Dienstplan Gesundheitswesen

Ich arbeite als Krankenschwester im ambulanten Bereich und bekomme meinen Dienstplan meistens erst 2-3 Tage vor beginn des neuen Monats. Mein AG meint das wäre rechtens. Ich glaube mal gehört zu haben das der Dienstplan 4 Wochen vorher bekannt sein muss. Gibt es dazu eine gestzliche Grundlage?

Ich arbeite als Krankenschwester im ambulanten Bereich und
bekomme meinen Dienstplan meistens erst 2-3 Tage vor beginn
des neuen Monats. Mein AG meint das wäre rechtens. Ich glaube
mal gehört zu haben das der Dienstplan 4 Wochen vorher bekannt
sein muss. Gibt es dazu eine gestzliche Grundlage?

Hallo,
Online-Foren von Werner Schnell
Pflegerecht und Pflegethemen bzw Arbeitsrecht
http://www.wernerschell.de/forum/neu/index.php

Beste Grüße
Evelyne

Ich weiß das es dazu eine gesetzliche grundlage gibt weiß aber nicht genau wo.

Liebe/r ke30rs11,
meine Idee war: einfach die Frage im dortigen Forum einstellen. Dort sind Fachleute zum Thema versammelt.
http://www.wernerschell.de/forum/neu/index.php

Es wird sicherlich nur eine abstrakte Norm (Gesetzestext) geben und die Rechtsprechung zu genau Deiner Frage ist dann schwierig zu finden.

siehe auch
PDF

http://www.experto.de/b2b/personal/mitarbeiterfuehru…
http://palmlaw.blogspot.com/2008/07/immer-rger-mit-d…

Es ist möglich, das Werner Schell auch als Experte bei www. gelistet ist.

Ich weiß das es dazu eine gesetzliche grundlage gibt weiß aber
nicht genau wo.