Hi !
Gibt es zu den Einträgen ins Fahrtenbuch noch etwas Wichtiges
zu diesem Thema, wenn Herr X während der Dienstreise seine
Familie ansteuer?
So, wie es hier grad dargestellt wird, handelt es sich bei einer solchen fahrt wohl eher nicht um eine berufliche Veranlassung. Diese Fahrt müßte dann wohl mit „privat“ gekennzeichnet werden. Anders wäre es, wenn man eintregen würde „Fahrt zur Unterkunft“ und die Adresse dahinter. Dies wäre sicherlich noch der beruflichen Sphäre zuzuordnen.
Wie sieht es mit Verpflegungszuschlägen generell aus? Was und
ab welcher Zeit kann steuerlich, bzw. als Aufwand geltend
gemacht werden? Braucht Herr X für jedes Brötchen einen Beleg
oder geht es auch per Pauschale?
In Deutschland gelten nach § 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG folgende Pauschalen:
"Wird der Steuerpflichtige vorübergehend von seiner Wohnung und dem Mittelpunkt seiner dauerhaft angelegten betrieblichen Tätigkeit entfernt betrieblich tätig, ist für jeden Kalendertag, an dem der Steuerpflichtige wegen dieser vorübergehenden Tätigkeit von seiner Wohnung und seinem Tätigkeitsmittelpunkt
a) 24 Stunden abwesend ist, ein Pauschbetrag von 24 Euro,
b) weniger als 24 Stunden, aber mindestens 14 Stunden abwesend ist, ein Pauschbetrag von 12 Euro,
c) weniger als 14 Stunden, aber mindestens 8 Stunden abwesend ist, ein Pauschbetrag von 6 Euro
abzuziehen;
Gibt es dafür eine Tabelle, in der auch diesbezüglich die
Angaben für Dienstreisen ins anliegende Ausland stehen?
ja. die Werte für die Übernachtungspauschale und die Verpflegungsmehraufwendungen kann man hier downloaden:
http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_05/nn_3792…
BARUL76