Dienstreise und Einsatzwechseltätigkeit

Hallo Leute,

ich habe hier gerade einen Fall aus der Steuervorlesung, mit dem ich nicht richtig klar komme. Könnt Ihr mir hierzu Tipps geben?

Ein Arbeitnehmer (AN) wird von seinem Arbeitgeber (AG) beruflich vielfältig eingesetzt; er ist nur selten in der Niederlassung seines Arbeitgebers tätig, sondern meist vor Ort beim Kunden. AN ist steuerlich Einsatzwechsler.

  • zum einen arbeitet AN für einige Wochen beim selben Kunden; er fährt dort morgens hin und fährt abends wieder zurück zu seiner Wohnung.

  • zum anderen wird AN auch auf mehrwöchigen Projekten beim selben Kunden eingesetzt. Während dieser Zeit übernachtet er innerhalb der Woche im Hotel und fährt nur am Wochenende zurück in seine Wohnung. (Hoteleinsatz)

AG erstattet dem AN die anfallenden Fahrtkosten für sämtliche Einsätze und überweist ihm zudem in regelmäßigen Abständen Tages- und Übernachtungspauschalen.

Kann AN Kilometergeld sowie Tages- und Übernachtungspauschalen steuerlich geltend machen, auch wenn der AG dem AN Ersatz leistet?
Sind die Hoteleinsätze als Dienstreisen und die anderen Einsätze als Ausgaben aufgrund einer Einsatzwechseltätigkeit anzugeben?
Kann AN tägliche Fahrten ins Büro (Niederlassung des AG) steuerlich geltend machen, auch wenn er sich beim Kunden aufhält? Oder kann er nur die Tage geltend machen, an denen er sich tatsächlich im Büro aufhält?

Vielen Dank für Eure Hilfe, ich blättere inzwischen schon einmal weiter. So recht kann ich aber nichts finden.

Grüße,
Quaranger

Hi,

vorab: hilfreich wäre es zu wissen, für welchen Veranlagungszeitraum geantwortet werden soll, denn der Gesetzgeber ist auf diesem Gebiet immer wieder aktiv bzw. die Verwaltung, die auf geänderte Rechtsprechung reagiert.

Ein Arbeitnehmer (AN) wird von seinem Arbeitgeber (AG)
beruflich vielfältig eingesetzt; er ist nur selten in der
Niederlassung seines Arbeitgebers tätig, sondern meist vor Ort
beim Kunden. AN ist steuerlich Einsatzwechsler.

  • zum einen arbeitet AN für einige Wochen beim selben Kunden;
    er fährt dort morgens hin und fährt abends wieder zurück zu
    seiner Wohnung.

  • zum anderen wird AN auch auf mehrwöchigen Projekten beim
    selben Kunden eingesetzt. Während dieser Zeit übernachtet er
    innerhalb der Woche im Hotel und fährt nur am Wochenende
    zurück in seine Wohnung. (Hoteleinsatz)

AG erstattet dem AN die anfallenden Fahrtkosten für sämtliche
Einsätze und überweist ihm zudem in regelmäßigen Abständen
Tages- und Übernachtungspauschalen.

Kann AN Kilometergeld sowie Tages- und Übernachtungspauschalen
steuerlich geltend machen, auch wenn der AG dem AN Ersatz
leistet?

nein, denn dann hat er ja keine Aufwendungen mehr. Diese wurden ihm bereits vom Arbeitgeber ersetzt. Werbungskosten - Arbeitgeberersatz =0

Sind die Hoteleinsätze als Dienstreisen und die anderen
Einsätze als Ausgaben aufgrund einer Einsatzwechseltätigkeit
anzugeben?

ab 2006 ist das sehr angeglichen, außerdem ist doch alles schon vom Arbeitgeber erstattet worden. Wozu dann noch das Auseinanderklamüsern? Besorg dir mal den Steuerkompass, den es zum PC Programm Steuersparerklärung gibt oder gleich die Loseblattsammlung Steuertipps von der Akademischen Arbeitsgemeinschaft. Da wird das klar erklärt.

Kann AN tägliche Fahrten ins Büro (Niederlassung des AG)
steuerlich geltend machen, auch wenn er sich beim Kunden
aufhält? Oder kann er nur die Tage geltend machen, an denen er
sich tatsächlich im Büro aufhält?

nee, nur tatsächlich durchgeführte Fahrten

Was für eine Ausbildung machst du?

Schöne Grüße
C.