Dienstleistungsvertrag

Hallo,

immer wieder mal begegnet einem ja der Fall, dass Einzelpersonen oder Firmen sich Angebot einholen, dann einem Angebot schriftlich (per Mail) zusagen und dann plötzlich aber von dem Angebot wieder Abstand nehmen wollen.

Rein rechtlich haben diese durch die Angebotsannahme doch einen Vertrag geschlossen und sind zur Abnahme der Dienstleistung verpflichtet oder?

Würde mich über eure Meinungen freuen.

Viele Grüße

Tatius

Hi,

Du beantwortest Dir die Frage eigentlich selber. Du holst Dir ein „Angebot“ keinen „Auftrag zu Festpreis“. Selbstverständlich kann der Angebotsgeber sein Angebot zurücknehmen - Kalkulationsfehler oder was auch immer.

Hallo,

Du beantwortest Dir die Frage eigentlich selber. Du holst Dir

ja das ist richtig. Was Du schreibst aber nicht.

ein „Angebot“ keinen „Auftrag zu Festpreis“.
Selbstverständlich kann der Angebotsgeber sein Angebot
zurücknehmen - Kalkulationsfehler oder was auch immer.

Das ist falsch. Gibt jemand ein Angebot ab etwas zu einem bestimmten Preis zu liefern oder eine Leistung zu erbringen und dieses Angebot wird angenommen, liegt eine beidseitige Willenserklärung und somit ein Vertrag vor. So werden in zivilisierten Rechtssystem Verträge geschlossen. Selbstverständlich kann eine Partei nicht einfach vom Vertrag zurücktreten wegen Kalkulationsfehler oder was auch immer. Unter besonderen Umständen ist das wohl möglich, hierbei handelt es sich aber vielmehr um eine Ausnahme als um die Regel.

Gruß

S.J.

Hallo,

Rein rechtlich haben diese durch die Angebotsannahme doch
einen Vertrag geschlossen und sind zur Abnahme der
Dienstleistung verpflichtet oder?

ja, so ist es.

Gruß

S.J.

Hallo und danke für die Antworten.
Ich beziehe mich ja darauf dass derjenige, welcher das Angebot angenommen hat, zurücktreten möchte.

In einem mir bekannten Fall aus dem Grund weil der Mitarbeiter, der das Angebot angenommen hat nicht mehr bei der Firma arbeitet.
Aber für diesen einen Fall hat er ja, so ist anzunehmen, in Vollmacht (nur für dieses Angebot) gehandelt und somit die Firma rechtlich vertreten.

Viele Grüße

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Hallo,

In einem mir bekannten Fall aus dem Grund weil der
Mitarbeiter, der das Angebot angenommen hat nicht mehr bei der
Firma arbeitet.
Aber für diesen einen Fall hat er ja, so ist anzunehmen, in
Vollmacht (nur für dieses Angebot) gehandelt und somit die
Firma rechtlich vertreten.

Nochmals: Ja, so ist es.

Gruß

S.J.