Dienstplan Gesundheitswesen

Ich arbeite als Krankenschwester im ambulanten Bereich und bekomme meinen Dienstplan meistens erst 2-3 Tage vor beginn des neuen Monats. Mein AG meint das wäre rechtens. Ich glaube mal gehört zu haben das der Dienstplan 4 Wochen vorher bekannt sein muss. Gibt es dazu eine gestzliche Grundlage?

Ich arbeite als Krankenschwester im ambulanten Bereich und
bekomme meinen Dienstplan meistens erst 2-3 Tage vor beginn
des neuen Monats. Mein AG meint das wäre rechtens. Ich glaube
mal gehört zu haben das der Dienstplan 4 Wochen vorher bekannt
sein muss. Gibt es dazu eine gestzliche Grundlage?

Hallo,
Online-Foren von Werner Schnell
Pflegerecht und Pflegethemen bzw Arbeitsrecht
http://www.wernerschell.de/forum/neu/index.php

Beste Grüße
Evelyne

Ich weiß das es dazu eine gesetzliche grundlage gibt weiß aber nicht genau wo.

Liebe/r ke30rs11,
meine Idee war: einfach die Frage im dortigen Forum einstellen. Dort sind Fachleute zum Thema versammelt.
http://www.wernerschell.de/forum/neu/index.php

Es wird sicherlich nur eine abstrakte Norm (Gesetzestext) geben und die Rechtsprechung zu genau Deiner Frage ist dann schwierig zu finden.

siehe auch
PDF
Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft | ver.di_07-Frueh_Frei_Spaet.pdf

http://www.experto.de/b2b/personal/mitarbeiterfuehru…
http://palmlaw.blogspot.com/2008/07/immer-rger-mit-d…

Es ist möglich, das Werner Schell auch als Experte bei www. gelistet ist.

Ich weiß das es dazu eine gesetzliche grundlage gibt weiß aber
nicht genau wo.