Dienstunfähigkeits-Versicherung für Polizist

hallihallo,
ich brauch eine separate Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizei, beamter auf Lebenszeit im Vollzug.

Welche Gesellschaften kommen dafür in Frage und was darf das kosten ?

1000 ,- eur DU rente ( evt 750 ,- eur )
eintritt mit 39 Jahren
dann bis zum 62 lebensjahr
männlich

kann mir jemand kompetent weiterhelfen ?
wäre fein. mfg frankylie

Hallo,

in dieser Form gibt es so eine Versicherung nicht,weil
Beamte auf Lebenszeit im Vollzugsdienst (Polizei/JVA usw.)
über ihren Dienstherren versichert sind (gesetzlich).

Bei Privaten Gesellschaften sind in der Regel als „Zusatz“

  • bis zu 1.250 € Monatsrente versicherbar

ABER ACHTUNG!!
Das Angebot ist genau zu prüfen!!!
Es muss besonderes Augenmerk auf den Passus der
Versicherungsbedingungen gelegt werden,wo die „Berufsunfähigkeit“
definiert wird!!!
Eine „Dienstunfähigkeit“ nach den Beamtenrechtlichen Vorschriften des
Dienstherren bedingt noch lange nicht eine „Berufsunfähigkeit“ in der
Versicherung!!

Hallo,

in dieser Form gibt es so eine Versicherung nicht,weil
Beamte auf Lebenszeit im Vollzugsdienst (Polizei/JVA usw.)
über ihren Dienstherren versichert sind (gesetzlich).

Ah so. Dann muss ich mir meine Dienstunfähigkeitsversicherung wohl eingebildet haben.
Möchte nur wissen, wer mir da Geld überwiesen hat…

Natürlich gibt es sowas. Hier: http://entry.dbv-winterthur.de/b2c/Inhalte/_B2C_Rela… zum Beispiel (wirklich nur ein Beispiel, ich habe mit denen nichts zu tun).

Bei Privaten Gesellschaften sind in der Regel als „Zusatz“

  • bis zu 1.250 € Monatsrente versicherbar

So? Warum sollte das so sein?

ABER ACHTUNG!!
Das Angebot ist genau zu prüfen!!!

Ach? Das ist ja mal was ganz neues…

Es muss besonderes Augenmerk auf den Passus der
Versicherungsbedingungen gelegt werden,wo die
„Berufsunfähigkeit“ definiert wird!!!

Du weißt wieder mal nicht, wovon Du sprichst. Es geht hier um ‚dienstunfähig‘. Das hat mit ‚berufsunfähig‘ nichts zu tun. Lies einfach mal im Link nach.

Eine „Dienstunfähigkeit“ nach den Beamtenrechtlichen
Vorschriften des Dienstherren bedingt noch lange nicht eine
„Berufsunfähigkeit“ in der Versicherung!!

Warum auch?

Gruß
loderunner

Hallo mein lieber Axel,

seit wann bist du als Angestellter denn schon Beamter??..*grinz*…

Dienstunfähigkeit eines Beamten heisst noch lange nicht
Berufsunfähigkeit…

Daher müsste im Idealfall bei einem Versicherungsvertrag für eine
Dienstunfähigkeitsversicherung der Passus stehen:
>Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung oder
>Entlassung in den Ruhestand als Berufsunfähigkeit im Sinne der
>Versicherungs-Bedingungen"

NUR dann erhält derjenige auch wirklich die Versicherungsleistung.

Bei allen anderen Formulierungen in den Versicherungsverträgen ist genau zu prüfen,ob sie wirklich die Berufsunfähigkeit als gegeben sehen,bei Eintritt der Dienstunfähigkeit.

Ansonsten zahlt der Beamte nämlich unter Umständen Jahrzehnte umsonst
Beiträge…

Hallo mein lieber Frank,

seit wann bist du als Angestellter denn schon
Beamter??..*grinz*…

Ich war nicht immer Angestellter. *grinz*
Es gibt eben etwas mehr auf der Welt, als Du Dir vorstellen kannst.

Btw., seit wann ist man als Betriebssanitäter denn schon Experte?

Dienstunfähigkeit eines Beamten heisst noch lange nicht
Berufsunfähigkeit…

Ja. Und? Hat das jemand behauptet?

Daher müsste im Idealfall bei einem Versicherungsvertrag für
eine Dienstunfähigkeitsversicherung der Passus stehen:
>Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung
oder >Entlassung in den Ruhestand als Berufsunfähigkeit im Sinne
der >Versicherungs-Bedingungen"

Warum liest Du nicht einfach im link nach, den ich Dir gegeben habe?

NUR dann erhält derjenige auch wirklich die
Versicherungsleistung.

Quatsch. Einfach nur Quatsch.
Tatsache ist, dass die Dienstunfähigkeitsversicherung auch dann schon einspringt, wenn der Versicherungsnehmer mehr als 6 Wochen am Stück krankgeschrieben ist. Im Gegensatz zu Dir denke ich mir das nicht aus, sondern habe es genau so bereits genossen.

Bei allen anderen Formulierungen in den Versicherungsverträgen
ist genau zu prüfen,ob sie wirklich die Berufsunfähigkeit als
gegeben sehen,bei Eintritt der Dienstunfähigkeit.

Hallo? Lies doch einfach nochmal den Ausgangspost nach. Stand da irgendwas von Berufsunfähigkeit?

Für Dich zum mitmeißeln: es geht um eine Dienst unfähigkeitsversicherung. NICHT um eine Berufs unfähigkeitsversicherung. Das sind zwei komplett unterschiedliche Dinge. Du hast wieder mal NULLKOMMANULL Ahnung.

Ansonsten zahlt der Beamte nämlich unter Umständen Jahrzehnte
umsonst Beiträge…

Nur dann, wenn er eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt. Weshalb der Fragesteller folgerichtig danach auch gar nicht gefragt hat.

Btw., es ist sogar der Normalfall, dass man für eine Dienst- oder Berufsunfähigkeitsversicherung umsonst Beiträge bezahlt. Wie bei allen Versicherungen. Oder was glaubst Du, weshalb man da im Leistungsfall mehr rausholen kann, als man reingesteckt hat? Drucken die Versicherungsgesellschaften Geld?

Gruß
loderunner

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Entschuldigung, aber welche Auskünfte Du hier gibst, die sind einfach Schwachsinn und stimmen überhaupt nicht. Ich habe mich in letzter Zeit selbst darüber informiert und kann mit Sicherheit kompetentere Auskünfte geben.

Über den Dienstherrn bin ich „nur“ versichert, wenn die Berufsunfähigkeit infolge eines Dienstunfalles eintritt.
Nicht jedoch, wenn ich privat einen Unfall erleide. Dann kann man mich zwar früher in Pension schicken, aber das Geld ist nicht das Gleiche.

Also ist es durchaus sinnvoll, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.
Hierbei ist jedoch entgegen deiner Argumentation darauf zu achten, daß eine Dienstunfähigkeitsklausel drin steht. Denn nur durch die wird auf den jeweiligen Beruf (also Streifenbeamter etc.) geachtet. Eine reine Berufsunfähigkeitsklausel enthält in der Regel eine abstrakte Verweisung. D.h. Person A kann zwar den Beruf als Streifenbeamter nicht mehr ausüben, aber durchaus in einem anderen Beruf arbeiten. Und genau das soll nicht so sein. So hat es mir auch ein Mitarbeiter der HUK Coburg erklärt und mich dann auch eher an andere Gesellschaften, wie z.B. die DBV Winthertur verwiesen, da die HUK keine Dienstunfähigkeit anbietet. Ist auch nachzulesen in den Heften der Finanztest. Da kamen lediglich zwei Gesellschaften in Frage.
Leider kann dieser Schutz noch nicht an das mittlerweile gestiegene Rentenalter angepaßt werden. Die Versicherer bieten aufgrund des Risikos nur eine Versicherung bis 55 bzw. 60 Jahre an.

Und billig ist diese bei einer monatlichen Rente von ca. 1.000,- Euro auch nicht.
Also wenn Du Interesse hast, dann schreib mich bitte noch mal per E-Mail an, dann kann ich Dir einen Auszug der entsprechenden Finanztest raussuchen und online schicken.

Gruß Ina

allo,

in dieser Form gibt es so eine Versicherung nicht,weil
Beamte auf Lebenszeit im Vollzugsdienst (Polizei/JVA usw.)
über ihren Dienstherren versichert sind (gesetzlich).

Bei Privaten Gesellschaften sind in der Regel als „Zusatz“

  • bis zu 1.250 € Monatsrente versicherbar

ABER ACHTUNG!!
Das Angebot ist genau zu prüfen!!!
Es muss besonderes Augenmerk auf den Passus der
Versicherungsbedingungen gelegt werden,wo die
„Berufsunfähigkeit“
definiert wird!!!
Eine „Dienstunfähigkeit“ nach den Beamtenrechtlichen
Vorschriften des
Dienstherren bedingt noch lange nicht eine „Berufsunfähigkeit“
in der
Versicherung!!

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