Dienstreise mit privatem PKW absetzbar

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt: Bei einer Dienstreise eines Angestellten mit den privatem PKW erstattet das Unternehmen 0,30 Euro für jeden gefahrenen Kilometer, jedoch abzüglich der Entfernung zwischen Wohnung und Geschäftsstelle des Unternehmens.

Beispiel:

  • Strecke der Diensreise insgesamt: 300 km (Hin und Zurück)
  • Strecke für Wohnort des Angestellten zur Niederlassung des Unternehmens: 20 km (einfache Strecke)

Erstattet werden dem Angestellten nun: 300 km - (2*20km) = 260 km * 0,3€

Ist es bei den oben dargestellten Sachverhalt noch möglich die vom Unternehmen nicht erstattete Strecke von 40 Kilometer bei der Steuererklärung anzugeben? Falls ja, unter welcher Rubrik (Fahrten zur Arbeit / Dienstreise) und wie würde man die Dienstreisen und entsprechenden Kilometer bei der Steuererklärung belegen?

Vielen Dank im Voraus.

Beste Grüße,

Andi

wenn AN jeden Tag zur Arbeitsstelle fährt, wird doch die Entfernungspauschale für jeden Tag auch angesetzt - also auch für den Tage der Dienstreise!

Lia

Hallo Lia,

in diesem Fall meine ich mit Dienstreise den Start ab dem Wohnort des Mitarbeiters bis zum Zielort der Dienstreise (z.B. München Wohnort - Frankfurt). Die Niederlassung wird nicht angefahren, der Arbeitgeber erstattet aber jetzt nur die Kilometer München Wohnort nach Frankfurt abzüglich der Kilometeraufwendungen, die man hätte wenn man nur in die Niederlassung gefahren wäre.

Könnte und würde man jetzt die nicht erstatteten Kilometer über die Entfernungspauschalte (wobei bei Dienstreisen ja eigentlich die wirklichen Kilometer und nicht nur die einfache Fahrt erstattet werden) oder separat als Dienstreise erfassen? Falls ja, wie würde man es belegen (mittels Reisekostenabrechnung vom AG?)?

VG,

Andi

Hallo,

Dienstreisen können ganz normal über die Rubrik Werbungskosten bei der Steuererklärung angegeben werden.
Die Erstattung des Arbeitgebers muss dann davon abgezogen werden.

Gruß

Hallo zusammen,

habe mich gerade noch einmal mit der Frage auseinandergesetzt und ein wenig gegoogelt.
Ich frage mich gerade, was als Start bzw. Ziel einer Dienstreise überhaupt gültig ist. Ist dies nur die Niederlassung (dann wäre ja der Abzug der Kilometer vom Arbeitgeber korrekt) oder kann dies auch die eigene Wohnung sein?
Sofern es die eigene Wohnung nicht sein kann, kann man dann in dem beschriebenene Fall die Entfernungspauschale anwenden für die Kilometer zur Niederlassung und ab dann die Dienstreisepauschale für jeden gefahrenen Kilometer?

Besten Dank,

Andi

dann haben Sie einen sehr sparsamen AG!

Warum setzen Sie die fehlenden km nicht als Werbungskosten an: z.B. Dienstreise am xxx über insgesamt 320 km abz. Erstattung AG 300 km = 20 km x o,30 = 6,-- € Werbungskosten! Viel Spaß beim Zuusammenstellen dieser Minibeträge!

Lia