Dienstsitz des Arbeitsplatz

Hallo zusammen,

es gibt unter Kollegen unterschiedliche Standpunkt zum Thema Dienstsitz:

Die einen sagen, da und nur da kannst Du eingesetzt werden, eine Versetzung innerhalb des Konzerns an andere Orte geht nicht (A)

Die anderen sagen, wenn man versetzt würde, dann kann/muss der Arbeitgeber das wie tägliche Dienstreisen betrachten, d.h. Reisezeit und Kilometer bezahlen. (B)

Ich weiß ich muss dazu einen Anwalt einschalten, vielleicht hat ja jemand ein Herz für die Differenz unter Kollegen und schreibt nur A oder B

kurze Antwort: es kommt immer auf den Einzelfall an!

Gruß Merger

Kann man einfach nachlesen…
Hallöchen,

das kann man problemlos im Arbeitsvertrag nachlesen.
Wenn nichts vereinbart ist, gilt das, was Tante Wiki sagt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsort

Ich weiß ich muss dazu einen Anwalt einschalten, vielleicht hat ja jemand ein Herz für die Differenz unter Kollegen und schreibt nur A oder B

We sicht anmaßt, hier eine A/B Antwort geben zu können, ohne weitere Details zu kennen, hat keine Ahnung von der Materie.

Gruß,
Michael

Hallo,

einen Dienstsitz gibt es nur bei Behörden…:smile:

Bei privaten Arbeitgebern heisst das Betriebsstätte.

Wo der AN eingesetzt werden kann,richtet sich nach

-allgemein im Arbeitsvertrag getroffenen
-per Betriebsvereinbarung
-einzelvertraglichen

Vereinbarungen.

Sofern der Betrieb über einen BR verfügt,ist dieser die geeignete Auskunftststelle,
da hier keiner über die entsprechenden Informationen verfügt.

Hallo,

Hallo,

einen Dienstsitz gibt es nur bei Behörden…:smile:

Woher leitest Du diesen Begriff für Behörden ab ?
Aus dem Landesbeamtengesetz, Beamtenstatusgesetz, oder woher ?
Bitte um Quellenangabe !

Gruß Merger

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Hallo,

das letzte große Gesetz ist das:
Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands

und hier

§ 7 Verlagerung von Einrichtungen des Bundes und Sitzfestlegungen

ähnliches trifft auch für die jeweiligen Bundesländer zu…

Lieber Frank Müller,

Deine Aussage ist leider im ersten Satz schon grundlegend falsch!!!

Ich z. B. war in meinem Berufsleben nie beamtet oder im öffentlichen Dienst, aber trotzdem war mehr als 20 Jahre lang mein offizieller Dienstsitz (so im Zusatz zu meinem Anstellungsvertrag bezeichnet) als Außendienstler eines Weltkonzernes übereinstimmend mit meiner Privatanschrift (die durchaus keine Betriebsstätte war).

Herzliche Grüße

Helmut

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Hallo,

und wo ist in den von dir erwähnten §§ erwähnt, dass es den Begriff „Dienstsitz“ nur im öffentlichen Dienst gibt ?

Meistens in Verbindung mit Arbeitsverträgen und Betriebsräten stoße ich auf den Begriff Dienstsitz.
Wie kommt das denn. Nach deinen Informationen ist dies ja dann nicht erlaubt !

z.B. auch hier: http://www.betriebsrat.de/portal/forum/search.html

Gruß Merger

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Hallo,
weder A noch B.

Natürlich ist grundsätzlich eine Änderung des Dienstsitzes möglich.
(je nach vorhandener Vertragsgestaltung und Vorschriften im Betrieb, z.B. durch Änderung des Arbeitsvertrages).
Ob Fahrten zu einem Dienstsitz als „Dienstreise“ angesehen werden, kommt auch auf die bestehenden Vorschriften im Betrieb an.

(bei uns ist es z.B. so, dass jeder Beschäftigte einen Dienstsitz hat, dieser kann jedoch bei veränderten Arbeitsbedingungen wie Umstrukturierung geändert werden; Fahrten vom eigenen Dienstsitz zu den anderen Dienstorten, die nicht Dienstsitz sind, gelten als Dienstreise).

Beatrix

Hallo,

weil (öffentlicher ) Dienst und arbeiten zwei verschiedene Dinge sind …*Ironietag*

Hier wurde ein Begriff aus der öffentlichen Verwaltung sinnentfremdet in das „normale“
Arbeitsleben eingebracht.

Dienstsitz bezeichnet in der öffentlichen Verwaltung den Sitz der obersten
Behördenleitung (Quelle dazu siehe mein Posting weiter oben).

Dort wird aber in den seltensten Fällen die tägliche Arbeit erledigt,das erfolgt in den
Dienststellen,die sich an einem bestimmten Dienstort befinden.
Treffenderweise nennt man deshalb auch in den Besoldungsordnungen die Zulage für den Ort Ortszuschlag.

Für den normalen Arbeitnehmer wäre der gute alte deutsche Begriff
-Arbeitsstätte
der genau zutreffende.

Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands
.

Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages
vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands

wo genau steht da denn „einen Dienstsitz gibt es nur bei Behörden.“?

Deine Logik hat ein Loch.

Gruß
Testare_

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Lass es bitte endlich!

Hallo,

Hallo,

Du kannst es einfach nicht lassen, Dein Nicht- bzw. Halbwissen hier in epischer Breite zu präsentieren ?

Nur weil Du mal einen 20 Jahre alten Begriff in einem Gesetz gefunden hast, heißt das noch lange nicht, daß dieser Begriff üblich ist.
Je nach Rechtsquelle gibt es - unabhängig ob öffentlich oder privat - für gleiche Dinge verschiedene Begrifflichkeiten.
Im Übrigen verwendet auch der TVöD neben dem Begriff der „Dienststelle“ auch den Begriff des „Betriebs“, zB § 4 TVöD-Bund

Hier wurde ein Begriff aus der öffentlichen Verwaltung
sinnentfremdet in das „normale“
Arbeitsleben eingebracht.

Dienstsitz bezeichnet in der öffentlichen Verwaltung den Sitz
der obersten
Behördenleitung (Quelle dazu siehe mein Posting weiter oben).

Die Beschränkung auf „oberste“ Behördenleitung ist falsch. Im Verwaltungsrecht bezeichnet der Begriff oft allgemein den tatsächlichen Standort von Behörden - zT im Unterschied zur Postanschrift, wenn sie zB räumlich ausgegliedert sind

Dort wird aber in den seltensten Fällen die tägliche Arbeit
erledigt,das erfolgt in den
Dienststellen,die sich an einem bestimmten Dienstort befinden.

Vollkommener Quatsch

Treffenderweise nennt man deshalb auch in den
Besoldungsordnungen die Zulage für den Ort Ortszuschlag.

Ebenfalls vollkommener Quatsch. Der „Ortszuschlag“ im BAT hat überhaupt nichts mit dem Ort zu tun, sondern ist ein Zuschlag für den Familienstand und die Zahl der Kinder. Nachzulesen im § 29 BAT:
http://www.der-oeffentliche-dienst.de/themen/angeste…

Für den normalen Arbeitnehmer wäre der gute alte deutsche
Begriff
-Arbeitsstätte
der genau zutreffende.

Seltsamerweise trennt aber die begriffsbestimmung für „Arbeitsstätte“, nämlich § 2 ArbStättV
http://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/__2…
nicht zwischen „öffentlich“ und „privat“.

Im Übrigen unterscheiden auch andere Begriffe wie zB "Betriebsstätte (verwendet im SGB VI und IX) oder auch „Arbeitsort“ (idR im Arbeitsrecht verwendet) oder „Betrieb“ nicht zwischen „öffentlich“ und „privat“.

Du hast jetzt hier schon so oft von anderen nachgewiesen bekommen, daß Deine Ausführungen idR von relativ hoher Unkenntnis geprägt sind, daß man sich langsam fragen muß, ob du eigentlich bewußt Menschen in die Irre führen willst.

Kopfschüttelnd
Wolfgang

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Der Antwort von Albarracin ist nichts hinzuzufügen !

dafür gibts ein Sternchen !

Hallo,

deine Bemerkung zeigt einmal mehr,woran dieses Forum wirklich „krankt“…

Ansteller vernünftiger Antworten… persönliche Angriffe weil es jemand „wagt“
Bruce Allmächtig zu widersprechen…

deine Bemerkung zeigt einmal mehr,woran dieses Forum wirklich
„krankt“…

Ansteller vernünftiger Antworten… persönliche Angriffe
weil es jemand „wagt“
Bruce Allmächtig zu widersprechen…

dieses Forum ist ganz sicher nicht krank.

Es gibt hier allerdings ein paar Spinner, die aufgrund einiger Minderwertigkeitskomplexe permanent dummes Zeug erzählen und denen immer wieder ihr Unwissen beweisen werden muss, damit nicht die Fragesteller diesen quatsch irgendwann noch glauben.

Manche sind sogar noch schlimmer, weil sie nicht mal die Frage verstanden haben und trotzdem ihren gar nicht dazu passenden, fehlerhaften Senf ablassen müssen.

Und die Schlimmsten sind dann diejenigen aus obigen Gruppen, die nach der fälligen Zurechtweisung allen ans Bein zu pinkeln versuchen, die ihnen ihre Mangelhaftigkeit vor Augen geführt haben.

Zum Glück merkt aber jeder hier (mit Ausnahme der Betroffenen selber) sehr schnell, wer zu welcher Gruppe gehört. Fakten lassen sich halt nicht durch persönliche Angriffe weg diskutieren.

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