Dienstunfähigkeit Beamter

Hallo,

@ MOD: habe keine ausdrückliches Forum Beamtenrecht gefunden, es daher hier eingestellt. Bitte bei Bedarf passend verschieben.

Stimmt es, dass ein Beamter erst nach 5 Jahren Wartezeit bzw. Dienstzeit einen Anspruch auf Pension wegen Dienstunfähigkeit hat? Auch wenn er bereits vor dem Ablauf von 5 Jahren zum Beamten auf Lebenszeit wurde (wegen verkürzter Probezeit, z. B. 18 statt 36 Monate Beamter auf Probe).

Was passiert denn mit einem Beamten, der zwar noch keine 5 Jahre Dienstzeit hat, bereits Beamter auf Lebenszeit ist und nun aber dienstunfähig wird?

Offenbar zählen Wehrdienst und Zivildienst auch zu der 5-jährigen Wartezeit, ist das korrekt?

Wir werden Teilzeitbeschäftigungen auf die 5-jährige Wartezeit angerechnet?

Hallo,

Hallo,

@ MOD: habe keine ausdrückliches Forum Beamtenrecht gefunden,
es daher hier eingestellt. Bitte bei Bedarf passend
verschieben.

Stimmt es, dass ein Beamter erst nach 5 Jahren Wartezeit bzw.
Dienstzeit einen Anspruch auf Pension wegen Dienstunfähigkeit
hat? Auch wenn er bereits vor dem Ablauf von 5 Jahren zum
Beamten auf Lebenszeit wurde (wegen verkürzter Probezeit, z.
B. 18 statt 36 Monate Beamter auf Probe).

Ein Blick ins Gesetz klärt die Rechtslage:http://bundesrecht.juris.de/beamtvg/__4.html

Was passiert denn mit einem Beamten, der zwar noch keine 5
Jahre Dienstzeit hat, bereits Beamter auf Lebenszeit ist und
nun aber dienstunfähig wird?

hier: http://bundesrecht.juris.de/beamtvg/__15.html

Offenbar zählen Wehrdienst und Zivildienst auch zu der
5-jährigen Wartezeit, ist das korrekt?

steht alles im Gesetz

Wir werden Teilzeitbeschäftigungen auf die 5-jährige Wartezeit
angerechnet?

Steht auch im Gesetz

grüsse
dragonkidd