Darf man während man krank geschrieben ist, verreisen? Die Erkrankung ist eine Verletzung und ist mit dem Beruf nicht vereinbar.
Grußunfähigkeit
Hallo,
Darf man während man krank geschrieben ist, verreisen? Die
Erkrankung ist eine Verletzung und ist mit dem Beruf nicht
vereinbar.
Arbeitnehmer dürfen das durchaus. Wie das bei Beamten ist (und um einen solchen gehts scheinbar … oder?), kann dir jemand mit Kenntnissen im Beamten recht sagen.
Hier http://www.recht.de/phpbb/ gibts z.B. ein Forum für Beamten recht.
MfG
Hallo,
Darf man während man krank geschrieben ist, verreisen? Die
Erkrankung ist eine Verletzung und ist mit dem Beruf nicht
vereinbar.Arbeitnehmer dürfen das durchaus. Wie das bei Beamten ist (und
um einen solchen gehts scheinbar … oder?), kann dir jemand
mit Kenntnissen im Beamten recht sagen.
Woher kommt diese Annahme? Die ursprüngliche Frage ist allgemein gehalten.
Und auch die Angaben aus der Visitenkarte der Ursprungsposterin lassen diesen Schluss nicht zwingend zu. Im Berufsfeuerwehrbereich kann es durchaus Angestellte geben.
Es könnte auch für eine dritte Person gefragt sein. Es sind sogar noch weitere Möglichkeiten denkbar …
Gruß
Jörg Zabel
Dienstunfähig - Arbeitsunfähig
Hi Jörg!
Arbeitnehmer dürfen das durchaus. Wie das bei Beamten ist (und
um einen solchen gehts scheinbar … oder?), kann dir jemand
mit Kenntnissen im Beamten recht sagen.Woher kommt diese Annahme?
Ich bin auch von Beamten ausgegangen. Lag wohl an der Bezeichnung „DIENST“-unfähigkeit, bei Angestellten heisst es „Arbeits“-unfähigkeit.
LG Ulli
Hallo,
Woher kommt diese Annahme? Die ursprüngliche Frage ist
allgemein gehalten.
Vom Ausdruck ‚‘ Dienst unfähigkeit’’ und von der Angabe in der Vika, dass sie bei der Berufsfeuerwehr ist.
Es könnte auch für eine dritte Person gefragt sein.
Möglich. Wenn dieser dritte Person Arbeitnehmer wäre, dann wurde diesbezüglich die Frage von mir ja auch beantwortet.
Stört es dich, dass ich auf ein anderes Forum hingewiesen habe (weil es bei w-w-w kein Forum für Beamtenrecht gibt)? Wenn ich keine [arbeitsrechtliche] Antwort gegeben hätte, könnt ichs ja noch verstehen (auch wenn ich einen Hinweis auf Stellen, wo man Rat bekommen kann immer noch besser finde als gar keine Antwort). Oder aus welchem Grund fragtest du?
MfG
Ergänzend …
… siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstunf%C3%A4higkeit
Danke erst mal allen für die Antworten und entschuldige mich hiermit für den fehlenden Gruß. Wollte mich kurz fassen, nicht unhöflich sein.
Mit freundlichen Grüßen,
Marion

Hallo,
aus eigener Erfahrung (Dezember 2008):
Wenn der behandelnde Arzt bescheinigt, dass sich die geplante Reise nicht nachteilig auf den Heilungserfolg auswirkt - besser noch: dem Heilungserfolg förderlich sein könnte - ist das Verreisen auch bei Krankschreibung erlaubt.
Gute Besserung
Maralena