Hallo Steuerexperten!
Gilt eine Dienstreise steuerlich als solche, wenn sie vom Wohnort startet und bei der z.B. 50 km entfernten „regelmäßigen Arbeitsstätte“ endet ABER auf dem Weg:
a) Für 5 Minuten unterbrochen wird um z.B. bei einem Kunden einen Brief abzugeben, das Geschäft des Kunden liegt direkt auf dem Weg, kein Umweg.
b) wie a) aber ein kleiner Umweg von z.B. 1 km nötig ist.
c) wie a) aber ein 2-stündiges Verkaufsgespräch beim Kunden stattfindet.
d) wie c) aber mit kleinem Umweg
e) wie a) aber ein großer Umweg - z.B. 30 km - nötig ist.
Ist glaube ich klar geworden worauf ich hinaus will ~:-)
Wenn Ihr alle fünf Varianten mit „Keine Dienstreise“ beantwortet wäre ich dankbar, wenn Ihr noch erläutert wieviel Umweg (zeitlich und oder Entfernung) notwendig ist um eine solche Fahrt als Dienstreise zu qualifizieren.
Danke für jede gute Antwort.
Conrad