Hallo,
auf welchem Formular des Finanzamtes werden die haushaltsnahen Dienstleistungen im Privathaushalt bei der Einkommensteuererklaerung eingetragen, zB die Handwerkerrechnung einer Renovierung?
Gruss Helmut
Hallo,
auf welchem Formular des Finanzamtes werden die haushaltsnahen Dienstleistungen im Privathaushalt bei der Einkommensteuererklaerung eingetragen, zB die Handwerkerrechnung einer Renovierung?
Gruss Helmut
2006: Mantelbogen Seite 4
Einkommensteuererklaerung 2006:
Mantelbogen, Seite 4, unten
Einkommensteuererklaerung 2005:
Mantelbogen, Seite 2, Mitte
Handwerkerrechnung einer Renovierung
Anmerkung:
Davon kann nur die Arbeitsleistung angesetzt werden, nicht das Material.
Gruß JoKu
In der Steuer und Studium (Zeitschrift zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung) habe ich einen hilfreichen Artikel über haushaltsnahe Dienstleistungen gesehen. Das war Heft Nr. 5. Ich glaube auf der Homepage kann man im Heftarchiv alte Artikel aufrufen und teilweise online beziehen. Vielleicht ist das hilfreich.
NWB Steuerberaterprüfung Fachzeitschrift: http://www2.nwb.de/portal/content/ir/vp/zeitschrifte…
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Hallo,
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Nur zur Klarstellung
Schöne Grüße
C.