Dienstleistungen-und-ust-im-ausland

Hallo,

ich wüßte gerne ob folgende Aussagen richtig sind.

Bei dem Erbringen von Dienstleistungen in Deutschland für einen Auftraggeber im EU-Ausland kommt es bezüglich der Ust-Pflicht darauf an, ob der Auftraggeber Unternehmer oder Verbraucher ist: gegenüber Unternehmern fällt keine Ust an gegenüber Verbraucher aber schon.

Gegenüber US-Auftraggebern fällt niemals Ust. an unabhängig davon, ob diese Verbraucher oder Unternehmer sind, wenn für diese ausschließlich aus Deutschland Dienstleistungen erbracht werden.

Es wäre vielleicht auch schon hlilfreich, wenn jemand einen Link hätte, damit ich weiter recherchieren kann oder mir sagen könnte, ob USt überhaupt durch welche DBAs oder EU-Regelungen geregelt werden.

Vielen Dank A.

Servus,

bevor die Aussagen beurteilt werden können, ist es entscheidend wichtig, dass man weiß, um welche sonstige Leistung es sich genau handelt. Der Ort der Leistung und damit die Steuerbarkeit betreffen USt ist für verschiedene sonstige Leistungen unterschiedliche geregelt.

Vorab: Ja, innerhalb der EU ist unabhängig von Doppelbesteuerungsabkommen gewährleistet, dass die USt bei jedem einzelnen Vorgang nur jeweils einem Staat zusteht.

Wenn Drittländer im Spiel sind, können DBA greifen, die sich teilweise auch auf die USt erstrecken.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

in dieser Allgemeinheit ist die Aussage gegenüber den USA aus meiner Sicht schlicht falsch.

Nach § 3a UStG kann es für sonstige Leistungen ganz unterscheidliche Leistungsorte geben. Bei Leasing von Transportmitteln (Lkw z.B.) wäre der Ort der Leistung z.B. beim leistenden Unternehmer und das wäre dann D. Die leistung wäre in D steuerbar und steuerpflichtig.

Bei grundstücksbezogenen Dienstleistungen kommt es z. B. darauf an, wo die Immobilie belegen ist.

Hallo,

in dem hypothetischen Sachverhalt handelt es sich um rein intellektuelle Consulting-Dienste(strategische Unternehmensberatung, Rechtsdienstleistungen).

Trotzdem schon mal vielen Dank für den ersten Tip.

L.G.A.

Hallo,

o.k. habe mich jetzt doch selbst aufgerafft das UstG aufzuschlagen. Vielen Dank trotzdem nochmals.

L.G.A.

Servus,

in der Praxis ganz wichtig bei der Fakturierung: Die Leistungen, um die es hier geht, sind nicht steuerbefreit (exonerated), sondern nicht steuerbar (not subject to VAT) in D.

Schöne Grüße

MM