Dienstreise in der Steuererklärung angeben

Hallo zusammen,

in meiner Lohnsteuerbescheinigung für 2012 steht unter dem Punkt 20. "Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit " ein Betrag von 22,43€.

Dieser Betrag stammt aus einer Fortbildung bei welcher der Arbeitgeber alle Kosten übernommen hat. Ich darf ja in meiner Steuererklärung nicht diese Dienstreise angeben da mir daraus keine Kosten entstanden sind.

Was ich aber nicht verstehe, wie gehe ich mit diesen 22,43€ um muss ich diese doch be Dienstreisen angeben damit dies nicht nachversteuert werden? Warum stehen da nur die Verpflegungskosten in der Lohnsteuerbescheinigung und ncht auch noch die anderen Kosten die mir vo Arbetgeber erstattet wurden?

hallo,

der betrag umfasst leistungen, die dein ag gewährt hat für dienstreisen, die über die gesetzlichen regelsätze oder tatsächliche kosten hinausgehen.
sind von dir als sog. geldwerter vorteil zu versteuern und müssen in der ekst-erklärung in anlage N angegeben werden, auch wenn sonst keine ansetzbaren kosten entstanden sind.

saludis, borito

Servus,

wenn ich sowas in einer Steuererklärung sehe, lasse ich diese Zahl immer außen vor. Natürlich kann ich jetzt die Kosten angeben die mir entstanden sind, würde sich dann aber durch diese 22 € wieder ausgleichen und 0 ergeben. Somit kannst du die Zahl weglassen ohne das was passiert. Habe schon diverse Steuererklärungen gemacht mit Angaben in dieser Position und immer weggelassen.

Liebe Grüße