Hallo,
was ist die beste Vorgehensweise, aus rechtlicher/finazieller/steuerlicher Sicht, europäische Kunden an einen amerikanischen Dienstleister zu vermitteln?
Quasi das organisatorische aus Deutschland regeln und dafür eine Art Provision zu erhlaten.
Es sollen desweiteren Anzahlungen anfallen. Am besten in D oder USA? Muss ich dafür ein Nebengewerbe anmelden oder kann man das unbürokratischer regeln, was ich mir in D eigentlich nicht vorstellen kann. 
Kennt sich da evtl. jemand mit der Thematik aus?
Vielen Danke im Voraus!
Servus,
das Unternehmen kann ohne weiteres von D aus betrieben werden. Vorteil ist der leichtere Zugang zu Informationen im Zusammenhang Recht und Steuern. Außerdem ist eine „Briefkastenfirma“ weniger leicht wasserdicht einzurichten, als man den Eindruck hat, wenn man im Spiegel davon liest.
Die Einkünfte aus dem in D betriebenen Unternehmen sind in D ESt- und ggf. GewSt-pflichtig.
Der Ort der Leistung, nach dem sich die Umsatzbesteuerung richtet, hängt vom Ort der vermittelten Leistungen ab. Das lässt sich nur beurteilen, wenn man weiß, welche Leistungen vermittelt werden, und ggf. ob die Leistungsempfänger Unternehmer oder Endverbraucher sind. Konkrete Info führt zu konkreter Auskunft.
Ganz wichtig sind in diesem Zusammenhang konkrete Vereinbarungen mit dem Auftraggeber, der die Provision bezahlt. In internationalen Schuldverhältnissen über Dienstleistungen gibt es keine „AGB“ - es muss z.B. konkret vereinbart werden, ob auf den Vertrag deutsches oder US-Recht anwendbar ist, wer wofür haftet etc… Wichtig ist auch, dass die Frage der USt vorab geklärt wird - für US-Unternehmen gibts da kein Vertun und keine Kasperei „netto zzgl. USt“ oder sowas, sondern da muss klar sein, was die Chose kostet.
Schöne Grüße
MM