Dienstreise steuerlich absetzbar

Guten Tag,
folgende Frage: Ich habe im Oktober 2009 zusammen mit meiner Frau ein Gewerbe in Form einer GbR angemeldet. Vor Anmeldung haben wir unseren zukünftigen Lieferanten in Argentinien zwecks Konditionenverhandlungen etc. aufgesucht. Ich gehe davon aus, dass die Kosten, die vor der Gewerbeanmeldung entstanden sind, auch als Betriebsausgaben im Rahmen der EÜR angesetzt werden können? Wenn ja, welche Kosten gehören dazu: Verpflegungsmehraufwendungen ebenso wie Übernachtungspauschalen etc.?
Zweite Frage: Meine Frau stammt aus Argentinien, daher auch der Kontakt zum Lieferanten. Kann das Finanzamt unterstellen, dass die Reise bzw. ein Teil davon privat veranlasst war, zumal meine Frau 4 Wochen dort war, ich ca. 2,5 Wochen? Anlass der Reise waren die Verhandlungen mit dem Lieferanten, natürlich haben wir den Aufenthalt vor Ort auch für private Dinge genutzt. Können die Reisekosten evtll. auch anteilig (Dienst- und Privatanteil) angesetzt werden? Bin für jeden Rat dankbar!!
Peter

Hallo Peter,
schwierig und steuerlich nicht gut.
Im Prinzip müsstet ihr die Reise in einen privaten und einen geschäftlichen Teil einteilen.
Wobei der überwiegende Teil sicherlich als privat anzusetzen ist, da die Termine mit den Lieferanten ja immer nur wenige Stunden/Tag eingenommen haben.
Den Ausführungen entnehme ich, dass ihr privat bei der Familie der Frau gewohnt habt? D.h. der Aufwand beläuft sich hauptsächlich auf Flugkosten und Fahrtkosten vor Ort, sowie evtl. Kosten für Verpflegung. Die tatsächlich angefallenen Kosten würde ich anhand der Anteile in privat und geschäftlich aufteilen.
Uebernachtungspauschalen anzusetzen, wenn die Uebernachtung kostenlos zur Verfuegung gestellt worden ist, ist nicht zulaessig. Ebenfalls kann kein pauschaler Verpflegungsaufwand angesetzt werden, wenn die Verpflegung umsonst war.
Gruss
Barbara

Guten Abend,
das wird schwierig. Im Grunde sind Verpflegungsmehaufwendungen und andere resiekosten in der Tat als vorweggenommene Werbungskosten abziehbar, aber… der Aspekt des privaten Anlasses dürfte hier eine gewichtige Rolle spielen.

Als Finanzbeamter würde ich Hin- und Rückflug nicht Anerkennen sowie die meisten Tage in ARG. Hier hilft nur eins. Alle Kosten benatragen udn hoffen das sie nicht drüber stolpern oder in einer eventuellen späteren Prüfung. Wahrscheinlich ist eher, das die kosten aufgrund des cniht eindeutig trennbaren von privat und gewerblich von vorneherein nciht anerkannt werden und erst gesondert im Einspruch wenigstens zum Teil zum Tragen kommen.

Gruß

Sven

Hallo,
leider kann ich da nicht weiterhelfen.
Sorry.
Torsten

Guten Tag,

folgende Frage: Ich habe im Oktober 2009 zusammen mit meiner
Frau ein Gewerbe in Form einer GbR angemeldet. Vor Anmeldung
haben wir unseren zukünftigen Lieferanten in Argentinien
zwecks Konditionenverhandlungen etc. aufgesucht. Ich gehe
davon aus, dass die Kosten, die vor der Gewerbeanmeldung
entstanden sind, auch als Betriebsausgaben im Rahmen der EÜR
angesetzt werden können? Wenn ja, welche Kosten gehören dazu:
Verpflegungsmehraufwendungen ebenso wie
Übernachtungspauschalen etc.?
Zweite Frage: Meine Frau stammt aus Argentinien, daher auch
der Kontakt zum Lieferanten. Kann das Finanzamt unterstellen,
dass die Reise bzw. ein Teil davon privat veranlasst war,
zumal meine Frau 4 Wochen dort war, ich ca. 2,5 Wochen? Anlass
der Reise waren die Verhandlungen mit dem Lieferanten,
natürlich haben wir den Aufenthalt vor Ort auch für private
Dinge genutzt. Können die Reisekosten evtll. auch anteilig
(Dienst- und Privatanteil) angesetzt werden? Bin für jeden Rat
dankbar!!
Peter

Guten Tag,
folgende Frage: Ich habe im Oktober 2009 zusammen mit

meiner

Frau ein Gewerbe in Form einer GbR angemeldet. Vor

Anmeldung

haben wir unseren zukünftigen Lieferanten in

Argentinien

zwecks Konditionenverhandlungen etc. aufgesucht. Ich

gehe

davon aus, dass die Kosten, die vor der

Gewerbeanmeldung

entstanden sind, auch als Betriebsausgaben im Rahmen

der EÜR

angesetzt werden können? Wenn ja, welche Kosten

gehören dazu:

Verpflegungsmehraufwendungen ebenso wie
Übernachtungspauschalen etc.?

Selbstverständlich alle die durch den Betrieb
verursachten Ausgaben. Bei Pauscheln Achtung nicht alle
Pauschalen können auch vom Unternehmer selber in
Anspruch genommen werden!

Zweite Frage: Meine Frau stammt aus Argentinien, daher

auch

der Kontakt zum Lieferanten. Kann das Finanzamt

unterstellen,

dass die Reise bzw. ein Teil davon privat veranlasst

war,

zumal meine Frau 4 Wochen dort war, ich ca. 2,5

Wochen? Anlass

der Reise waren die Verhandlungen mit dem Lieferanten,
natürlich haben wir den Aufenthalt vor Ort auch für

private

Dinge genutzt. Können die Reisekosten evtll. auch

anteilig

(Dienst- und Privatanteil) angesetzt werden? Bin für

jeden Rat

Das Finanzamt wird versuchen die Reise zu 100 % privat
zu gestallten. Am besten ist es Tagesprotokolle zu
erstellen, was an diesen einzelnen getätigt wurde. Aus
diesen sollte hervorgehen, dass die einzelnen Tage
hauptsächlich betrieblich veranlasst waren. Namen und
Adressen von besuchten Personen unbedingt mit
aufführen!

Warum GbR? Wenn Du diese Form ohne Grund gewählt hast,
kann es sein, dass das die schlechtestes Form ist. Bei
Ehepartnern kommt es eh im Regelfall zu einer
Zusammenveranlagung Zu beachten ist auch die
Sozialversicherung insbesondere die KV. Bei GbR kein
Anstellungsvertrag mit ges. KV möglich.

Wenn du willst, sende mir Deine richtige Mail adresse,
ich werde dir dann mal meine Telefonnummer geben, da
dass hier zu weit führen würde.

Gruß

dankbar!!
Peter

Guten Abend, Sie können die Kosten der Reise mittlerweile ( gibt ein neues Urteil -finde es leider aber nicht - ev. im Internet recherieren) im Verhälnis Gewerbe/Privat auch vor der Gewerbeabmeldung einkommensteuerlich berücksichtigen, dazu gehören die Flugkosten, Verpflegungspauschale lt.Auslandsreisekosten Argentinien, Übernachtung nach den tatsächlichen Kosten ev. weitere entstandene Kosten(Fahrtkosten,Bewirtung Geschäftspartner usw.) Die berufliche Veranlassung muss nachgewiesen werden.( z.B. Aufträge, Bestellungen, Verträge etc.). Es müßten sich auch für jeden Gesellschafter unterschiedliche Werte ergeben, da unterschiedlicher Aufenthalt.
Einen schönen Abend wünscht Petra

Guten Tag.

  1. Vorweggenommene Betriebsausgaben existieren im Steuerrecht. Im Zweifel dürfte es aber am einfachsten sein, dem Finanzamt mitzuteilen, dass das Gewerbe bereits früher aufgenommen wurde, und die Rechnungen entsprechend anzusetzen.

  2. Betriebliche Reisekosten sind grundsätzlich als Betriebsausgabe abziehbar. Alle Verpflegungsmehraufwendungen und nicht durch Einzelbeleg nachgewiesene Übernachtungskosten können mit steuerlichen Pauschalen angesetzt werden. Bei privater Mitveranlassung kann eine Aufteilung in betrieblichen und privaten Anteil nur erfolgen, wenn eine Trennung sinnvoll möglich ist, etwa, wenn an die Dienstreise ein Urlaub angehängt wird. Sonst ist für sog. Mischaufwendungen grundsätzlich überhaupt kein Abzug als Betriebsausgabe möglich.

Beste Grüße