Vorab meine Entschuldigung an alle, die meine Vorliebe für knifflige Steuerfragen nervt. Bitte nicht weiterlesen!
In einem anderen Thread habe ich ja schon die Frage aufgeworfen, ab wann ein Umweg zur Arbeit zur Dienstfahrt wird. Nun ist mir noch aufgefallen:
Nehmen wir mal an, ein Arbeitnehmer fährt von zu Hause zu einem auswärtigen Termin und anschließend zu seiner regelmäßigen Arbeitsstätte = 150 km gesamte Fahrstrecke. Abends fährt er von der regelmäßigen Arbeitsstätte wieder nach Hause = 50 km.
Die 150 km kann er dann als Reisekosten abrechnen. Kann er die 50 km dann noch zusätzlich für diesen Tag als Entfernungspauschale geltend machen?
Mein Verständnis: Ja, es handelt sich um eine Pauschale die pro Tag einmal angesetzt werden kann.
Und noch eine Steigerung: Nehmen wir mal an, der Arbeitnehmer macht auf dem Rückweg auch noch eine Dienstreise, die zu Hause endet. IMHO müßte sogar für solche Tage die Entfernungspauschale angesetzt werden, da sie explizit nicht davon abhängig ist wie hoch die entstandenen Kosten sind. Bedingung ist lediglich, daß die Arbeitsstätte an diesem Tag aufgesucht wurde.
Was sagen die Experten: Korrekt oder Widerspruch?
Schöne Grüße,
Conrad