Dienstleistungsvertrag unter Geschäftsleuten

Hallo folgender fiktiver Fall:

Restaurent Cevapcici GBR hat vor 5 Jahren als alleinigen Inhaber Frau W Fam 1 eingetragen. Vorher waren 2 Inhaber 2 Familien.

Herr M Fam 2 unterschreibt in Abwesenheit der wahren Inhaberin Frau W Fam 1 einen Dienstleistungsvertrag für eine Werbemaßnahme. Er ist zu dem Zeitpunkt aus rechlicher Sicht nur Arbeitnehmer. Begeht jedoch den Fehler, dass er mit dem alten Firmenstempel (Ihnaber Fam 1 und 2) den Vertrag besiegelt.

Frau W Fam1 (Inhaberin) will den Vertrag bei Ankommen aus Urlaub kündigen.

Nach diversen Schriftwechsel, will die Werbefirma nun mit dem Anwalt drohen. Eine Kündigungsfrist von 14 Tagen in den AGB’s ist nicht verankert. Ebenfalls steht im Vertrag über Unterschrift, der Unterzeichner verfügt über das Recht den Vertrag zu unterzeichnen…

Die Werbefirma, kann nach meinem Rechtsgefühl, das Unternehmen Cevap GBR eigentlich nicht verklagen. Sie müsste den Arbeitnhemer Herrn M Fam2 dafür haftbar machen bzw. das Geld einklagen.

Das Problem ist, aus meiner Seite, dass der alte Firmenstempel benutzt wurde und damit eine gewissen Legitimiät gegeben ist.

Wer würde vor Gericht gewinnen ? Und wer wird verklagt ? Wie lange würde es bis zu einem Urteil dauern ?

Grüße Pljes Kavica

Hallo!

Folgendes fällt mir auf Anhieb dazu ein:

Restaurent Cevapcici GBR hat vor 5 Jahren als alleinigen
Inhaber Frau W Fam 1 eingetragen. Vorher waren 2 Inhaber 2
Familien.
Herr M Fam 2 unterschreibt in Abwesenheit der wahren Inhaberin
Frau W Fam 1 einen Dienstleistungsvertrag für eine
Werbemaßnahme. Er ist zu dem Zeitpunkt aus rechlicher Sicht
nur Arbeitnehmer. Begeht jedoch den Fehler, dass er mit dem
alten Firmenstempel (Ihnaber Fam 1 und 2) den Vertrag
besiegelt.

Grundsätzlich ist hier anzunehmen, dass die Werbefirma davon ausgegangen ist, dass Herr M das Recht hatte den Vertrag abzuschließen. Da dieser Anschein erweckt wurde stellt sich die Frage, inwiefern die Werbefirma verpflichtet gewesen wäre dies zu prüfen.

Ebenfalls steht im Vertrag über
Unterschrift, der Unterzeichner verfügt über das Recht den
Vertrag zu unterzeichnen…

Aber durch diese Klausel, würde ich mal annehmen, dass die Cevapcici GbR hier schlechte Karten hat.

Die Werbefirma, kann nach meinem Rechtsgefühl, das Unternehmen
Cevap GBR eigentlich nicht verklagen. Sie müsste den
Arbeitnhemer Herrn M Fam2 dafür haftbar machen bzw. das Geld
einklagen.

Sollte die Werbefirma tatsächlich im Recht sein, müsste sie sich an das Unternehmen halten. Das Unternehmen könnte dann aber eventuelle gegen den Angestellten prüfen und Schadensersatz fordern.

Gruß, Anna

Hallo Anna,

d.h. die Cevapcici GBR ist in unserem Falle noch lange nicht aus dem Schneider.

Wie würde der fiktive Fall nun weiter gehen ?
Wie lange dauert es bis Anklage erhoben wird bzw. mit welchen einzelnen Schritten kann von der Gegenpartei gerechnet werden `?

  1. Mahunng Anwalt etc…

Wie lange könnte die Cevapcici GBR das kostengünstig hinauszögern, um zu prüfen ob die Werbefirma nur blufft. Weil Anwaltskosten so hoch sind…

Grüße Pljes Kavica