Moin Leute!
Ich werde versuchen mein Vorhaben geordnet zu erklären, soweit es geht.
zu mir:
Ich bin Student.
Ich habe einen 325-Euro-Job in der IT-Branche.
Grundprinzip:
Ich mache alles alleine. Es wird keine Mitarbeiter geben.
Es handelt sich um Dienstleistungen im Medienbereich.
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Bereich:
Webdesign. -
Bereich
Ich möchte Kompositionen/Arrangements incl. Aufnahme der Musik anbieten.
Beispiele: musikalische Untermalung von Dia-Shows oder anderen Präsentationen, Musik für Aufführungen an Amateur-/Kindertheatern (evtl. mit Proben).
Kosten zum Start:
Es wird keine geben:
Mein Computer reicht für diese Anforderungen, entsprechende Programme sind vorhanden. Musikinstrumente und Aufnahmegeräte erfüllen ebenfalls die Anforderungen.
Ich brauche kein Büro.
Vergütung:
Webdesign soll folgendermassen geregelt werden:
Ich setze die Preise ein, die mein Chef vom 325-Euro-Job verlangt. Rechnungen usw. laufen über ihn.
Er ist damit einverstanden, wir sind uns allerdings nicht ganz sicher über die rechtliche Situation dieses Vorhabens.
Komposition/Arrangement kann nicht über den 325-Euro-Job abgerechnet werden, da dieser Dienstleistungsbereich mit der Unternehmensphilosophie meines Chefs nicht vereinbar ist.
Es gibt aber die Möglichkeit Tätigkeiten für soziale und kulturelle Zwecke steuerfrei abzurechnen (war mal 3500,- DM pro Jahr). Darüber sollte dieser Bereich meines Angebots laufen.
Nun meine Fragen:
1.
Darf ich auch in diesem Fall einen Fantasienamen verwenden, wenn mein eigener bürgerlicher Name immer zusätzlich genannt wird bzw. mit dem bürgerlichen Namen unterzeichnet wird?
Letztens haben die Postings hier im Forum ja gezeigt, dass man sich unter bestimmten Bedingungen einen Fantasienamen zulegen darf. Ich weiss nur nicht, ob das für mein Vorhaben dann auch gilt.
2.
Darf eine Dienstleistung (Webdesign) über meinen Chef abgerechnet werden, obwohl ja eigentlich ich der Vertragspartner bin?
Natürlich würde dies in den eindeutig AGB erklärt und mein Chef mit allen Daten ersichtlich gemacht werden.
Müsste ja eigentlich möglich sein.
Beispiel: Wenn man bei Domaxxx eine Domain bestellt, dann kommt die Rechnung von der Strecker und Schubert GbR, aber die E-Mails kommen von der Adresse [email protected].
3.
Kann ich meine Tätigkeiten im Bereich Komposition/Arrangement tatsächlich wie geplant über die oben erklärte Art abrechnen?
Ehrlich gesagt habe ich das schon mal vor zwei Jahren gemacht. Ich habe es dann halt nicht „Vertrag“, sondern „Auftrag“ genannt.
Es kam keine Steuerforderung o.ä., obwohl ein Auftrag für die Stadt meines Heimatortes war und dort intern ganz offitiell durch die Bücher ging.
Daher müsste es ja eigentlich funktionieren, oder habe ich da nur Glück gehabt?
Sorry, ist ziemlich viel Text geworden, aber kürzer konnte ich es nicht erklären.
Gruss
Lanzelot