Vermischung Fahrt Wohnung / Erste Tätigkeitsstätte und Dienstreise:
Wohnort Erste Tätigkeitsstätte Firmensitz
Ein Mitarbeiter arbeitet hauptsächlich bei einem Kunden des Arbeitgebers und hat nach der Gesetzgebung 2014 seine erste Tätigkeitsstätte bei Kunden des Arbeitgebers.
Die Tage, an denen er von seiner Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte und zurück fährt scheinen ja klar über die Pendlerpauschale und OHNE Verpflegungspauschale zu berechnen zu sein.
Aber was ist mit den folgenden Fällen,
- Fall:
Abfahrt Wohnort -> erste Tätigkeitsstätte. Dort arbeiten, dann Weiterfahrt zum Firmensitz und dort Arbeiten und dann direkt von dort zum Wohnort zurück.
Welche Strecken gelten wie und unter welchen Umständen gilt die Verpflegungspauschale?
- Fall (Der interessiert mich am meisten)
Tag 1:
Abfahrt Wohnort -> erste Tätigkeitsstätte. Dort arbeiten, dann Weiterfahrt zum Firmensitz,
dort arbeiten.
Übernachtung am Firmensitz!
Tag 2:
Arbeiten am Firmensitz, Abfahrt Firmensitz -> erste Tätigkeitsstätte. Dort arbeiten, dann Weiterfahrt zum Wohnort.
Wie sieht es in diesem Fall aus mit der Zurechnung der Strecken zu den Kategorien?
Außerdem: An beiden Tagen weniger als 8 Stunden am Firmensitz, aber die Abwesenheit vom Wohnort jeweils größer als 8 Stunden, die Gesamtzeit der Anwesenheit am Firmensitz in Summe der beiden Tage aber über 8 Stunden). Wie sieht es mit der Verpflegungspauschale am 1. bzw. 2. Tag aus?
Danke & VG
MWR