Wie schaut das rechtlich mit Dienstplänen aus, sind das Dokumente? Oder kann der Arbeitgeber nach belieben und ohne Nachfrage beim Arbeitnehmer den Dienstplan einfach einseitig ändern und damit einem Arbeitnehmer geplante Freischichten durch Dienste ersetzen?
Könnte sich ein Arbeitnehmer dagegen irgenwie zur Wehr setzen? Rein rechtlich meine ich. Oder wird er da keine Chance haben? Welche Konsequenzen bestünden?
Wäre mal interessant zu wissen.
Herzlichen Dank für mögliche Antworten
Viele Grüße
Anja
Ich schiesse einfach mal ins Dunkle und schliesse von meiner Zivi-Zeit auf das Generelle: wenn lt. Arbeitsvertrag keine feste Arbeitszeit vereinbart worden ist, sondern nur nach ‚Auftragslage‘ gearbeitet wird ist eine Verschiebung rechtens. Zu einer gewissen Zeit hat der AN also parat zu stehen.
Wie schaut das rechtlich mit Dienstplänen aus, sind das
Dokumente? Oder kann der Arbeitgeber nach belieben und ohne
Nachfrage beim Arbeitnehmer den Dienstplan einfach einseitig
ändern und damit einem Arbeitnehmer geplante Freischichten
durch Dienste ersetzen?
Könnte sich ein Arbeitnehmer dagegen irgenwie zur Wehr setzen?
Rein rechtlich meine ich. Oder wird er da keine Chance haben?
Welche Konsequenzen bestünden?
das ist etwas zu allgemein.
Setzt Du einen anwendbaren Tarifvertrag voraus? Wird die Mehrarbeit bezahlt? Oder gibt es Gehalt und einfach mehr Arbeitsstunden/Monat als irgendwo festgeschrieben ist? (z.B. Arbeitsvertrag) Gibt es objektive, unvorhersehbare Gründe, oder passiert das ständig?
also meine mögliche Antwort ist, dass ein Dienstplan eine verbindliche Dienstanweisung darstellt, kommt es also zu einem personellen Ausfall, so kann der Dienstplan dahingehend geändert werden, dass die ausgefallene Person durch eine andere ersetzt wird.
Und ja, ein Dienstplan ist ein Dokument, welches auch dokumentenecht geführt und archiviert werden MUSS , d.h. auf dem Dienstplan darf nicht mit „Tipp-ex“ gearbeitet werden, er darf nicht mit Bleistift oder Füllfederhalter geschrieben sein ( die sind lösch- bzw. radierbar ), Streichungen haben so zu erfolgen, dass sie immer noch erkennbar bleiben ( also kein „Übermalen“) etc., aber die Dokumentenechtheit hat nichts damit zu tun, dass der Dienstplan von einer dazu berechtigten Person geändert wird. Dies stellt keine Urkundenfälschung dar!!!_
Gruss Sandra ( die auch 2 Jahre lang Dienstpläne schreiben und ändern durfte )
Was ist denn zum Thema Dienstplan vereinbart? Ich habe Dienstpläne je nach Unternehmen ebenso als penibel zu behandelnde Dokumente erlebt wie ich sie als „Schmierblatt“ ohne Gewähr erlebt habe!
Nebenbei: Sogar innerhalb eines Unternehmens (auch, wenn sie hier eigentlich verbindlichen Charakter gehabt hätten…) habe ich das erlebt…
Du siehst ja, daß deine Frage weitere Fragen zur Konkretisierung aufwirft. Ohne konkretere Details wird man also erst einmal gar nichts sagen können. Pauschal wird Dir aber auch dann niemand hier eine definitive Antwort geben können, die auf alle Fälle zutrifft, denn es bleibt letztendlich schlicht und einfach einzelfallabhängig. Selbst wenn es Vereinbarungen gibt, daß der AG eben nicht schalten und walten kann, wie er Lust hat, können trotzdem Situationen entstehen, wo die betrieblichen Belange es rechtfertigen, Dienstpläne umzudisponieren und den Arbeitnehmer im Einzelfalle neu und gegen seinen Willen einzuplanen.
Was man aber mit Sicherheit sagen kann, ist: wenn ein Arbeitnehmer krank wird, kann der Dienstplan nicht so umfunktioniert werden, daß aus Arbeitsschichten Freischichten werden, um die Lohnfortzahlung zu umgehen. In diesem Falle ist es ohne Ausnahme so, daß der Dienstplan im Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit für die Höhe der Lohnfortzahlung ausschlaggebend ist.