Unter welchen Umständen ist gesetzlich (oder nach aktueller Rechtssprechung) die Reisezeit einer Dienstreise als Arbeitszeit anzusehen?
Annahme: Es besteht keine Bindung an einen Tarifvertrag, es existiert keine Betriebsvereinbarung und auch im Arbeitsvertrag ist nichts geregelt.
Ich habe gelesen, dass es von der Tätigkeit abhängt. Ist man Außendienstmitarbeiter, so ist das Reisen einer der Hauptaufgaben und damit zählt die Reisezeit als Arbeitszeit.
Wie genau ist denn das definiert? Reicht es, wenn man 75% der Dienstzeit nicht am eigentlichen Arbeitsplatz (Unternehmen) arbeitet, sondern an täglich oder wöchentlich wechselnden Orten (Kunden)? Gibt es da irgendwelche Gesetzesgrundlagen? Was ist üblich?
Gibt es diesbezüglich irgendwelche Beschränkungen der Zeit? Arbeitszeit ist ja auf 8 Stunden + 2 Überstunden täglich per Gesetz beschränkt. Kommt da die Reisezeit noch oben drauf? Oder darf Arbeitszeit+Reisezeit (und hiermit meine ich Reisezeit, nicht Wegezeit) die 10 Stunden (oder eine andere Grenze) nicht überschreiten?
Für alle begründeten Antworten bin ich euch sehr dankbar!
Nic
Wenn der Arbeitsvertrag keine Regelung enthält und auch keine kollektivvertraglichen Abmachungen bestehen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Reisezeiten, die in die reguläre Arbeitszeit fallen, als Arbeitszeit zu vergüten. Der Vergütungsanspruch folgt aus § 324 Abs. 1 BGB bzw. unmittelbar aus § 611 BGB i.V.m. der Vergütungsregelung. Denn durch die Anordnung der Dienstreise macht der Arbeitgeber von seinem Direktionsrecht Gebrauch. Die Arbeitspflicht konkretisiert sich auch auf die Pflicht zur Durchführung der Dienstreise, wofür dem Arbeitnehmer als Gegenleistung die Vergütung zusteht. Die Vergütungspflicht besteht auch für sonstige Wegezeiten, etwa für Fahrten zu auswärtigen Dienststellen (vgl. BAG, Urteil vom 08.12.1960, AP Nr. 1 zu § 611 BGB Wegezeit).
Hiervon zu unterscheiden ist die Zeit, die der Arbeitnehmer zurücklegen muß, um von seinem Wohnort zur Arbeitsstätte zu gelangen. Diese Zeit ist nicht vergütungspflichtig.
Ob Dienstreisezeit als Arbeitszeit zu vergüten ist, wenn die Reisezeit über die reguläre Arbeitszeit hinausgeht, (etwa Anreise am Sonntag, um am folgenden Montag die Arbeit zu beginnen) ist umstritten. Nach richtiger Ansicht weist der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur Dienstreise an, dieser verliert die Möglichkeit, über seine Freizeit nach eigenen Vorstellungen disponieren zu können. Das BAG hat bei einem gut verdienenden leitenden Angestellten zwei Reisestunden täglich zusätzlich zur regulären Arbeitszeit als nicht gesondert vergütungspflichtig angesehen (vgl. BAG, Urteil vom 03.09.1997, Az.: 5 AZR 428/96, AP Nr. 1 zu § 611 BGB Dienstreise). Allerdings sollte es hier auf die Umstände des Einzelfalls ankommen. So wird die angeordnete Dienstreise einer Verkäuferin zu einer Filiale des Unternehmens in einem anderen Ort wohl als vergütungspflichtige Reisezeit anzusehen sein.
Abweichende Regelungen können im Arbeitsvertrag oder kollektivrechtlich (Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung) geregelt werden.
Hallo Beatrix!
Vielen Dank für Deine Antwort! Ich hatte die Seite auch ergoogelt, nur nicht gelesen, weil ja nach der ersten Frage irgendwie die Antwort fehlte (mir war nicht klar, dass die Antwort unter der 2. Frage kommt).
Ob Dienstreisezeit als Arbeitszeit zu vergüten ist, wenn die
Reisezeit über die reguläre Arbeitszeit hinausgeht, (etwa
Anreise am Sonntag, um am folgenden Montag die Arbeit zu
beginnen) ist umstritten. Nach richtiger Ansicht weist der
Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur Dienstreise an, dieser
verliert die Möglichkeit, über seine Freizeit nach eigenen
Vorstellungen disponieren zu können.
Wenn die Reisezeit nun außerhalb der regulären Arbeitszeit liegt, kann man also nicht sagen, ob sie zu vergüten ist?
Das BAG hat bei einem gut
verdienenden leitenden Angestellten zwei Reisestunden täglich
zusätzlich zur regulären Arbeitszeit als nicht gesondert
vergütungspflichtig angesehen (vgl. BAG, Urteil vom
03.09.1997, Az.: 5 AZR 428/96, AP Nr. 1 zu § 611 BGB
Dienstreise).
Kann man daraus schließen, dass für alle leitenden Angestellten (oder tiefer gestellten) 2 Reisestunden das Maximum sind? Oder nicht?
Wenn die Reisezeit nun außerhalb der regulären Arbeitszeit
liegt, kann man also nicht sagen, ob sie zu vergüten ist?
Ja, so würde ich es verstehen, dh. es muss/kann hier eine individuelle Absprache mit dem AG getroffen werden bzw. es muss im schlechtesten Fall hingenommen werden, dass es keine Arbeitszeit ist.
Kann man daraus schließen, dass für alle leitenden
Angestellten (oder tiefer gestellten) 2 Reisestunden das
Maximum sind? Oder nicht?
Nein - das ist „nur“ ein Einzelfall - man kann schon trefflich diskutieren, was bedeutet „gutverdiende“…