Hallo,
eine fiktive Frage:
Kann der Arbeitgeber einen Techniker auf Dienstreise schicken wenn der Text unten vorliegt, Bzw. wie kann der Arbeitnehmer sich rechtlich dagegen wehren…
Annahme: Im Arbeitsvertrag sind Auslandseinsätze gar nicht erwähnt.
Nicht Fiktiv ist das hier (Quelle Auswärtiges Amt, Datum 22.01.14)
Von Reisen in und durch die unter Notstandsrecht stehenden Provinzen im Süden Thailands an der Grenze zu Malaysia (Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teile von Songkhla) wird dringend abgeraten. Es besteht die anhaltende Gefahr terroristischer Anschläge, auch auf von Ausländern frequentierte Ziele, so. z. B. zuletzt auf ein Hotel in Hat Yai.