Dienstreise angeben mit Belegen oder Pauschale?

Guten Abend :smile:

es ist mal wieder soweit und ich wühle mich durch die Steuererklärung, nun folgende Frage:

Ich fahre 100x 150km 2x die Woche an meinen nicht-regelmäßigen Arbeitsort mit der Bahn.

2x pro Woche ein 20 € Ticket = 1.920 € Zugkosten im Jahr

Gebe ich nun in der Steuererklärung die 1920 € als Werbungskosten an, oder nehme ich die Entfernungspauschale von 0,30 pro km?

2x pro Woche 150km = 4320 € Kilometerpauschale

Rein zahlentechnisch wäre ich natürlich eher geneigt die Kilometerpauschale zu nehmen, da die Pauschale pauschal ist :smiley: oder pauschalisiert die Pauschale doch nicht so weit?

Dankööö :smile:

Die Entfernungspauschale wäre hier wichtig – da es aber keine regelmäßige Arbeitsstätte ist, stellt sich auch die Frage, ob denn der Arbeitgeber keine Reisekosten bezahlt – und was der dann nicht bezahlt wäre für die Steuer da

Hallo,

sollen das Fahrten bei Dienstreisen oder Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sein ?
Bitte um genauen Hinweis, da ich das so nicht beantworten kann.
Sie schreiben hier eine nicht regelmäßiger Arbeitsort.
Was meinen Sie damit ?

Tina

Dienstreise, wie im Text beschrieben.

Im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG ist eine regelmäßige Arbeitsstätte, jede dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers die der Arbeitnehmer entweder arbeitstäglich oder wenigstens nachhaltig, fortdauernd und immer wieder aufsucht.
Somit ist die nicht-regelmäßige Arbeitsstätte eben die Dienstreise zu einem Arbeitsort der nicht arbeitstäglich usw… aufgesucht wird, dachte das wär allgemeiner Begriff dafür.

Hallo,

in den letzten Jahren kamen einige Urteile zum Thema regelm. AS.
Bisher war hier der Fall, dass, wenn man an einer ortsfesten Einrichtung des AG mindestens 20 % der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit tätig war, man dort eine regelm. AS hatte. Sie geben nur zwei Tätigkeitstage/Woche an, daher meine Antwort unter Vorbehalt. (Restl. 3-4 Tage ?).
Im Laufe 2012 wurde festgelegt, das jeder AN nur noch eine regelm. AS, hat. Leider weiss ich den Termin nicht mehr genau. Die Festlegung einer AS ist nun auch per Prognoseentscheidung zu treffen, auch über den Arbeitsvertrag und hängt von einzelnen Komponenten ab.
Bei Dienstreisen können für alle gefahrenen Kilometer 0,30 Euro, bei Fahrten Wohnung_AS sind es 0,15 Euro je gefahrenen Kilometer oder 0,30 Euro einfache Entfernung, also die Hälfte für 46 Wochen (ohne Urlaub).
In der heutigen Tageszeitung habe ich einen Hinweis gefunden: Von den Finanzämtern werden jetzt nur noch die Jahreskosten verglichen. Bisher wurde für jeden Tag einzeln ermittelt, ob die E-Pauschale von 30 Cent pro KM oder die Fahrscheinkosten für Bus/Bahn günstiger waren. Daraus ist zu schließen, wenn Sie hier die Pauschale nehmen, kann das FA auf Sie zukommen und die Belege verlangen, wenn die Summe von der des Vorjahres abweicht. Das wird dann der Fall sein, wenn Sie kein Autokennzeichen in der Steuererklärung angegeben haben.
Bei Nutzung von Motorrad, Fahrrad, Fahrgemeinschaft und öffentl. Verkehrsmitteln etc. ist die E-Pauschale jährlich mit 4.500 Euro gedeckelt, d.h., Sie können weitere Fahrten nicht mehr abrechnen.

Die Überschrift lautet: Dienstreisen gem. Pauschale oder Belege !
Bei Dienstreisen zählt die Abwesenheit von der regelm. AS (= ortsfeste Einrichtung des AG). Hier sind alle Aufwendungen in Höhe der Nachweise abzugsfähig. Zwar gibt es hier auch die Pauschalen von 0,30 Euro je gefahrenen KM, aber nur bei Nutzung eines Privat-PKW. Das hat aber nichts mit der Entfernungspauschale zu tun. Der AG kann aus den Bahnbelegen den Vorsteuerabzug machen. Wenn der AG diese Aufwendungen nicht erstattet und sie über die Lohnsteuer als Betriebsausgabe abgerechnet werden fragt das FA oft beim AG nach. Ausschlaggebend sind hier aber die in der Reiserichtlinie angegebenen Erstattungsmerkmale.

Alle Angaben unter Vorbehalt.

Tina

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Hallo,
sorry für die späte Antwort.
Da es nicht der regelmäßige Arbeitsplatz ist handelt es sich um eine Dienstreise.
Dann handelt es sich um die Dienstreisepauschale
von 0,30 ct pro Kilometer (nicht Entfernungskilometer)
100 Tage Entfernung 150 km
100 x 150 km x 2 (hin und rück)x 0,30 = 9000.- Euro
Nicht vergessen das Tagegeld ab 8 h => 8.- Euro
ab 14 h => 12.- Euro 24 h => 24.- Euro
abzüglich Erstattungen des AG
mfg
Ben

Danke, hab leider schon erfahren das man nur bei der Pendlerpauschale eine Zugfahrt über Kilometer absetzen kann. Bei der Dienstreise gehen nur die Belege :frowning:
Ich muss mir mal ein Auto kaufen :smile: