Dienstleistung vor freiberuflicher Anmeldung

Folgendes Bsp.:
Dienstleistung hat stattgefunden am 25.04.2010
Freiberufliche Anmeldung erfolgte am 15.05.2010
Ist es erlaubt eine Rechnung mit Rechnungsdatum 27.05.2010 und Dienstleistungsdatum 25.04.2010 zu stellen?

Vielen Dank für Eure Antworten !

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Steuer- oder Rechtsberatung durchführen.

Finanzamt fragen!
LG Irina

sry kann nicht weiterhelfen…

Hallo Anna642,

ich könnte mir denken, dass das so nicht funktioniert, weil die komplette deutsche Rechtssprechung auf dem Status quo, also auf den Bestand zum betrefffenden Zeitpunkt basiert.

Zumal du aber nun selbstständig zu sein scheinst, gehe ich davon aus, dass du einen potenten Steuerberater an Deiner Seite hast. Der sollte Dir genaueres sagen könnnen. Vielleicht ist in Deinem Bekanntenkreis aber auch ein Steuerfachmann oder Steuerfachgehilfe, der Dir den betreffenden Passus heraussuchen kann…

Gruss RL

danke für die antwort :smile:

Hallo, leider kann ich da nicht helfen. Da fehlt mir das nötige tiefe wissen.
Viel Erfolg weiterhin!

gar kein problem mit vermerk auf der rechnung steuernummer wird nachgereicht vollkommen legetim bis zu 6 monaten