Dienstliche Abwesenheit - ? Std. sind zumutbar?

Hallo,

wenn ein Arbeitgeber verlangt, dass man an einer Ganztagesbesprechnung in einer anderen Stadt teilnehmen soll;
die Hinfahrt mit der Bahn und
die Rückfahrt mit einem Kollegen mit Dienst-PKW stattfinden soll

  • wieviel Stunden Abwesenheit von zu Hause (Tür zu Tür) sind mir als festangestellte Arbeitnehmerin zuzumuten?? Zur Diskussion steht eine Zeit zwischen morgens 6.00 Uhr (verlassen der Wohnung) und abends 21.30 Uhr (Rückkehr in die Wohnung)

Gudrun

Hallo,

wenn ein Arbeitgeber verlangt, dass man an einer
Ganztagesbesprechnung in einer anderen Stadt teilnehmen soll;
die Hinfahrt mit der Bahn und
die Rückfahrt mit einem Kollegen mit Dienst-PKW stattfinden
soll

  • wieviel Stunden Abwesenheit von zu Hause (Tür zu Tür) sind
    mir als festangestellte Arbeitnehmerin zuzumuten?? Zur
    Diskussion steht eine Zeit zwischen morgens 6.00 Uhr
    (verlassen der Wohnung) und abends 21.30 Uhr (Rückkehr in die
    Wohnung)

Ich denke, das 14 h Abwesenheit durchuas nicht zu beanstanden sind. Meine Überlegung:
10 h max. tägl. Arbeitszeit lt. Gesetz
2 h Arbeitsweg (einfach) wird bei Arbeitssuchenden als zumutbar eingeschätzt,

Meine persönliche Einschätzung:
Bei einmaligen/seltenen Vorkommen, sollte man da kein Drama draus machen.

Ciao maxet.

Hallo

wenn ein Arbeitgeber verlangt, dass man an einer
Ganztagesbesprechnung in einer anderen Stadt teilnehmen soll;
die Hinfahrt mit der Bahn und
die Rückfahrt mit einem Kollegen mit Dienst-PKW stattfinden
soll

  • wieviel Stunden Abwesenheit von zu Hause (Tür zu Tür) sind
    mir als festangestellte Arbeitnehmerin zuzumuten??

Naja, im Extremfalle 24 Stunden am Tag.

Du siehst: so kann man die Frage nicht aufzäumen. Entscheidend ist, ob der AG Dich als AN per Direktionsrecht in die andere Stadt bestellen kann und wie lange die Arbeitszeit ist, wobei ich hier (bei Dir als Beifahrerin) die Fahrtzeit nicht mit einrechnen würde, wenn nicht ausdrücklich etwas derartiges vereinbart wurde. (Nur zur Sicherheit: Was aber nicht heißt, daß es bei der Fahrerin zwingend Arbeitszeit ist, das müßte man im Detail prüfen)

Gruß,
LeoLo

Hallo Gudrun,

seh ich das richtig, es geht um eine einmalige Sache? Du wirst also nicht dauerhaft unverhofft versetzt, sondern sollst einmal dorthin?

Dann schreibst Du für da ganze doch vermutlich Überstunden auf - oder? Oder feierst halt mal nen Nachmittag ab. Wenn das nicht klar ist, dann klär es, wann und ob Du die Überstunden abbauen kannst.

Ich versteh das Problem gerade nicht ganz!

Wendy

Hi,

ich weiß ja nicht, wie lang die Fahrzeit ist, ABER:

wenn die (netto-)Arbeitszeit mehr als 10 Stunden ist, und dann passiert Euch was auf dem Rückweg, kann sich die Berufsgenossenschaft querstellen, und Ihr bekommt keinen Versicherungsschutz.

Für die Fahrt hat der Gesetzgeber festgelegt, daß Ihr 4h veranschlagen dürft.

Ich weiß nicht, was NICHT zumutbar sein soll. Also sprich Dich ggf. mit Deinem Chef ab, wie Ihr mit den Zeiten haushaltet.

Gruß
Winni

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

wenn die (netto-)Arbeitszeit mehr als 10 Stunden ist, und dann
passiert Euch was auf dem Rückweg, kann sich die
Berufsgenossenschaft querstellen, und Ihr bekommt keinen
Versicherungsschutz.

Ach ja? Und wo steht das?

Für die Fahrt hat der Gesetzgeber festgelegt, daß Ihr 4h
veranschlagen dürft.

Ach ja? Und wo im Gesetz steht das?

Gruß,
LeoLo

Hi,

ich weiß ja nicht, wie lang die Fahrzeit ist, ABER:

wenn die (netto-)Arbeitszeit mehr als 10 Stunden ist, und dann
passiert Euch was auf dem Rückweg, kann sich die
Berufsgenossenschaft querstellen, und Ihr bekommt keinen
Versicherungsschutz.

Ach so, und wenn man geschäftlich nach LA fliegt, ist man bei der Landung also immer unversichert?

Ralph

Merkwürdig!
Hi!

Entweder habe gerade ich in letzter Zeit eien verstärkte Aufnahmefähigkeit, oder es ist in der Tat so, dass sich solche Postings in jüngerer Vergangenheit häufen…

Leute: Wenn Ihr solche Behauptungen in die Welt setzt, dann fügt doch bitte auch die angeblichen Gesetze bei!

Ich könnte jetzt auch schreiben: Mann, schreibst Du einen Müll, aber dann bekomme ich ja evtl. wieder Ärger…

Gruß
Guido