Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt: Bei einer Dienstreise eines Angestellten mit den privatem PKW erstattet das Unternehmen 0,30 Euro für jeden gefahrenen Kilometer, jedoch abzüglich der Entfernung zwischen Wohnung und Geschäftsstelle des Unternehmens.
Beispiel:
- Strecke der Diensreise insgesamt: 300 km (Hin und Zurück)
- Strecke für Wohnort des Angestellten zur Niederlassung des Unternehmens: 20 km (einfache Strecke)
Erstattet werden dem Angestellten nun: 300 km - (2*20km) = 260 km * 0,3€
Ist es bei den oben dargestellten Sachverhalt noch möglich die vom Unternehmen nicht erstattete Strecke von 40 Kilometer bei der Steuererklärung anzugeben? Falls ja, unter welcher Rubrik (Fahrten zur Arbeit / Dienstreise) und wie würde man die Dienstreisen und entsprechenden Kilometer bei der Steuererklärung belegen?
Vielen Dank im Voraus.
Beste Grüße,
Andi