Dienstreise: Genehmigung durch Vorstand notwendig?

Hallo Experten,
als leitender Angestellter ist ein wichtiger Teil meiner Arbeit mit Dienstreisen (Inland aber auch Ausland) verbunden. Seit neuestem besteht der Vorstand auf einer Genehmigung durch ihn und argumentiert, dass dieses aus versicherungstechnischen Gründen erforderlich sei. (Mein Gefühl ist, dass dieses eher der Kontrolle dient).

  1. Wie ist es versicherungstechnisch?
  2. Wenn es versicherungstechnisch korrekt ist, was passiert dann wenn ich Freitag nachmittag erfahre, dass ich am Wochenende einen Termin habe, den der Vorstand gar nicht vorher genehmigen kann. Bin ich dann nicht versichert ?

Vielen Dank im Voraus!
Gruss
Peter Arzt

Hallo Herr Arzt,

ich bin leitender Sicherheitsingenieur und habe in diesem Zusammenhang regelmäßig mit der Frage nach sogenannten „versicherten Tätigkeiten“ zu tun.
Ich kann Ihnen, ohne die genauere Beschreibung Ihrer Position (Sie schreiben, Sie seien leitender Angestellter), nur allgemeine Informationen hierzu geben. Diese sind in diesem Kontaxt nicht rechtsverbindlich; ich bin auch kein Jurist. Die Informationen geben meine subjektive Einschätzung der beschriebenen Situation aus der oben genannten Position wieder.

Hallo Experten,
als leitender Angestellter ist ein wichtiger Teil meiner

Wenn Sie als leitender Angestellter zuvor keine „Genehmigung“ für eine Dienstreise gebraucht haben, ist dies für mich ein Indiz dafür, daß Sie in gewissem Rahmen selbst entscheiden konnten, welche Reise erforderlich war und damit auch, ob diese dann in den betrieblichen Interessen liegt. Bzgl. des Versicherungsstatus ist es entscheidend, daß Sie eine „versicherte Tätigkeit“ ausführen. Selbst wenn man Sie in den Baumarkt schicken würde, um eine wichtige Schraube zu besorgen und dies nichts mit Ihrer normalen Tätigkeit zu tun hätte, wären Sie versichert über den Umstand, daß Sie den Auftrag hierzu hatten.

Arbeit mit Dienstreisen (Inland aber auch Ausland) verbunden.
Seit neuestem besteht der Vorstand auf einer Genehmigung durch
ihn und argumentiert, dass dieses aus versicherungstechnischen
Gründen erforderlich sei.

So wie Sie es beschreiben, hört es sich für mich so an, als läge bisher eine sogenannte „Duldungsvollmacht“ (bitte prüfen, ich bin kein Jurist!) vor. Dies würde bedeuten, daß der Vorstand bereits vorher wußte, daß Sie selbstständig Dienstreisen planen und durchführen, ohne „dem einen Riegel vorzuschieben“. Damit duldete man Ihr Verhalten als im Interesse des Unternehmens durchgeführte Tätigkeiten „stillschweigend“; damit wären Sie aus meiner Sicht vorher bereits versichert gewesen.
Als Beispiel: Auf die Frage der Versicherung (Berufsgenossenschaft), was Sie denn DORT zu tun gehabt hätten oder wieso Sie auch dem Weg DAHIN waren …
hätte sich herausgestellt, daß die Abläufe bei Ihnen so sind, daß Sie dies selbst entscheiden und damit den betrieblichen Zusammenhang herstellen konnten.

(Mein Gefühl ist, dass dieses eher
der Kontrolle dient).

Dazu kann ich nichts sagen :smile:

  1. Wie ist es versicherungstechnisch?

Siehe oben.

  1. Wenn es versicherungstechnisch korrekt ist, was passiert
    dann wenn ich Freitag nachmittag erfahre, dass ich am
    Wochenende einen Termin habe, den der Vorstand gar nicht
    vorher genehmigen kann. Bin ich dann nicht versichert ?

Jetzt wird es komplizierter: Wenn nun seitens des Vorstandes eine Regelung getroffen wird, bei der ALLE Reisen vorher genehmigt werden müssen, dürfen Sie, ohne diese vorher bekommen zu haben, nicht mehr losfahren!
Der Vorstand nimmt sich das Recht, über die Erfordernis einer Reise zu entscheiden und entscheidet damit auch, ob dies im Interesse des Unternehmens liegt und damit, ob Ihre Tätigkeit im betrieblichen Zusammenhang steht.

Reisen Sie ohne Genehmigung, kommt es im Falle eines Unfalles im Wesentlich darauf an, wie die Reise rückwirkend seitens des Vorstandes gesehen wird, ob Sie in gutem Glauben, nach bestem Wissen und Gewissen entschieden haben und und und.

Sollten Sie Prokurist sein, sieht es u. U. etwas anders aus, da Sie in diesem Falle weitreichende (siehe Handelsregistereintrag) Handlungsvollmachten für und im Sinne des Unternehmens haben.
Ich selbst bin Leitender Angestellter im Sinne von „Chef mehrerer Mitarbeiter“, leitender Angestellter im Sinne vieler rechtlicher Vorgaben ist jedoch eher jemand, der (als ein Indiz) selbststänig zum Beispiel Personen entlassen oder einstellen kann.

Vielen Dank im Voraus!
Gruss
Peter Arzt

Ich hoffe, ich konnte zur Klärung beitragen.
Gruß, Markus Hennes