Hallo zusammen,
wenn jemand im Außendienst tätig ist, nehmen wir mal an für ein Versicherungsunternehmen, und jeden Tag vom Büro aus mehrere Kundenbesuche mit dem Privat-PKW macht - wie müssen diese Dienstreisen aufgelistet werden für die Steuererklärung? Reicht es die Tageskilometer mit den Städten anzugeben? Oder muss alles feinsäuberlich mit Straße, Ort und jeweiligen km pro einzelner Fahrt angegeben werden? Was verlangen Finanzämter? Es geht darum zu erfahren, wie man sich die Sache am einfachsten machen könnte.
Grüße
Christina
Finanzämter? Es geht darum zu erfahren, wie man sich die Sache
am einfachsten machen könnte.
Am einfachsten ist die 1 % Regelung. Ein Fahrtenbuch zu führen, dass das FA anerkennt ist für einen im Versicherungsaußendienst Tätigen ein erheblicher Aufwand.
Und wie will der als Angestellter die 1%-Regel anwenden, wenn ihm der AG keinen PKW stellt???
Und wie will der als Angestellter die 1%-Regel anwenden, wenn
ihm der AG keinen PKW stellt???
Versichungs-Außendienstler sind in der Regel nicht angestellt. Daher meine Antwort. Wenn der OP doch Arbeitnehmer ist, kommt er wohl um ein Fahrtenbuch nicht herum.
Er schreibt aber „Privat-PKW“, und da wird die 1% Regel nicht angewendet, egal ob nun Angestellter oder Selbständiger!
Hallo,
ein konkretes super-ausführliches Fahrtenbuch ist nicht erforderlich, da der Arbeitnehmer nur die Kilometer absetzen will, die er zu den Kunden fährt (und zurück).
Für die Steuererklärung des Arbeitnehmers reicht es völlig aus, wenn er eine Liste führt mit:
Datum, Kundenname, Ort, gefahrene Kilometer
Die Summe der Kilometer mal 0,30 Euro rechnen, und der daraus entstandene Betrag ergibt den Teil der Werbungskosten für Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit.
Falls der Arbeitnehmer an einem oder mehreren Tagen mehr als 8 Stunden am Stück vom Büro aus unterwegs ist, kann dies mit Verpflegungsmehraufwand von 6,00 Euro pro Tag geltend gemacht werden. Hierzu sollte aber die Tabelle um „Abreisezeit und Ankunftszeit“ erweitert werden.
Aus Datenschutz-rechtlichen Gründen kann man die Namen sicherlich auch weglassen.
Immer super kommt es, wenn der Chef (Arbeitgeber) die Aufstellung gegenzeichnet, oder einfach einen Brief fertigt, auf dem steht:
„Mein Angestellter XY hat im Jahr 2008 mit seinem privaten PKW 586 Kilometer für Kundenfahrten zurückgelegt, und war an 18 Tagen mehr als 8 Stunden auf Dienstreisen. Hierfür erhielt er keine Reisekostenerstattung.“
Viele Grüße
Diana