Einen schönen guten Tag zusammen,
mein fiktives Beispiel spielt in der Dienstleistungsbranche, angesiedelt im Gastronomischen Bereich:
Folgende Vertragliche Regelungen wurden ungefähr vereinbart, der AN ist fest eingestellt, Bezahlung erfolgt auf Lohnbasis, ihm wird zugesichert, dass er mindestens 20 Tage arbeiten kann, arbeitszeit ist typischerweise von abends bis zum nächsten morgen, arbeiten an Sonn- und Feiertagen sind inklusive, sonstige Bedingungen, was die Arbeitstage angeht wurde nich vereinbart.
Also, nehmen wir an der Dienstplan wird immer monatlich angefertigt, jeder MA kann bis zu einem Stichtag, z.B. dem 15. eines monats Frei Wünsche für den Folgemonat angeben. Der Dienstplanschreiber erstellt zum Monatsende den Diensplan für den nächsten Monat.
Nun zum Problemfall, der Mitarbeiter bekommt seinen Dienstplan für den Folgemonat er sieht seine Freitage und nimmt sich für diese Tage etwas vor, nun kommt eine Dienstplanänderung, unglücklicherweise hat der Mitarbeiter an einem oder mehreren Tagen nun keine Zeit, weil er sich an den Tagen wo er vor der Änderung frei hatte etwas vorgenommen hat. Muss der Mitarbeiter nun die Änderung akzeptieren,
wenn der AG auf die Information verweist, dass Dienstplanänderungen vorkommen können?
Wie bindend ist ein Dienstplan, und gibt es vielleicht einen Rechtsfall der sich bereits mit dieser Problematik befasst hat?
Gruß Sebastian
Hallo,
verweist der AG auf die Vorläufigkeit des DPL, dürfte lediglich diese Einschränkung des TzBfG zum Tragen kommen:
http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/__12.html
Ansonsten ist die grundlegende Rechtsprechung zu der Materie so alt, daß Du sie nicht im Netz finden dürftest. Da könnte nur der Gang zum Fachanwalt Aufklärung bringen.
&Tschüß
Wolfgang
Einen schönen guten Tag zusammen,
mein fiktives Beispiel spielt in der Dienstleistungsbranche,
angesiedelt im Gastronomischen Bereich:
Folgende Vertragliche Regelungen wurden ungefähr vereinbart,
der AN ist fest eingestellt, Bezahlung erfolgt auf Lohnbasis,
ihm wird zugesichert, dass er mindestens 20 Tage arbeiten
kann, arbeitszeit ist typischerweise von abends bis zum
nächsten morgen, arbeiten an Sonn- und Feiertagen sind
inklusive, sonstige Bedingungen, was die Arbeitstage angeht
wurde nich vereinbart.
Also, nehmen wir an der Dienstplan wird immer monatlich
angefertigt, jeder MA kann bis zu einem Stichtag, z.B. dem 15.
eines monats Frei Wünsche für den Folgemonat angeben. Der
Dienstplanschreiber erstellt zum Monatsende den Diensplan für
den nächsten Monat.
Nun zum Problemfall, der Mitarbeiter bekommt seinen Dienstplan
für den Folgemonat er sieht seine Freitage und nimmt sich für
diese Tage etwas vor, nun kommt eine Dienstplanänderung,
unglücklicherweise hat der Mitarbeiter an einem oder mehreren
Tagen nun keine Zeit, weil er sich an den Tagen wo er vor der
Änderung frei hatte etwas vorgenommen hat. Muss der
Mitarbeiter nun die Änderung akzeptieren,
wenn der AG auf die Information verweist, dass
Dienstplanänderungen vorkommen können?
Das kommt auch mit drauf an, was im Arbeitsvertrag vereinbart und somit unterschrieben wurde und/oder, ob es eine Betriebsvereinbarung dazu gibt.
Weiss Jo
Wie bindend ist ein Dienstplan, und gibt es vielleicht einen
Rechtsfall der sich bereits mit dieser Problematik befasst
hat?
Gruß Sebastian