Nein, ein Beamtenverhältnis basiert immer auf „Recht & Gesetz“, also auf Rechtsnormen, während Beschäftigtenverhältnisse in Tarifverträgen geregelt werden. Zwar werden - in der Regel (!) - die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst (TV-L & TVÖD) für die Beamten übernommen, dies ist jedoch eine mehr oder weniger freiwillige Leistung der Dienstherren.
Allerdings wird häufig versucht, im Tarifvertrag getroffene Regelungen in Form von Gesetzen oder Verordnungen auf die Beamtenschaft umzusetzen (z.B. Altersteilzeit, Jahresurlaub usw.).
Für die Bundesbeamten sind wesentliche Dinge im Bundesbeamtengesetz (BBG) geregelt, für die übrigen Beamten bei Ländern, Kommunen und sonstigen öffentlichen Dienstherren im Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) als Rahmengesetz. Weiterführende Regelungen treffen seit der Föderalismusreform die Länder im Rahmen Ihrer Gesetzgebungskompetenz (Landesbeamtengesetze - LBG und anhängige Verordnungen).
Solche Verordnungen (und eben nicht der Tarifvertrag) regeln z.B. die Beihilfe im Krankheitsfall, Urlaub, Arbeitszeit und auch Leistungsprämien oder -zulagen.
In NRW gibt es die Leistungsprämien- & zulagenverordnung (LPZVO NRW), die jedoch in der Praxis kaum Anwendung findet. Allerdings bin ich derzeit tatsächlich in der glücklichen Lage, eine solche Leistungszulage zu erhalten. Sie ist jedoch mit einer Beförderung nicht zu vergleichen:
Sie ist nicht ruhegehaltsfähig. Sie entspricht max. 7% des Eingangsgrundgehalts der jeweiligen Besoldungsgruppe (brutto). Sie kann max. ein Jahr und nur bei besonderen Leistungen gewährt werden. Bei abfallenden Leistungen kann sie jederzeit widerrufen werden. Läuft sie aus, kann sie frühestens nach einem weiteren Jahr erneut gewährt werden. Sie hat keine Auswirkungen auf die Mehrarbeitspauschale.
Sofern das NRW-Recht für Dich relevant ist, würde ich mir die LPZVO einfach mal im Internet herunterladen und beackern. Ansonsten kann ich Dir gerne noch den einen oder anderen Ratschlag mit auf den Weg geben.
Ich hoffe, die Antwort kommt nicht zu spät, und sie hilft Dir ein wenig weiter. Über ein Feedback würde ich mich freuen.
LG, Michael