Hallo zusammen,
mal 'ne hypothetische Frage: Zwei Selbstständige, beides Einzelunternehmer, sind miteinander befreundet. Nehmen wir mal an, der eine ist Zweirad-Händler, der andere macht Garten- und Landschaftsbau. Jeder ist beim anderen Kunde, allerdings werden gegenseitig lediglich Waren-/Materialpositionen in Rechnung gestellt. Die Arbeitsleistungen (Fahrradreparatur <> Heckenschneiden) dagegen werden „als Freundschaftsdienst“ nicht berechnet - jeder hilft dem anderen in seinem jeweiligen Fachgebiet - kostenlos.
Wäre dies legal oder widerspricht das in irgendeiner Weise dem Steuerrecht?
Würde mich mal interessieren…