Hallo,
kann eine Tochter ihrer Mutter Rechnungen für Verwaltertätigkeiten etc. schreiben, oder wäre dies besser als Mini-Job abzurechnen? Annahme: die Tochter ist Diplom-Kauffrau und hat eine steuerpflichtige Beschäftigung.
Die Abrechnung über einen 400 Euro Job halte ich für weniger aufwendig. Wenn Rechnungen gestellt werden, bedeutet dies, dass ein Gewerbe angemeldet werden muss, die Einnahmen unterliegen dann der regulären Besteuerung. Beim 400 €uro JOb sind alle Abgaben mit der Pauschale von 30% abgegolten.
MfG