Dienstreise Vor ort am Sontag bleiben

Ich bin Techniker in Aussendienst. Mein Arbeitgeber erwarten von uns das wenn wir auf Dienstreise sind, Sonntags vor ort zu blieben. Der Tag zählt nicht zur Arbeits Stunden, nur spessen. Ist dass erlaubt von gezetz.
Ich habe auc keine zusatzvertrag wo sowas drin steht.

Grundsätzlich hängt das von den Umständen des Einzelfalles ab. Wenn die Ab- und die erneute Anreise wirtschaftlich in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen, dann kann der Arbeitgeber dies verlangen.
So wäre es beispielsweise irrwitzig, wenn man für die einfache Strecke 500 km zurücklegen müsste, jedes Mal den Arbeitsort neu anzufahren.
Es sollte auf jeden Fall das Gespräch mit dem Arbeitgeber gesucht werden.
Bei uns im Unternehmen gibt es diese Problemfälle auch. Hier sind die Arbeitnehmer aber meistens im Ausland tätig.

Rein rechtlich kann Dir Dein Arbeitgeber nicht vorschreiben was Du an Deinem freien Tag machst, es sei denn, er bezahlt Dir eine Pauschale für die Abrufbereitschaft (wenn Du vor Ort bleiben mußt).
In der heutigen Situation auf dem Arbeitsmarkt, solltest Du Dir aber genau überlegen, ob Du dagegen vorgehen willst. Ansonsten biist Du wahrscheinlich der nächste auf der Abschussliste und Dir wird ohne plausiblen Grund oder mit Hilfe eines untergeschobenen Grundes gekündigt!
Tip: halte einfach die Füße still und schau Dich nach was neuem um. Wenn Du was neues hast, dann sieh zu das Du da wegkommst.

Ganz einfache Antwort: Das was der Chef anschafft muss er auch bezahlen!
Wie weit ist es denn nach Hause? Zählt der Samstag denn auch zur Arbeitszeit?
Genau müsste es aber ein Anwalt (ggf. über die Gewerkschaft anfragen) ob er die Heimfahrt zahlen muss! oder ob er die Stunden anrechnet.
Genauer weiß ich es leider nicht!
Gruß
franzi1997

Ich bin Techniker in Aussendienst. Mein Arbeitgeber erwarten
von uns das wenn wir auf Dienstreise sind, Sonntags vor ort zu
blieben. Der Tag zählt nicht zur Arbeits Stunden, nur spessen.
Ist dass erlaubt von gezetz.
Ich habe auc keine zusatzvertrag wo sowas drin steht.

Sonntag ist im Normalfall KEIN Arbeitstag. Wenn Sie am Sonntag zurückfahren, muss der Arbeitgeber die Heimreise bezahlen und zwar mit Sonntagszuschlägen (also doppelter Stundensatz).

Was ist, fahren Sie dann am Montag zurück und zahlt er Ihnen die Hotelübernachtung, fällt dann die Arbeitszeit am Montag aus dafür? Ganz verstehe ich die Beweggründe des AG nicht, ich meine er zahlt dabei drauf.

Bitte geben Sie mir noch mehr Info, leider bin ich aber von morgen ab bis zum 8.4. verreist und kann erst anaschließend antworten.

Susanne

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Ist dass erlaubt von gezetz.
Ich habe auc keine zusatzvertrag wo sowas drin steht.

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blieben. Der Tag zählt nicht zur Arbeits Stunden, nur spessen.
Ist dass erlaubt von gezetz.
Ich habe auc keine zusatzvertrag wo sowas drin steht.

Lieber Roadrunner,
schwierig… erwartet er wirklich, dass man dort bleibt oder bezahlt er die Heimreise nicht?
Falls es bei Ihnen einen Betriebsrat gibt würde ich den mal fragen.
Herzliche Grüße
RN

Wenn nichts gearbeitet wird, hat man auch keinen Anspruch auf Entlohnung. Ich bin ab und zu übers WE in Rumänien… Da hier ein Rückflug nicht lohnt, mach ich mir halt Sonntags nen schönen Tag. Es kann hier nur die Spesenpauschale berechnet werden!

Ich bin Techniker in Aussendienst. Mein Arbeitgeber erwarten
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blieben. Der Tag zählt nicht zur Arbeits Stunden, nur spessen.
Ist dass erlaubt von gezetz.
Ich habe auc keine zusatzvertrag wo sowas drin steht.

Hi Regina,
er erwartet wirklich dass wir am Sonntag und auch am Feirtagen vor ort blieben. Wir werden nicht für den Tag bezahlt. Wir kriegen nur die 24 Euro Spessen. Sonst nicht!!

Ok aber sagt deine AG dass du vor ort blieben muss!?

Ok aber sagt deine AG dass du vor ort blieben muss!?

Ja klar… Es macht ja auch keinen Sinn nur wegen einem Tag zurück zu fliegen…

Ist die Pauschale Gesetzlich gereglt oder ist dass eine sache zwichen AG und Arbeitnemmer. Ich kriege für den Tag nur 24 Euro Spessen sonst nicht!!

Ich bin Techniker in Aussendienst. Mein Arbeitgeber erwarten
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Ich habe auc keine zusatzvertrag wo sowas drin steht.

Verlangen kann der AG dies sicher nicht. Aber manchmal ist es sinnvoll am Sonntag vor Ort zu bleiben, da der Heimweg zu weit wäre.
Über diese Möglichkeit bitte mal nachdenken. Und Spesen sind auf alle Fälle schon mal was, noch nicht einmal dazu wäre er verpflichtet.

Ist eventuell in eurem Tarifvertrag geregelt. Kann ich aber nicht einschätzen, da ich mich in Deiner Branche mit den Tarifverträgen nicht auskenne. Außerdem weiß ich nicht, ob Dein Arbeitgeber im Arbeitgeberverband ist und somit der Tarifvertrag für ihn bindend ist.

Eine generelle gesetzliche Regelung für alle Branchen gibt es soweit ich weiß nicht…

Hallo Roadrunner,

leider hat Ihr Arbeitgeber recht. Die Dienstreise gehört zwar zur Arbeitspflicht, doch die Zeit, in der Sie nicht arbeiten ist faktisch Freizeit. Der Arbeitgeber ist lediglich verpflichtet, die Mehraufwendungen (Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten), die Ihnen aufgrund der Abwesenheit entstehen, zu ersetzen. Da Sie sonntags zwar am Dienstreiseort sein müssen, an diesem Tag aber nicht arbeiten, ist das keine Arbeitszeit und muss auch nicht vergütet werden.
Eventuell gibt es für besonders harte Fälle (z.B. jeden/ jeden 2. Sonntag Abwesenheit wegen Dienstreise) Einzelurteile des Arbeitsgerichts.

Tut mir leid, dass ich Ihnen nicht weiterhelfen kann.

Ich bin Techniker in Aussendienst. Mein Arbeitgeber erwarten
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Ist dass erlaubt von gezetz.
Ich habe auc keine zusatzvertrag wo sowas drin steht.

Hallo,
es gibt verschiedene Möglichkeiten Arbeitseinsätze entsprechend zu planen. In der Regel erhält der Arbeitnehmer bei aktiver Arbeitsausführung auch das Wochenende bezahlt. Handelt es sich hier um eine Anreise erfolgt die Übernahme der Spesen. Soll der Arbeitnehmer vor Ort bleiben ohne aktiv zu arbeiten handeln Firmen unterschiedlich. Wir erstatten Spesen und Gehalt auch für den Tag da der Arbeitnehmer auf unseren Wunsch hin vor ort bleibt. Arbeitsvertrag bitte prüfen lassen. Am besten durch Fachanwalt für Arbeitsrecht. Eine entgültige Aussage kann von hier aus nicht getroffen werden.

mfg
I. Fischer

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von uns das wenn wir auf Dienstreise sind, Sonntags vor ort zu
blieben. Der Tag zählt nicht zur Arbeits Stunden, nur spessen.
Ist dass erlaubt von gezetz.
Ich habe auc keine zusatzvertrag wo sowas drin steht.

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von uns das wenn wir auf Dienstreise sind, Sonntags vor ort zu
blieben. Der Tag zählt nicht zur Arbeits Stunden, nur spessen.
Ist dass erlaubt von gezetz.
Ich habe auc keine zusatzvertrag wo sowas drin steht.

Hallo,
entschuldige bitte, dass ich mich jetzt erst melde. Also erstaunlicherweise haben auch Arbeitnehmer Rechte. Und auch Arbeitgeber haben Pflichten. Wenn er von Dir verlangt, dass Du Sonntags vor Ort bleibst, kann er das als Überstunden rechnen, also bezahlen oder später als Freizeit gewähren. Andernfalls hast Du ein Recht darauf, Sonntags nach Hause zu fahren. Dass Du die Spesen für den Sonntag erhälst kann schon als Anerkenntnis des Arbeitgebers gewertet werden, dass es sich um Arbeitszeit handelt. Wende Dich sicherheitshalber aber mal an einen Anwalt für Arbeitsrecht, oder an Deine Rechtsschutzversicherung.