Dienstreise, Kilometerpauschale: wie hoch?

Hi,
da wir in unserem jungen Unternehmen nach einer Lösung für das Problem Erstattung von Kilometerkosten bei Dienstreisen (Pkw) suchen, möchte ich mal nach Vereinbarungen in anderen Unternehmen fragen: welche Sätze werden bei Euch gezahlt? Sind das dann gefahrene Kilometer oder nur Entfernungskilometer?

Vielen Dank schon mal vorweg.

Christian

52 Pfennig für den gefahrenen Km. Das entspricht (so viel ich weiß) dem, was das Unternehmen auch pauschal geltend machen kann.
Andreas

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52 Pfennig für den gefahrenen Km. Das entspricht (so viel ich
weiß) dem, was das Unternehmen auch pauschal geltend machen
kann.
Andreas

Bei uns auch. Pro Mitfahrer 3 Pfg. mehr.

Kubi

52 Pfennig für den gefahrenen Km. Das entspricht (so viel ich
weiß) dem, was das Unternehmen auch pauschal geltend machen
kann.
Andreas

Könnte das ab dem nächsten Jahr vielleicht auch 80 Pf je Entfernungskilometer sein (und eben nicht 1,04 DM)? Also weniger als heute?

Christian

Könnte das ab dem nächsten Jahr vielleicht auch 80 Pf je
Entfernungskilometer sein (und eben nicht 1,04 DM)? Also
weniger als heute?

Christian

Hallo, Christian,

Du verwechseltst die geplante Entfernungspauschale (bei mehr als 10km Entfernung) für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit den steuerfreien Ersatz für Dienstreisen.
Es bleibt wohl vorerst bei 0,52 DM je gefahrenen Kilometer und 0,03 DM für „Passagiere“ - bei Dienstreisen.
Aber wer zum Teufel rechnet tasächlich den Mitfahrer ab? Der fährt doch immer selbst!

Gruß
steuerfux

Du verwechseltst die geplante Entfernungspauschale (bei mehr
als 10km Entfernung) für Fahrten zwischen Wohnung und
Arbeitsstätte mit den steuerfreien Ersatz für Dienstreisen.
Es bleibt wohl vorerst bei 0,52 DM je gefahrenen Kilometer und
0,03 DM für „Passagiere“ - bei Dienstreisen.
Aber wer zum Teufel rechnet tasächlich den Mitfahrer ab? Der
fährt doch immer selbst!

Gruß
steuerfux

Hi,
es war schon so gedacht (angeblich wohl laut Lexware-Tipps), dass demnächst nur 80 Pfennig je Entfernungskilometer auch bei Dienstfahrten seitens des Arbeitgebers absetzbar sind, und eben nicht mehr die 0,52 DM je gefahrenem Kilometer. Der Arbeitgeber müsste demnach wohl auch nicht mehr zahlen als die 80 Pfennige.
Christian

Hallo Christian,
seit 01.01.2001 hat sich eine Änderung ergeben. Ab dann könnt Ihr bis DM 0,58 pro gefahrenen Kilometer abrechnen, sofern Euer Mitarbeiter seinen Privatwagen für die Dienstreise einsetzt. Meines Wissens könnt Ihr aber auch weniger erstatten. Die Differenz zwischen Erstattung und dem Pauschbetrag kann der Angestellte dann in seiner Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend machen.

Servus

Tom

Hi,

vielen Dank für die Antworten. Das mit neuerdings 58 Pfennigen habe ich auch gehört.
Anscheinend gibt es keine definitive Verpflichtung seitens des Arbeitsgebers, einen bestimmten Satz zu zahlen (ist ja eigentlich gesetzesseitig mager). Kann man als Arbeitnehmer, falls man die Nutzung des privaten PKW nicht wünscht, dann eigentlich die Nutzung bzw. Bereitstellung eines Dienstwagens verlagen?

Christian