Dienstleistung ohne Gewerbeschein?

Hallo!

Ich plane für die nächste Zeit eine Dienstleistung anzubieten.
Bereich: künstlerisch

Ich möchte mich nicht komplett selbständig machen, sondern Auftragsarbeiten erledigen und damit mein „Taschengeld“ aufbessern.

Ist es möglich, das zu tun OHNE ein Gerwerbe anmelden? (Stichwort: freischaffender Künstler oder so)

Wenn ja, dann ist da noch ein Problem:
Mein Name ist nicht gerade der schönste, daher dachte ich daran mir einen Künstlernamen zuzulegen.

Der sollte dann auch in Form von Visitenkarten, einer Broschüre und einer Internetseite offiziell auftauchen.

Kann ich das dann auch machen?
Oder sogar einen Firmennamen benutzen, obwohl ich keine Firma habe?

Bis dann
Unikuss

Hallo,

Ich plane für die nächste Zeit eine Dienstleistung anzubieten.
Bereich: künstlerisch
Ich möchte mich nicht komplett selbständig machen, sondern
Auftragsarbeiten erledigen und damit mein „Taschengeld“
aufbessern.
Ist es möglich, das zu tun OHNE ein Gerwerbe anmelden?
(Stichwort: freischaffender Künstler oder so)

Wenn ja, dann ist da noch ein Problem:
Mein Name ist nicht gerade der schönste, daher dachte ich
daran mir einen Künstlernamen zuzulegen.
Der sollte dann auch in Form von Visitenkarten, einer
Broschüre und einer Internetseite offiziell auftauchen.
Kann ich das dann auch machen?
Oder sogar einen Firmennamen benutzen, obwohl ich keine Firma
habe?

auf einige deiner Fragen wirst du hier

http://www.ihk-luebeck.de/gemeinschaftsinitiative-ex…

sicher eine Antwort finden.

Wenn nicht, dann kannst du es hier

http://www.freie-berufe.de

probieren.

Grundsätzlich muss ein freischaffender Künstler (im Sinne eines freien Berufes) gewisse Kriterien erfüllen (im Klartext: „oder so“ ist nicht!). Aber lass dich davon nicht abschrecken. Viele Definitionen lassen sich zurechtbiegen.

Fürs Erste hoffe ich geholfen zu haben.

Viele Grüße und viel Erfolg

Thomas Miller

Hallo Dr. Miller!

auf einige deiner Fragen wirst du hier

http://www.ihk-luebeck.de/gemeinschaftsinitiative-ex…

sicher eine Antwort finden.

Wenn nicht, dann kannst du es hier

http://www.freie-berufe.de

probieren.

Mann, da hab ich ja einiges zu lesen.
Vielen Dank auf jeden Fall. Das wird mir sicher weiterhelfen.

Grundsätzlich muss ein freischaffender Künstler (im Sinne
eines freien Berufes) gewisse Kriterien erfüllen (im Klartext:
„oder so“ ist nicht!). Aber lass dich davon nicht abschrecken.
Viele Definitionen lassen sich zurechtbiegen.

Okay, das werd ich dann auch noch hinkriegen.

Bis dann
Unikuss

Hallo,

Mann, da hab ich ja einiges zu lesen.
Vielen Dank auf jeden Fall. Das wird mir sicher weiterhelfen.

tut mir wirklich Leid, aber wenn du wirklich nur „in geringem Umfang“ freiberuflich (d. h. nicht gewerblich) tätig sein willst, kannst du es natürlich auch darauf ankommen lassen und das Ganze einfach bei der Steuer mit angeben - und fertig.
Nur ist es einfach manchmal besser zu wissen, wie man sich bei Rückfragen verteidigt - und bei Freiberuflichkeit kommt es besonders auf den Einzelfall an.

Gruß

Thomas Miller

Hallo Unikuss,

als Künstler (ACHTUNG: NICHT als Kunstgewerbetreibender) bist du doch eh freiberuflich und DARFST gar KEIN Gewerbe anmelden!

Alles Gute
Michael

Hallo Thomas!

tut mir wirklich Leid,

muss es nicht…

aber wenn du wirklich nur „in geringem
Umfang“ freiberuflich (d. h. nicht gewerblich) tätig sein
willst, kannst du es natürlich auch darauf ankommen lassen und
das Ganze einfach bei der Steuer mit angeben - und fertig.

Nee nee, lass mal!
Da ich eigentlich als Student mit 630,-DM-Job und bei den Eltern mitversichert gar keine Steuererklärung machen muss, ist mir das zu riskant.

Nur ist es einfach manchmal besser zu wissen, wie man sich bei
Rückfragen verteidigt - und bei Freiberuflichkeit kommt es
besonders auf den Einzelfall an.

Eben, hab übrigens noch herausgefunden, dass es bei uns eine Organisation gibt, die für Existenzgründer eine kostenlose Erstberatung bietet.
Da werde ich mal einen Termin machen und eventuelle Fragen, die nach dem Durcharbeiten der von Dir empfohlenen Texte noch auftauchen könnten, abklären.

Bis dann
Unikuss

Hallo Michael!

als Künstler (ACHTUNG: NICHT als Kunstgewerbetreibender) bist
du doch eh freiberuflich und DARFST gar KEIN Gewerbe anmelden!

Danke, das wusste ich noch gar nicht.

Aber ab wann wäre ich nicht mehr „nur“ Künstler, sondern Kunstgewerbetreibender?
Der Unterschied ist mir noch nicht so ganz klar.

Zusatzinfo:
Mitarbeiter wird es nicht geben, ich werde alles alleine machen.
(ausser vielleicht meine Freundin, weil sie besser tippen kann als ich und sich mit den Office-Programmen berufsbedingt gut auskennt. Aber das ist ja was anderes, wäre ja nur eine nette Hilfe.)

Bis dann
Unikuss

Hallo unikuss,

Aber ab wann wäre ich nicht mehr „nur“ Künstler, sondern
Kunstgewerbetreibender?
Der Unterschied ist mir noch nicht so ganz klar.

Zusatzinfo:
Mitarbeiter wird es nicht geben, ich werde alles alleine
machen.

das ist schonmal eine gute Voraussetzung! Denn bei Angestellen gibt es Begrenzungen.

(ausser vielleicht meine Freundin, weil sie besser tippen kann
als ich und sich mit den Office-Programmen berufsbedingt gut
auskennt. Aber das ist ja was anderes, wäre ja nur eine nette
Hilfe.)

Das ist kein Problem. Dass Künstler keine Büroarbeiter sind, dürfte jedem klar sein. Die genauen Grenzen kenne ich aber nicht.

Zum Thema „Abgrenzung zum Kunstgewerbe“: Sieh mal unter http://www.hoennig.de/freie_berufe.pdf - hab’s dir gerade dort hochgeladen - ich weiss nicht mehr woher ich das habe. Da sind aber ein paar Hinweise.

Alles Gute
Michael

Hallo Michael!

Zum Thema „Abgrenzung zum Kunstgewerbe“: Sieh mal unter
http://www.hoennig.de/freie_berufe.pdf - hab’s dir gerade dort
hochgeladen - ich weiss nicht mehr woher ich das habe. Da sind
aber ein paar Hinweise.

Danke schön! Werde ich mir mal anschauen.

Alles Gute

Nochmals danke!

Bis dann
Unikuss

Hallo nochmal,

wegen Copyright muss ich das Dokument auch leider wieder von meinem Server entfernen. Ich wollte es dir nur nicht per Mail aufdrücken :wink:

Alles Gute
Michael