich möchte Kompositionen/Arrangements incl. Aufnahme der Musik
    anbieten.
    Beispiele: musikalische Untermalung von Dia-Shows oder anderen
    Präsentationen, Musik für Aufführungen an
    Amateur-/Kindertheatern (evtl. mit Proben).

Kosten zum Start:

Es wird keine geben:
Mein Computer reicht für diese Anforderungen, entsprechende
Programme sind vorhanden. Musikinstrumente und Aufnahmegeräte
erfüllen ebenfalls die Anforderungen.
Ich brauche kein Büro.

Wo willst Du das tun? In der Wohnung? Ob da der Vermieter einverstanden ist? Wo kommt die Kohle für den Strom und den Schweinebraten her? Woher kommt die Kohle für die Krankenversicherung (Student - ungleich - Unternehmer!)? Woher kommt die Kohle für die Rentenversicherung? Woher kommt die Kohle für all den anderen Kram, den man braucht?

Am Besten Du besorgst Dir Bücher zum Thema, schaust im Internet zB bei http://www.akademie.de rein, bestellst die Broschüre des NDR (ich hoffe, es gibt sie noch) http://www.ndr2.de/service/themen/chef. Dann hat das Bundeswirtschaftsministerium eine ganze Menge Infos. Das erreichst Du über http://www.bund.de (den genauen Link zu den Gründerzeiten weiß ich gerade nicht auswendig!). Auch http://www.gruenderleitfaden.de hat einiges zu bieten, gerade für Mulitmedia-Leute.

Vergütung:

Webdesign soll folgendermassen geregelt werden:
Ich setze die Preise ein, die mein Chef vom 325-Euro-Job
verlangt. Rechnungen usw. laufen über ihn.
Er ist damit einverstanden, wir sind uns allerdings nicht ganz
sicher über die rechtliche Situation dieses Vorhabens.

Problem Nummero 1: Wer ist selbständig? Dein Chef oder Du? Wer haftet für die Steuern und Abgaben?
Problem Nummero 2: Wenn Du 8 oder 10 Euro bekommst, dann bist Du selig? Als Selbständiger brauchst aber zum Überleben mind. 2,50 DM mehr… Nur so viel sei verraten - unter 50 Euro pro Stunde ist die Pleite schneller da als Du sie erwartest.
Problem nummero 3: Wer haftet für die Arbeit, wenn sie schlecht oder zu spät abgeliefert wird?
die restlichen 999 Probleme, die diese Regelung bringt, zähle ich gar nicht mehr auf.

Komposition/Arrangement kann nicht über den 325-Euro-Job
abgerechnet werden, da dieser Dienstleistungsbereich mit der
Unternehmensphilosophie meines Chefs nicht vereinbar ist.
Es gibt aber die Möglichkeit Tätigkeiten für soziale und
kulturelle Zwecke steuerfrei abzurechnen (war mal 3500,- DM
pro Jahr). Darüber sollte dieser Bereich meines Angebots
laufen.

Bist Du das Wohlfahrtsamt? Um so etwas so laufen zu lassen, bedarf es der Anerkennung durch das Finanzamt und diese kommt nicht. Die haben nämlich ein sehr einnehmendes Wesen…

Nun meine Fragen:

1.
Darf ich auch in diesem Fall einen Fantasienamen verwenden,
wenn mein eigener bürgerlicher Name immer zusätzlich genannt
wird bzw. mit dem bürgerlichen Namen unterzeichnet wird?

Wenn es korrekt abläuft, dann ok

Letztens haben die Postings hier im Forum ja gezeigt, dass man
sich unter bestimmten Bedingungen einen Fantasienamen zulegen
darf. Ich weiss nur nicht, ob das für mein Vorhaben dann auch
gilt.

solches sollte dann, wenn es Ernst wird, im Markenregister beim Patentamt eingetragen werden. Aber Vorsicht, es gibt schon sehr viele seltsame Namen in diesem Register. Jede Kollision kostet Geld (Abmahnung).

2.
Darf eine Dienstleistung (Webdesign) über meinen Chef
abgerechnet werden, obwohl ja eigentlich ich der
Vertragspartner bin?

Wenn Dein Chef abrechnet, dann bist Du der Sklave = Angestellt, also kein Unternehmer im Sinne des Gesetzes.

Natürlich würde dies in den eindeutig AGB erklärt und mein
Chef mit allen Daten ersichtlich gemacht werden.

Dazu brauchst keine AGB, denn diese regelt das vertragliche Verhältnis zwischen zwei Unternehmern.

Müsste ja eigentlich möglich sein.
Beispiel: Wenn man bei Domaxxx eine Domain bestellt, dann
kommt die Rechnung von der Strecker und Schubert GbR, aber die
E-Mails kommen von der Adresse [email protected].

siehe fragliche Unternehmereigenschaft. Das Thema stellt sich erst, wenn die Verhältnisse klar sind.

3.
Kann ich meine Tätigkeiten im Bereich Komposition/Arrangement
tatsächlich wie geplant über die oben erklärte Art
abrechnen?

Ehrlich gesagt habe ich das schon mal vor zwei Jahren gemacht.
Ich habe es dann halt nicht „Vertrag“, sondern „Auftrag“
genannt.
Es kam keine Steuerforderung o.ä., obwohl ein Auftrag für die
Stadt meines Heimatortes war und dort intern ganz offitiell
durch die Bücher ging.
Daher müsste es ja eigentlich funktionieren, oder habe ich da
nur Glück gehabt?

Sei froh, daß Dich das Finanzamt nicht erwischt hat. Steuerhinterziehung ist (rechtlich gesehen) ein Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr, die natürlich auf Bewährung ausgesprochen werden kann.

Sorry, ist ziemlich viel Text geworden, aber kürzer konnte ich
es nicht erklären.

Gruss
Lanzelot

Moin Leute!
Ich bin Student.
Ich habe einen 325-Euro-Job in der IT-Branche.

Grundprinzip:

Ich mache alles alleine. Es wird keine Mitarbeiter geben.

Es handelt sich um Dienstleistungen im Medienbereich.

  1. Bereich:
    Webdesign.
  2. Bereich
    Ich möchte Kompositionen/Arrangements incl. Aufnahme der Musik
    anbieten.
    Beispiele: musikalische Untermalung von Dia-Shows oder anderen
    Präsentationen, Musik für Aufführungen an
    Amateur-/Kindertheatern (evtl. mit Proben).

Kosten zum Start:

Es wird keine geben:
Mein Computer reicht für diese Anforderungen, entsprechende
Programme sind vorhanden. Musikinstrumente und Aufnahmegeräte
erfüllen ebenfalls die Anforderungen.
Ich brauche kein Büro.

Vergütung:

Webdesign soll folgendermassen geregelt werden:
Ich setze die Preise ein, die mein Chef vom 325-Euro-Job
verlangt. Rechnungen usw. laufen über ihn.
Er ist damit einverstanden, wir sind uns allerdings nicht ganz
sicher über die rechtliche Situation dieses Vorhabens.

Wie wollt ihr das mit der Vorsteuer handhaben? Wer haftet dafür?

Komposition/Arrangement kann nicht über den 325-Euro-Job
abgerechnet werden, da dieser Dienstleistungsbereich mit der
Unternehmensphilosophie meines Chefs nicht vereinbar ist.

Also wenn du sowieso einen teil selbst abrechnest, kannste auch gleich alles selbst abrechnen.

Es gibt aber die Möglichkeit Tätigkeiten für soziale und
kulturelle Zwecke steuerfrei abzurechnen (war mal 3500,- DM
pro Jahr). Darüber sollte dieser Bereich meines Angebots
laufen.

Du sagst aber selbst, daß du das gewerblich machen willst, also nicht mehr möglich!

Nun meine Fragen:

1.
Darf ich auch in diesem Fall einen Fantasienamen verwenden,
wenn mein eigener bürgerlicher Name immer zusätzlich genannt
wird bzw. mit dem bürgerlichen Namen unterzeichnet wird?

Ja!

Letztens haben die Postings hier im Forum ja gezeigt, dass man
sich unter bestimmten Bedingungen einen Fantasienamen zulegen
darf. Ich weiss nur nicht, ob das für mein Vorhaben dann auch
gilt.

Ja

2.
Darf eine Dienstleistung (Webdesign) über meinen Chef
abgerechnet werden, obwohl ja eigentlich ich der
Vertragspartner bin?

was mahste, wenn da ganze plötzlich läuft, und der chef dann das übernimmt samt kunden, dann haste keine handhabe mehr. du machst sozusagen nen kostenfreien probelauf für deinen chef.

Natürlich würde dies in den eindeutig AGB erklärt und mein
Chef mit allen Daten ersichtlich gemacht werden.

siehste also ist er eigentümer der dienstleistung! schön schlau (der chef)

Müsste ja eigentlich möglich sein.
Beispiel: Wenn man bei Domaxxx eine Domain bestellt, dann
kommt die Rechnung von der Strecker und Schubert GbR, aber die
E-Mails kommen von der Adresse [email protected].

Das ist die differenz zwischen ersteller der dienstleistung und einer vertriebsagentur. dein vorhaben ist aber nicht so gegliedert, denn dann wärst du ja auch schon firma.

3.
Kann ich meine Tätigkeiten im Bereich Komposition/Arrangement
tatsächlich wie geplant über die oben erklärte Art
abrechnen?

Ehrlich gesagt habe ich das schon mal vor zwei Jahren gemacht.
Ich habe es dann halt nicht „Vertrag“, sondern „Auftrag“
genannt.

nimm mal 20 Euro und geh zu nem RA der dir erklärt, was ein Vertrag und was ein Auftrag ist.

Dann nimm dir 20 Euro und geh zur Stadt und melde ein Kleingewerbe an, zahl Steuern und lebe glücklich und zufrieden. und wenns läuft haste ne eigene firma.

Es kam keine Steuerforderung o.ä., obwohl ein Auftrag für die
Stadt meines Heimatortes war und dort intern ganz offitiell
durch die Bücher ging.

Laß dir beim rechtsanwalt erklären daß Finanzamt eine staatliche institution ist und die Satdtverwaltung eine kommunale institution ist, die nicht gegeneinander meldemäßig zusammenarbeiten! oder was das schon in der schule bei Gesellschaftskunde?

Daher müsste es ja eigentlich funktionieren, oder habe ich da
nur Glück gehabt?

viel glück gehabt!

winkel

PS: mit der gewerbeanmeldung haste alles im griff, alles andere führt nur dazu daß du dich irgendwo in den halbrechtlichen konstruktionen verfängst.

Moin Klaus!

Wo willst Du das tun? In der Wohnung? Ob da der Vermieter
einverstanden ist? Wo kommt die Kohle für den Strom und den
Schweinebraten her?

Ich wohne zuhause und meine Eltern haben nichts dagegen.
Sie bekommen monatlich einen bestimmten Betrag von mir für Strom, Essen etc. und das würde auch so bleiben.

Woher kommt die Kohle für die
Krankenversicherung (Student - ungleich - Unternehmer!)? Woher
kommt die Kohle für die Rentenversicherung?

Ich bleibe Student und bin ja kein eigener Unternehmer. Ich werde mein Studium auf jeden Fall beenden.
Und dabei bin ich ja versichert.

Wenn ich jetzt schon Unternehmer werden wollte, dann würde ich mir einen Gewerbeschein holen und hätte schon längst auf BWL als Studienfach gewechselt.

Woher kommt die
Kohle für all den anderen Kram, den man braucht?

??? Was ist „all der andere Kram“?

Problem Nummero 1: Wer ist selbständig? Dein Chef oder Du? Wer
haftet für die Steuern und Abgaben?

Mein Chef.

Problem Nummero 2: Wenn Du 8 oder 10 Euro bekommst, dann bist
Du selig?

Vorerst ja! Wenn ich mit dem Studium fertig bin, dann kann man mal weiter sehen.
Ich fände das okay so: Ich bekomme Kohle und bleibe trotzdem in allen Versicherungen, mein Chef freut sich auch und wenn ich mich später selbstständig machen will, dann habe ich mir evtl. einen Namen gemacht.

Problem nummero 3: Wer haftet für die Arbeit, wenn sie
schlecht oder zu spät abgeliefert wird?
die restlichen 999 Probleme, die diese Regelung bringt, zähle
ich gar nicht mehr auf.

Laut eigenen Angaben mein Chef.
Ich handle bei ihm als Mitarbeiter. Ob der Auftrag durch einen Kunden kommt oder ich den Auftrag vermittelt habe, spielt doch keine Rolle.
Klar, wenn’s schlechte Arbeit ist, dann verliere ich den Job und das System bricht zusammen. Aber letztendlich habe ich nichts zu verlieren, ausser, dass ich mir einen anderen 325-Euro-Job suchen müsste.

Bist Du das Wohlfahrtsamt? Um so etwas so laufen zu lassen,
bedarf es der Anerkennung durch das Finanzamt und diese kommt
nicht. Die haben nämlich ein sehr einnehmendes Wesen…

Okay, das wusste ich nicht.

Wenn Dein Chef abrechnet, dann bist Du der Sklave =
Angestellt, also kein Unternehmer im Sinne des Gesetzes.

Ist klar, s.o.

Sei froh, daß Dich das Finanzamt nicht erwischt hat.
Steuerhinterziehung ist (rechtlich gesehen) ein Verbrechen mit
einer Mindeststrafe von einem Jahr, die natürlich auf
Bewährung ausgesprochen werden kann.

Insoweit kann man also Mitarbeitern der Stadtverwaltung trauen.
Der hatte mir nämlich geraten das so zu machen!

Gruss
Lanzelot

Moin Winkel!

Du sagst aber selbst, daß du das gewerblich machen willst,
also nicht mehr möglich!

Das ist eben die Frage:

Ich kann in diesem Bereich natürlich nicht die Werbekampagne einer Firma mit Musik unterlegen. Da lässt sich weder ein sozialer noch kultureller Hintergrund erkennen.

Aber eine Amateurschauspielbühne oder eine Dia-Show z.B. mit dem Thema Australien, die im Bürgerhaus o.ä. aufgeführt wird, gilt als kulturelle Veranstaltung.
Also dient der Auftrag kulturellen Zwecken. (oder nicht?)

was mahste, wenn da ganze plötzlich läuft, und der chef dann
das übernimmt samt kunden, dann haste keine handhabe mehr. du
machst sozusagen nen kostenfreien probelauf für deinen chef.

siehste also ist er eigentümer der dienstleistung! schön
schlau (der chef)

Mmmmh, interessant.
So habe ich es noch nicht gesehen.

Dann nimm dir 20 Euro und geh zur Stadt und melde ein
Kleingewerbe an, zahl Steuern und lebe glücklich und
zufrieden. und wenns läuft haste ne eigene firma.

Hatte ich ja ursprünglich vor, nur spielen da etliche Stellen nicht mit:
Der 325-Euro-Job ist nicht mehr möglich, das Kindergeld ist weg (d.h. meine Eltern wollen mehr Geld für Strom, Essen etc. von mir haben), das BaföG muss ich im nächsten Jahr zurückzahlen, die Krankenkasse spielt auch nicht mit (bin z.Z. noch über meinen Vater mitversichert) und als zusätzliche Kosten kommt die Rentenversicherung dazu und der Beitrag für die Krankenkasse, da ich mich ja selbst versichern muss.

Ich habe das mal durchgerechnet:
Ich müsste einen Jahresumsatz von ca. 15.000 Euro machen, damit ich netto letztendlich im Schnitt die gleiche Summe an Geld auf dem Konto hätte wie jetzt als normaler Student mit Bafög und 325-Euro-Job.

Okay, vielleicht könnte ich das schaffen.
Nur der Zeitaufwand, der damit verbunden wäre, würde dafür sorgen, dass ich gar keine Zeit mehr hätte zur Uni zu gehen.
Und das ist ja nun auch nicht Ziel der ganzen Geschichte, meinen Abschluss sollte ich auf jeden Fall noch machen.

Naja, das ist also der Grund, warum ich nach Alternativen gesucht habe.

PS: mit der gewerbeanmeldung haste alles im griff, alles
andere führt nur dazu daß du dich irgendwo in den
halbrechtlichen konstruktionen verfängst.

Okay, das will ich natürlich auch nicht!

Gruss
Lanzelot

Moin Klaus!

da sag i nur Servus Lancelot,

Ich bleibe Student und bin ja kein eigener Unternehmer. Ich
werde mein Studium auf jeden Fall beenden.
Und dabei bin ich ja versichert.

es ist schon einige Zeit her, wo ich Student war. Damals schon, heute übrigens auch, schauen die Krankenkassen sehr genau hin, ob der Student nicht zu viel verdient. Also Vorsicht! Bei mehr als 325 Euro wird es „gefährlich“.

Wenn ich jetzt schon Unternehmer werden wollte, dann würde ich
mir einen Gewerbeschein holen und hätte schon längst auf BWL
als Studienfach gewechselt.

Ohne Gewerbeschein ist, auf Dich bezogen, jede Einnahme über die 325 Euro, insb. wenn das Finanzamt nichts davon weiß, Schwarzgeld und damit „gefährlich“.

??? Was ist „all der andere Kram“?

Der PC braucht Strom, dann ist irgendwann der Bleistift so zusammengespitzt, daß Du glatt einen neuen brauchst. Irgendwann brauchst ein neues Programm. Vorsicht beim Einsatz geklauter Programme, die Du für Kunden einsetzt! Borland versteckt Codes, die überprüft werden(?!). In den USA, bei uns noch nicht, verlangen die glatt, daß unaufgeforderte Haus-Schnüffel-besuche gestattet sind. Als Selbständiger muß ich laufend Geld für manchen Kleinkram ausgeben, den ich als Angestellter dem Chef zahlen lasse.

Mein Chef.

Problem Nummero 2: Wenn Du 8 oder 10 Euro bekommst, dann bist
Du selig?

Vorerst ja! Wenn ich mit dem Studium fertig bin, dann kann man
mal weiter sehen.
Ich fände das okay so: Ich bekomme Kohle und bleibe trotzdem
in allen Versicherungen, mein Chef freut sich auch und wenn
ich mich später selbstständig machen will, dann habe ich mir
evtl. einen Namen gemacht.

Wenn ich mir Deine ursprüngliche Frage auf der Zunge zergehen lasse, dann stimmt irgendwas nicht. Mehr verdienen willst Du offenbar erst, wenn Du mit den Studium fertig bist. Ob Du dann noch für den Chef interessant bist, ist eine ganz andere Frage. Der bisher billige Sklave will plötzlich mehr Geld und bei dem Thema geht vielen Chef der „Rolladen“ runter.

Laut eigenen Angaben mein Chef.
Ich handle bei ihm als Mitarbeiter. Ob der Auftrag durch einen
Kunden kommt oder ich den Auftrag vermittelt habe, spielt doch
keine Rolle.

Wenn Du einen Auftrag besorgst, dann will ich - ist mein Job - eine Sondervergütung; Provision genannt. Von nix, kommt nix!

Insoweit kann man also Mitarbeitern der Stadtverwaltung
trauen.
Der hatte mir nämlich geraten das so zu machen!

nix weitersagen, gleich vergessen.

Es ist, glaube ich das Beste, Du machst Dich im Internet mal schlau. Einige Anregungen hast schon bekommen. Wenn Dir dann im Detail was unklar ist, stelle ruhig die Fragen. Und, lasse Dich nicht ausbeuten, auch wenn es Spaß macht für einen netten Chef zu arbeiten. Und, nicht das Urheberrecht vergessen!

Gruss
Lanzelot

Moin Klaus!

Okay, das alles hat mir gezeigt, dass es doch nicht so einfach ist wie ich dachte!
Ich werde es erstmal sein lassen.

Kommt Zeit, kommt Rat - nach dem Studium könnte ich es ja ganz offiziell mit Gewerbeschein starten.

Ich werde mich also darauf konzentrieren den 325-Euro-Job zu behalten. Als Referenz macht es sich sicher ganz gut, wenn man die Branche schon ein bisschen kennt.

Gruss
Lanzelot