Dienstreise und / oder Entfernungspauschale

Vorab meine Entschuldigung an alle, die meine Vorliebe für knifflige Steuerfragen nervt. Bitte nicht weiterlesen!

In einem anderen Thread habe ich ja schon die Frage aufgeworfen, ab wann ein Umweg zur Arbeit zur Dienstfahrt wird. Nun ist mir noch aufgefallen:

Nehmen wir mal an, ein Arbeitnehmer fährt von zu Hause zu einem auswärtigen Termin und anschließend zu seiner regelmäßigen Arbeitsstätte = 150 km gesamte Fahrstrecke. Abends fährt er von der regelmäßigen Arbeitsstätte wieder nach Hause = 50 km.
Die 150 km kann er dann als Reisekosten abrechnen. Kann er die 50 km dann noch zusätzlich für diesen Tag als Entfernungspauschale geltend machen?

Mein Verständnis: Ja, es handelt sich um eine Pauschale die pro Tag einmal angesetzt werden kann.

Und noch eine Steigerung: Nehmen wir mal an, der Arbeitnehmer macht auf dem Rückweg auch noch eine Dienstreise, die zu Hause endet. IMHO müßte sogar für solche Tage die Entfernungspauschale angesetzt werden, da sie explizit nicht davon abhängig ist wie hoch die entstandenen Kosten sind. Bedingung ist lediglich, daß die Arbeitsstätte an diesem Tag aufgesucht wurde.

Was sagen die Experten: Korrekt oder Widerspruch?

Schöne Grüße,
Conrad

Salü,

FG Baden-Württemberg vom 20.6.2012, 7 K 4440/10 gelesen oder eher doch nicht?

Falls nein: Mach mal, dann kannst Du selber beurteilen, ob das besonders „knifflig“ ist oder nicht.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank MM!

Nein, das Urteil kannte ich nicht.

Aber ja - ich finde es schon kniffelig. Immerhin war der Kläger „Vorstand einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft“. Da finde ich es erstmal gut, daß meine Rechtsauffassung offensichtlich auch von steuerlich deutlich höher qualifizierten Leuten geteilt wird.

Und die Urteilsbegründung finde ich problematisch. Sich trotz geänderter Rechtslage weiter auf ein BFH-Urteil vom 26. Juli 1978 zu stützen… Naja, ich bin kein Jurist. Wenn ich allerdings lese: „… wäre nicht sachgerecht und mit dem Prinzip der Besteuerung nach der (finanziellen) Leistungsfähigkeit nicht vereinbar.“ dann finde ich das schon etwas grotesk, wenn man bedenkt, daß
a) der Gesetzgeber die Pauschale ausdrücklich (im Bezug auf Kfz-Nutzung) von den den tatsächlichen Kosten losgelöst sehen möchte und
b) auch dann wenn die tatsächlichen Kosten weitaus höher liegen - sh. z.B. die Parkplatz-Diskussion - diese nicht anerkannt werden.

Legislative und Judikative verfahren hier - gefühlt - nach dem Motto: Im Zweifelsfall gegen den Bürger. Aber um nicht falsch verstanden zu werden: Ein Beinbruch ist das nicht. Es gibt deutlich schlimmeres Unrecht in dieser Welt. Bitte das nicht als „Jammern“ mißzuverstehen - ich finde nur das sollte uns nicht abhalten über solche kniffeligen Problem zu sprechen - oder?

Nochmals herzlichen Dank für diesen guten Verweis!
Conrad