Hallo.
Der Arbeitgeber hat darauf zu achten, daß die Mitarbeiter die maximale Arbeitszeit nicht überschreiten.
5h Hin- und Rückfahrt mit dem Auto zählt als Arbeitszeit, d.h. es geht auf legalem Weg nicht ohne Übernachtung (daß viele Firmen das aus Kostengründen nicht so genau nehmen, ist Realität, aber wenn was passiert, hat man den Chef am Wickel)
Der Wunsch von X ist nachvollziehbar, kollidiert aber eben mit dem Arbeitszeitgesetz.
Reisen mit der Bahn zählt als Ruhezeit! Wenn die Firma meint, der AN könnte auch „in der Bahn arbeiten“, dann ist das möglich, diese Zeit muß aber dann auch als Arbeitszeit behandelt werden.
Die Zeit von zu Hause zum Arbeitgeber ist Wegezeit, die nicht als Arbeitszeit zählt. Fährt der AN also erstmal zum Betrieb und dann zum Bahnhof, zählt die Arbeitszeit von der Abfahrt vom Betrieb an.
Ich bin mir nur gerade nicht sicher, wie es sich verhält, wenn der AN direkt von zu Hause zum Bahnhof fährt…
Gruß
Michael