Lass es bitte endlich!
Hallo,
Hallo,
Du kannst es einfach nicht lassen, Dein Nicht- bzw. Halbwissen hier in epischer Breite zu präsentieren ?
Nur weil Du mal einen 20 Jahre alten Begriff in einem Gesetz gefunden hast, heißt das noch lange nicht, daß dieser Begriff üblich ist.
Je nach Rechtsquelle gibt es - unabhängig ob öffentlich oder privat - für gleiche Dinge verschiedene Begrifflichkeiten.
Im Übrigen verwendet auch der TVöD neben dem Begriff der „Dienststelle“ auch den Begriff des „Betriebs“, zB § 4 TVöD-Bund
Hier wurde ein Begriff aus der öffentlichen Verwaltung
sinnentfremdet in das „normale“
Arbeitsleben eingebracht.
Dienstsitz bezeichnet in der öffentlichen Verwaltung den Sitz
der obersten
Behördenleitung (Quelle dazu siehe mein Posting weiter oben).
Die Beschränkung auf „oberste“ Behördenleitung ist falsch. Im Verwaltungsrecht bezeichnet der Begriff oft allgemein den tatsächlichen Standort von Behörden - zT im Unterschied zur Postanschrift, wenn sie zB räumlich ausgegliedert sind
Dort wird aber in den seltensten Fällen die tägliche Arbeit
erledigt,das erfolgt in den
Dienststellen,die sich an einem bestimmten Dienstort befinden.
Vollkommener Quatsch
Treffenderweise nennt man deshalb auch in den
Besoldungsordnungen die Zulage für den Ort Ortszuschlag.
Ebenfalls vollkommener Quatsch. Der „Ortszuschlag“ im BAT hat überhaupt nichts mit dem Ort zu tun, sondern ist ein Zuschlag für den Familienstand und die Zahl der Kinder. Nachzulesen im § 29 BAT:
http://www.der-oeffentliche-dienst.de/themen/angeste…
Für den normalen Arbeitnehmer wäre der gute alte deutsche
Begriff
-Arbeitsstätte
der genau zutreffende.
Seltsamerweise trennt aber die begriffsbestimmung für „Arbeitsstätte“, nämlich § 2 ArbStättV
http://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/__2…
nicht zwischen „öffentlich“ und „privat“.
Im Übrigen unterscheiden auch andere Begriffe wie zB "Betriebsstätte (verwendet im SGB VI und IX) oder auch „Arbeitsort“ (idR im Arbeitsrecht verwendet) oder „Betrieb“ nicht zwischen „öffentlich“ und „privat“.
Du hast jetzt hier schon so oft von anderen nachgewiesen bekommen, daß Deine Ausführungen idR von relativ hoher Unkenntnis geprägt sind, daß man sich langsam fragen muß, ob du eigentlich bewußt Menschen in die Irre führen willst.
Kopfschüttelnd
Wolfgang