Hallo liebe WWW-Gemeinde,
man stelle sich folgende Situation vor:
Ein Arbeitnehmer hat seine regelmäßige Arbeitsstätte in einem festen Betrieb, muss aber auch sehr häufig zu anderen Standorten fahren, um seine Tätigkeit auszuüben.
Dabei kommt es sowohl vor, dass er von sich zu Hause zum Arbeitsort fährt, als auch ab und zu erst zur festen Arbeitsstätte und dann zum Arbeitsort. Er fährt meistens mit seinem privaten PKW.
Dabei handelt es sich dann meiner Meinung nach um eine Dienstreise.
Der Arbeitgeber darf die Reisekosten steuerbefreit erstatten, das habe ich heraus gefunden.
Aber MUSS er das auch?? Wenn ja, in welcher Höhe? Und von wo wird abgerechnet?
Ich hab kräftig gegoogelt und die Suchfunktion benutzt, bin aber leider nicht fündig geworden…
Vielen Dank für Eure Mühen!
Liebe Grüße
Benni