Dienstreise - Kostenerstattung durch den AG?

Hallo liebe WWW-Gemeinde,

man stelle sich folgende Situation vor:

Ein Arbeitnehmer hat seine regelmäßige Arbeitsstätte in einem festen Betrieb, muss aber auch sehr häufig zu anderen Standorten fahren, um seine Tätigkeit auszuüben.
Dabei kommt es sowohl vor, dass er von sich zu Hause zum Arbeitsort fährt, als auch ab und zu erst zur festen Arbeitsstätte und dann zum Arbeitsort. Er fährt meistens mit seinem privaten PKW.

Dabei handelt es sich dann meiner Meinung nach um eine Dienstreise.
Der Arbeitgeber darf die Reisekosten steuerbefreit erstatten, das habe ich heraus gefunden.
Aber MUSS er das auch?? Wenn ja, in welcher Höhe? Und von wo wird abgerechnet?

Ich hab kräftig gegoogelt und die Suchfunktion benutzt, bin aber leider nicht fündig geworden…

Vielen Dank für Eure Mühen!

Liebe Grüße

Benni

Hallo,

dazu kann ich leider keine Aussage treffen.

Beste Grüße

Lutz Pellert

Sorry, da kann ich nicht helfen.
MfG Kundy

Hallo,

das kommt darauf an,ob die Erstattung vereinbart wurde oder nicht. So etwas muss man halt vorher klären. Wenn klar war, dass es unterschiedliche Einsatzorte gibt, dann ist das so. Der Aufwand und die Kosten, wie der Mensch zur Arbeit kommt, ist das Problem des Arbeitgebers. Anders verhält es sich, wenn man immer erst morgens in die Stammfirma muss und fährt von dort zu anderen Einsatzorten.

Viele Grüße

Peter

Normal muss er zahlen. Es gibt ein Bundesreisekostengesetz, ich weiß aber nicht, ob das nicht vielleicht nur für Beamte gilt. Dort gibt es jeweils 20 oder 30 ct pro km.

Wenn der AG nix zahlt (ich weiß nicht, ob er das wirklich muss), kannst Du auf jeden Fall die ECHTEN Kosten (dazu such mal beim ADAC oder bei einem Steuerberater) von der Steuer absetzen.

Erst mal in den Arbeitsvertrag reinschauen was da vereinbart ist. Gibt es in eurer Firma Reisekostenrichtlinien? Dann dort nachschauen. Seid ihr in einem Tarifverbund? Tarifverträge einsehen. habt ihr einen Betriebsrat dann ist der der richtige Ansprechpartner. Evtl. gibt es eine Betriebsvereinbarung über Fahrtkostenzuschüsse. Notfalls bei deiner Gewerkschaft (in der du hoffentlich Mitglied bist) nachfragen.

Dankeschön erstmal für die Zeit, die du dir nimmst!

Wichtig zu erwähnen ist bestimmt noch, dass es sich um eine Berufsausbildung handelt.
Im Ausbildungsvertrag ist nichts zum Thema Fahrtkosten geregelt.
Tarifverträge gibt es leider auch nicht, da es sich um eine eher kleine Branche handelt, in der meines Wissens nach jedenfalls keine Branchentarifverträge exisitieren.

Es geht eher darum, dass es in der Firma selbst „oben“ anscheinend Unklarheiten und bisher keine wirkich einheitliche Regelung gibt. Deshalb versuche ich rauszufinden, was mir denn definitiv zusteht. Erstmal unabhängig davon, was die Firma sagt.

Viele Grüße

Boennai