Hallo,
@ MOD: habe keine ausdrückliches Forum Beamtenrecht gefunden, es daher hier eingestellt. Bitte bei Bedarf passend verschieben.
Stimmt es, dass ein Beamter erst nach 5 Jahren Wartezeit bzw. Dienstzeit einen Anspruch auf Pension wegen Dienstunfähigkeit hat? Auch wenn er bereits vor dem Ablauf von 5 Jahren zum Beamten auf Lebenszeit wurde (wegen verkürzter Probezeit, z. B. 18 statt 36 Monate Beamter auf Probe).
Was passiert denn mit einem Beamten, der zwar noch keine 5 Jahre Dienstzeit hat, bereits Beamter auf Lebenszeit ist und nun aber dienstunfähig wird?
Offenbar zählen Wehrdienst und Zivildienst auch zu der 5-jährigen Wartezeit, ist das korrekt?
Wir werden Teilzeitbeschäftigungen auf die 5-jährige Wartezeit angerechnet?
Hallo,
Hallo,
@ MOD: habe keine ausdrückliches Forum Beamtenrecht gefunden,
es daher hier eingestellt. Bitte bei Bedarf passend
verschieben.
Stimmt es, dass ein Beamter erst nach 5 Jahren Wartezeit bzw.
Dienstzeit einen Anspruch auf Pension wegen Dienstunfähigkeit
hat? Auch wenn er bereits vor dem Ablauf von 5 Jahren zum
Beamten auf Lebenszeit wurde (wegen verkürzter Probezeit, z.
B. 18 statt 36 Monate Beamter auf Probe).
Ein Blick ins Gesetz klärt die Rechtslage:http://bundesrecht.juris.de/beamtvg/__4.html
Was passiert denn mit einem Beamten, der zwar noch keine 5
Jahre Dienstzeit hat, bereits Beamter auf Lebenszeit ist und
nun aber dienstunfähig wird?
hier: http://bundesrecht.juris.de/beamtvg/__15.html
Offenbar zählen Wehrdienst und Zivildienst auch zu der
5-jährigen Wartezeit, ist das korrekt?
steht alles im Gesetz
Wir werden Teilzeitbeschäftigungen auf die 5-jährige Wartezeit
angerechnet?
Steht auch im Gesetz
grüsse
dragonkidd