Eine Selberständiger hält sich urlaubsmäßig mehrere Wochen pro Jahr im Ausland auf. Für einzelne Tage unterbricht er diesen und kommt nach Deutschland, um freiberuflich zu arbeiten. Dabei entstehen ihm Kosten. Können diese als normale Reisekosten angegeben werden oder stellt hier das Finanzamt besondere Bedingungen?
Der Hauptwohnsitz des Selbstständigen liegt in Deutschland. Der Ort des Hauptwohnsitzes ist sein Lebensmittelpunkt. Seine Arbeit vollzieht er aber an vielen verschiedenen Orten innerhalb der BRD, die räumlich zum Hauptwohnsitz getrennt sind.