Fange bei einer neuen Firma an die mich zur Einschulung für 4 Wochen ins Ausland schickt (ca. 400km von meinem Wohnort). Nun steht in der Einladung zur Einschulung dass sie ab dem 10.5. bis 2.6. dauert (Wochenende ausgeschlossen) und für diese Zeit ein Hotel für mich gebucht wurde.
Nun stellt sich mir die Frage ob mir der neue AG zumuten kann, 4 Wochen von zu Hause fern zu bleiben, obwohl ich 3 Wochenenden frei habe. Am ersten Arbeitstag fängt die Einschulung im Asuland ab 15 Uhr an. Somit haben sie mit einberechnet dass ich an diesem Tag (also während der Arbeitszeit) anreise.
Muss mir der AG die Reisekosten für die Heimfahrt am Wochenende bezahlen?
Fällt die Anreisezeit unter Dienstzeit oder nicht? Muss ich also am Sonntag Abend anreisen und wird mir dafür die Nacht von SO auf MO im Hotel bezahlt oder kann ich erst montags um 8 Uhr abfahren und erst um 12 Uhr ankommen? Genauso Freitags: Kann ich da schon um 12 weg, um bis 16 Uhr zu Hause anzukommen oder müsste ich das in meiner Privatzeit machen (also nach 16 Uhr)?
Hallo,
die Fragen sind nicht so einfach zu beantworten.
Ich versuch mal ein paar Erklärungen zu formulieren.
- Ist es dem Arbeitgeber (AG) positiv anzurechnen, dass er die Ausbildung durchführt und dem Mitarbeiter keine Kosten entstehen.
- Da das Hotel, wenn ich das richtig verstanden habe, durchgehend gebucht ist kämen bei Wochenendreisen zusätzliche Kosten auf den AG zu. Ob und für wen das eine Zumutung ist mag jeder selbst entscheiden.
- Ob man das Anrecht auf Wochenend-Heimfahrten hat, steht meist in Tarifverträgen, wenn der AG sich einen solchen angeschlossen hat. Wochenend-Heimfahrten sind aber meist erst ab mehreren Wochen einer Abwesenheit drin. (Kosten)
- Reisezeiten zählen, in den meisten Fällen, nicht zu den Arbeitszeiten. Ausnahmen regeln Tarifvertrag oder der Arbeitsvertrag mit dem AG.
- Wenn der Dienstort unter normalen Bedingungen (Zug- Flugverbindung) bis 15:00 Uhr zu erreichen ist, ist es Zumutbar Montag morgen die Reise anzutreten. Ist dies nicht der Fall muss der AG die Hotelübernachtung natürlich bezahlen.
- Die Abreise richtet sich nach dem Zeitplan der Schulung. Ist diese früh genug zu ende, hat man dann auch die Heimreise anzutreten. Es ist Zumutbar wenn man den Heimatort bis 24:00 Uhr des Tages erreicht. Es sei denn es ist anderweitig geregelt.
All diese Fragen würde ich aber dem AG stellen oder wenn vorhanden dem Betriebsrat.
Gruß Horst