Dienstunfähigkeit, Rente mit Pension verrechnet

Hallo ich habe mal eine Frage wegen Dienstunfähigkeit, ich kenne jemand der hat 23 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt, davon war er 5 Jahre in der freien Marktwirtschaft und 18 Jahre im öffentl. Dienst. Im 19 ten Jahr wurde er verbeamtet, er ist jetzt insgesamt 33 Jahre, wurde Rückwirkend, verbeamtet, da seine Angestelltenzeit mit angerechnet wurden. Wie verhält es sich wenn er jetzt heute Dienstunfähig geschrieben wird, mit 55 Jahren. Ihm ist klar das dann noch die Abzüge kommen von 10,8 für einen Schwerbehinderten, aber darum geht es Ihm nicht, geht es darum!!!

Er hätte also 33x 1,79375 = 59,19 % von seinem letzten Brutto. Abzüglich der 10,8 usw.

Laut Rentenbescheid würde er 900 Euro Erwerbsminderungsrente bekommen und wenn heute Tag X 67 Jahre 1300 Euro Rente.

Das ihm keine Erwerbsminderung zusteht weiß er mittlerweile, das er auch erst mit 67 die Rente bekomme auch, aber da ihm ja 7 Jahre fehlen zu den 40 Dienstjahren um die 71,71 % zu bekommen ist seine Frage:

Bekommt er nun jetzt nur die 59,19 % vom letzten Brutto abzüglich der 10,8 usw. auf Lebenszeit oder wenn er 67 geworden ist den Rest über die Rente aufgestockt auf 71,71 vom letzten Brutto?? Es Wäre schön wenn Ihm jemand helfen könnte, da niemand in seiner Behörde da Auskunft geben kann.

Nächste Frage ist, er will nicht Dienstunfähig sein, daher ister am überlegen Teilzeitarbeit zu machen, sagen wir mal 50 % da er ja dann 10 Jahre Teilzeitarbeit hat, würde ja nur 5 Jahre mit 1,79375 angerechnet Dienstzeit dazukomme, das heißt ihm würden dann immer noch 2 Jahre fehlen zu den 40 Dienstjahren. Würde er da auch die Aufstockung durch die Rente bzw. sogar VBL auf die 71,71 kommen?? Und von welchem Brutto würde er die 71,71 bekommen?? Von seinem Brutto als Teilzeit oder als Vollzeit??

Hoffe Ihm kann jemand helfen bzw. sagen wo er sich so erkundigen kann, wie gesagt Arbeitgeber kann ihm leider nicht helfen im Haus ist keiner der dies weiß.
Vielen Dank

Hallo,

Hallo ich habe mal eine Frage wegen Dienstunfähigkeit, ich
kenne jemand der hat 23 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt,
davon war er 5 Jahre in der freien Marktwirtschaft und 18
Jahre im öffentl. Dienst.

Hier wurden scheinbar mit Zahlen gewürfelt!

Nehmen wir einmal an:

  • Eintritt ins Berufsleben mit 15
    • 5 Jahre Nicht-ÖD = 20
    • 18 Jahre ÖD als Angestellter = 38

Im 19 ten Jahr wurde er verbeamtet,

Vermutlich soll es bedeuten, dass er dann im Alter von 39 Jahren
verbeamtet wurde.

er ist jetzt insgesamt 33 Jahre,

und hier soll es wohl bedeuten, dass er bisher insgesamt 33 Jahren im Arbeitsleben steht - also 48 Jahre alt ist ?

wurde Rückwirkend,verbeamtet,

rückwirkende Verbeamtung ist nicht möglich!

Nur bei der Berechnung seiner Dienstaltersstufe kann die Angestelltenzeit mitberechnet werden.

:da seine Angestelltenzeit mit angerechnet wurden.

Wie verhält es sich wenn er jetzt heute Dienstunfähig
geschrieben wird, mit 55 Jahren. Ihm ist klar das dann noch
die Abzüge kommen von 10,8 für einen Schwerbehinderten, aber
darum geht es Ihm nicht, geht es darum!!!

Wer soll hier begreifen was gemeint ist !
Von welchen 10,8 %igen Abzügen ist hier die Rede ?

Wenn derjenige Beamter ist, wird er bei einer Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt und bekommt bis zu seinem Lebensende eine Beamtenversorgung.

Er hätte also 33x 1,79375 = 59,19 % von seinem letzten Brutto.
Abzüglich der 10,8 usw.

Laut Rentenbescheid würde er 900 Euro Erwerbsminderungsrente
bekommen und wenn heute Tag X 67 Jahre 1300 Euro Rente.

Bitte erst einmal klären ob es sich um einen Arbeitnehmer oder um einen Beamten handelt und danach das ganze noch einmal neu schreiben.

Das ihm keine Erwerbsminderung zusteht weiß er mittlerweile,
das er auch erst mit 67 die Rente bekomme auch, aber da ihm ja
7 Jahre fehlen zu den 40 Dienstjahren um die 71,71 % zu
bekommen ist seine Frage:

Als Beamter bekommt man ein Ruhegehalt.

Auf den weiteren Unsinn ist keine Antwort möglich.

Gruß Merger