Dienstunfähigkeit bei Beamten auf Lebenszeit

Ich hab mal eine Frage zu einem Gesetzestext,

"§ 4 Entstehen und Berechnung des Ruhegehalts

(1) Ein Ruhegehalt wird nur gewährt, wenn der Beamte

eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren abgeleistet hat oder…"

Ruhegehalt sind in diesem Fall 1225 Euro (für ledige), aber ab wann werden diese 5 Jahre gezählt.

-Ab Beginn der Ausbildung?

-Ab Beendigung der Ausbildung?

-Ab Beendigung der Probezeit?

-Ab Beamter auf Lebenszeit, also erst mit dem 32 Lebensjahr?

-wird Zivildienst als Zeitraum dazu gezählt?

-werden Krankheitstage als Dienstzeit angerechnet?
…in welchem Gesetzestext kann man dies nachlesen?/in diesem Fallbeispiel gehen wir mal von Berlin aus:wink:

Hallo,

die anzurechnenden ruhegehaltsfähigen Zeiten ergeben sich aus §§ 6-12b BeamtVG. Hier nachzulesen:

http://bundesrecht.juris.de/beamtvg/index.html

Gruß Woko