Was gilt es bei den Themen Kranken- und Unfallversicherung, geltenden arbeitsrechtlichen Themen, Fristen und Meldepflichten zu beachten wenn ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber, mit Hauptsitz in Deutschland, auf eine sechsmonatige Dienstreise nach Österreich geschickt wird?
Welche weiteren Themen sollten in diesem Zusammenhang vor Antritt der Dienstreise mit dem Arbeitgeber oder auch privat geklärt werden?
Habe noch vergessen zu erwähnen, dass der Arbeitnehmer nur für drei Tage je Woche in Österreich tätig ist und den Rest der Woche weiter im Hauptsitz arbeitet. Es handelt sich somit um keine Entsendung sondern um eine Dienstreise.
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Habe noch vergessen zu erwähnen, dass der Arbeitnehmer nur für
drei Tage je Woche in Österreich tätig ist und den Rest der
Woche weiter im Hauptsitz arbeitet. Es handelt sich somit um
keine Entsendung sondern um eine Dienstreise.
Hallo,
dann gilt immer deutsches Sozialversicherungsrecht und angesichts der
Dauer (keine 183 Tage) bleibt es auch bei deutscher Lohnsteuer.
Wenn es eine Spesenregelung gibt, ist wohl auch arbeitsrechtlich alles
klar.