angenommen der Arbeitgeber stellt den Dienstplan für die kommende Woche oft erst am Sonntagabend ins Internet. Das bedeutet, die im Arbeitsvertrag genannte Frist von 4 Werktagen (Werktage waren bisher Mo-Fr, aber aufgrund aktueller Geschehnisse auf Mo-So ausgeweitet) wird nicht eingehalten.
Eine Regelmäßigkeit war bisher nicht erkennbar, so das diese mit logischem Verstand fortführbar wäre.
Welche Handlungsmöglichkeiten hat der Arbeitnehmer, wenn in diesem konstruierten Fall Reden nicht hilft?
Das Nichterscheinen (mit vorheriger Ankündigung) des AN würde zu Minusstunden führen, hat also auch eine negative Auswirkung für den AN selbst, weil im Arbeitsvertrag eine durchschnittliche Arbeitszeit von 30 Stunden pro Woche vereinbart wurde.
Wäre es rechtlich zulässig, wenn der AN zu Dienstbeginn erscheint und dann die durchschnittliche Arbeitszeit arbeitet? Muss der AG sich darauf einlassen?
der AN muß den AG „in Verzug setzen“ - d.h. schriftlich (und nachweisbar) die Einhaltung des Vertrages fordern (der eh’ nur die Wiederholung der gesetzlichen Mindestfrist des § 12 Abs. 2 TzBfG darstellt) http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__12.html
Erst nach dieser schriftlichen Aufforderung kann der AN eine weitere Tätigkeit ohne Einhaltung der Mindestansagefrist verweigern, ohne seinen Vergütungsanspruch zu verlieren.
By the way: was haben Dienstpläne im „Internet“ zu suchen ???
danke für deine Antwort.
Wenn in der Firma ein Arbeitszeitkonto (mit einer Wochenarbeitszeit im Jahresmittel) vereinbart ist, kommt es bei einer rechtmäßigen Verweigerung nicht zu Minusstunden?
Viele Grüße
Tato
PS: Naja, ist doch praktisch. Man stellt als Vorgesetzter am Sonntagabend einen Dienstplan ins Internet (auf einer internen Kommunikationsplattform), auf das dann die superengagierten Mitarbeiter dann zugreifen können. Entweder dann per Zufall (weil man wissen will, wann man / ob man morgen nun arbeitet) oder wenn das Diensthandy am Wochenende piept. Die superengagierten Mitarbeiter bereiten dann anhand des Dienstplans noch mal eben den kommenden Tag vor, sprechen sich untereinander ab etc. Leider ist dieser Abschnitt keine fiktive Schilderung…