Hallo,
in den letzten Jahren kamen einige Urteile zum Thema regelm. AS.
Bisher war hier der Fall, dass, wenn man an einer ortsfesten Einrichtung des AG mindestens 20 % der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit tätig war, man dort eine regelm. AS hatte. Sie geben nur zwei Tätigkeitstage/Woche an, daher meine Antwort unter Vorbehalt. (Restl. 3-4 Tage ?).
Im Laufe 2012 wurde festgelegt, das jeder AN nur noch eine regelm. AS, hat. Leider weiss ich den Termin nicht mehr genau. Die Festlegung einer AS ist nun auch per Prognoseentscheidung zu treffen, auch über den Arbeitsvertrag und hängt von einzelnen Komponenten ab.
Bei Dienstreisen können für alle gefahrenen Kilometer 0,30 Euro, bei Fahrten Wohnung_AS sind es 0,15 Euro je gefahrenen Kilometer oder 0,30 Euro einfache Entfernung, also die Hälfte für 46 Wochen (ohne Urlaub).
In der heutigen Tageszeitung habe ich einen Hinweis gefunden: Von den Finanzämtern werden jetzt nur noch die Jahreskosten verglichen. Bisher wurde für jeden Tag einzeln ermittelt, ob die E-Pauschale von 30 Cent pro KM oder die Fahrscheinkosten für Bus/Bahn günstiger waren. Daraus ist zu schließen, wenn Sie hier die Pauschale nehmen, kann das FA auf Sie zukommen und die Belege verlangen, wenn die Summe von der des Vorjahres abweicht. Das wird dann der Fall sein, wenn Sie kein Autokennzeichen in der Steuererklärung angegeben haben.
Bei Nutzung von Motorrad, Fahrrad, Fahrgemeinschaft und öffentl. Verkehrsmitteln etc. ist die E-Pauschale jährlich mit 4.500 Euro gedeckelt, d.h., Sie können weitere Fahrten nicht mehr abrechnen.
Die Überschrift lautet: Dienstreisen gem. Pauschale oder Belege !
Bei Dienstreisen zählt die Abwesenheit von der regelm. AS (= ortsfeste Einrichtung des AG). Hier sind alle Aufwendungen in Höhe der Nachweise abzugsfähig. Zwar gibt es hier auch die Pauschalen von 0,30 Euro je gefahrenen KM, aber nur bei Nutzung eines Privat-PKW. Das hat aber nichts mit der Entfernungspauschale zu tun. Der AG kann aus den Bahnbelegen den Vorsteuerabzug machen. Wenn der AG diese Aufwendungen nicht erstattet und sie über die Lohnsteuer als Betriebsausgabe abgerechnet werden fragt das FA oft beim AG nach. Ausschlaggebend sind hier aber die in der Reiserichtlinie angegebenen Erstattungsmerkmale.
Alle Angaben unter Vorbehalt.
Tina