Hi,
da wir in unserem jungen Unternehmen nach einer Lösung für das Problem Erstattung von Kilometerkosten bei Dienstreisen (Pkw) suchen, möchte ich mal nach Vereinbarungen in anderen Unternehmen fragen: welche Sätze werden bei Euch gezahlt? Sind das dann gefahrene Kilometer oder nur Entfernungskilometer?
Könnte das ab dem nächsten Jahr vielleicht auch 80 Pf je
Entfernungskilometer sein (und eben nicht 1,04 DM)? Also
weniger als heute?
Christian
Hallo, Christian,
Du verwechseltst die geplante Entfernungspauschale (bei mehr als 10km Entfernung) für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit den steuerfreien Ersatz für Dienstreisen.
Es bleibt wohl vorerst bei 0,52 DM je gefahrenen Kilometer und 0,03 DM für „Passagiere“ - bei Dienstreisen.
Aber wer zum Teufel rechnet tasächlich den Mitfahrer ab? Der fährt doch immer selbst!
Du verwechseltst die geplante Entfernungspauschale (bei mehr
als 10km Entfernung) für Fahrten zwischen Wohnung und
Arbeitsstätte mit den steuerfreien Ersatz für Dienstreisen.
Es bleibt wohl vorerst bei 0,52 DM je gefahrenen Kilometer und
0,03 DM für „Passagiere“ - bei Dienstreisen.
Aber wer zum Teufel rechnet tasächlich den Mitfahrer ab? Der
fährt doch immer selbst!
Gruß
steuerfux
Hi,
es war schon so gedacht (angeblich wohl laut Lexware-Tipps), dass demnächst nur 80 Pfennig je Entfernungskilometer auch bei Dienstfahrten seitens des Arbeitgebers absetzbar sind, und eben nicht mehr die 0,52 DM je gefahrenem Kilometer. Der Arbeitgeber müsste demnach wohl auch nicht mehr zahlen als die 80 Pfennige.
Christian
Hallo Christian,
seit 01.01.2001 hat sich eine Änderung ergeben. Ab dann könnt Ihr bis DM 0,58 pro gefahrenen Kilometer abrechnen, sofern Euer Mitarbeiter seinen Privatwagen für die Dienstreise einsetzt. Meines Wissens könnt Ihr aber auch weniger erstatten. Die Differenz zwischen Erstattung und dem Pauschbetrag kann der Angestellte dann in seiner Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend machen.
vielen Dank für die Antworten. Das mit neuerdings 58 Pfennigen habe ich auch gehört.
Anscheinend gibt es keine definitive Verpflichtung seitens des Arbeitsgebers, einen bestimmten Satz zu zahlen (ist ja eigentlich gesetzesseitig mager). Kann man als Arbeitnehmer, falls man die Nutzung des privaten PKW nicht wünscht, dann eigentlich die Nutzung bzw. Bereitstellung eines Dienstwagens verlagen?