Dienstunfähigkeitsklausel bei Beamten

Hallo!

Ich habe bei der Aachener und Münchener seit Jahren eine BU-Versicherung. Zum Zeitpunkt des Abschlusses war ich noch in einer anderen Branche tätig. Mittlerweile bin ich allerdings verbeamtet (zunächst noch auf Probe) und als Lehrer tätig. Nun hat mich eine Debeka-Vertreterin darauf hingewiesen, dass es sehr wichtig sei, als Beamter eine „echte Dienstunfähigkeitsklausel“ zu haben, da der Versicherer sonst viele Schlupflöcher hat, seine Leistung zu verweigern. Die Debeka hätte diese Klausel, und man wäre somit optimal abgesichert und müsste im Falle der Dienstunfähigkeit (bescheinigt durch den Amtsarzt) keine negativen Folgen (z.B. Gutachter, Verweis auf eine andere Stelle,…) befürchten. Ich habe bei der A&M diesbezüglich angefragt und in Form einer PDF eine wenig überzeugende Antwort erhalten, die ich leider hier
nicht reinkopieren kann (weiß nicht, ob da ein Schutz drauf ist, auf jeden Fall zereisst es den Text sobald ich copy-paste mache). Sinngemäß heißt es, dass sie die Bezeichung (Dienstunfähigkeit) nicht führen, ihr Produkt aber ebenfalls für Beamte geeignet sei. Sie weisen aber darauf hin, dass man zu mindestens 50% berufsunfähig sein muss und dass eine separate Untersuchung gefordert sein kann.

So, nun zu meiner Frage. Ist es sinnvoll, dass ich die BU auf Eis lege und bei der Debeka eine BU abschließe, die die Dienstunfähigkeit einschließt?

Vielen Dank für die Antworten.

Hallo,

also die DU-Klausel besagt, daß bei der Feststellung der Dienstunfähigkeit DURCH DEN DIENSTHERRN dieses Dein privater Versicherer dann auch sofort als DU anerkennt. Diese Klausel hat meines Wissens die Aachener Münchener nicht, wie inzwischen viele andere auch nicht mehr. Mir sind aktuell nur die Hamburg-Mannheimer, Debeka sowie vielleicht noch die Axa ( hat die DBV Winterthur übernommen) bekannt. Ob du wechseln solltest, hmmm.: Sollte der Wechsel zu einem Versicherer mit Dienstunfähigkeit OHNE Ausschluß oder Risikozuschlag aufgrund Deiner Gesundheit möglich sein, dann wäre das zu empfehlen. Diese Bedingungen zur Dienstunfähigkeit sind einfach klarer und präziser für Dich und läßt wenig Raum für den Versicherer sich im Fall eines Falles leistungsmäßig zu verweigern. Aber immer dran denken: Korrekte Beantwortung der Gesundheitsfragen! Ich hoffe, ich konnte Dir helfen. Schönen Gruß, berniko

Hallo,

vielen Dank für deine Anfrage! Es gibt in Deutschland nur sehr wenige Gesellschaften, die „echte Dienstunfähigkeitsklauseln“ anbieten! Das wären die Debeka, Ergo, Iduna, Nürnberger Beamten und die DBV! Alle anderen, so auch die A+M, haben keine „echte Dienstunfähigkeitsklausel“. Die Aussage, dass Ihr Produkt ebenfalls für Beamte geeignet wäre, ist schlichtweg falsch! Sie können vielmehr nicht die volle Dienstunfähigkeit anbieten, sondern nur die beschränkte Dienstunfähigkeit! Lass dich von dieser Aussage nicht ins Boxhorn jagen. Die A+M will natürlich den Vertrag halten! Ausserdem hast du bei der Debeka die sog. 25-75% Klausel (d.h. du bekommst auch schon die Hälte deiner Dienstunfähigkeit, wenn du zu mindestens 25 % dienstunfähig bist!

Mein Rat ist auf jeden Fall die BU auf Eis zu legen, weil dir diese BU im Leistungsfall gar nichts mehr bringt! Bei der Debeka bist du bestens aufgehoben, denn die Debeka ist erstens ein Beamtenversicherer und zweitens habe die auch spezielle Produkte für Beamte, wie z.B. die Dienstunfähigkeit!

Mit freundlichen Grüssen

Reuschel Jürgen
Debeka VVaG

Hallo Bastfantast1

also es ist erst einmal grundsätzlich richtig, daß Du als Beamter eine Dienstunfähigkeitsklausel in der BU brauchst.
Jedoch nicht richtig ist die Aussage, daß dies nur die Debeka bieten kann. Es gibt einige Versicherer, die das auch anbieten zB. die DBV.
Am besten ist es da zu einem freien Versicherungsmakler zu gehen, der kann Dir die Gesellschaft mit dem günstigsten Preis-Leistungsverhältnis raussuchen.

Mit freundlichen Grüßen
Lutz Pauly uanbh.Versicherungsmakler

Du solltest die BU kündigen und die DU bei der Debeka abschließen,Antwort findest Du weiter unten im Text.

LG
Sebastian

Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit:

Nicht jeder Beamte, der dienstunfähig wird, ist gleichzeitig berufsunfähig!

Wann ist man berufsunfähig am Beispiel der Versicherungsbedingungen eines Versicherers?

§ 1 Was ist versichert?
(1) Wird die versicherte Person während der Versicherungsdauer dieser Zusatzversicherung zu mindestens 50% berufsunfähig, so erbringen wir folgende Leistungen: …

§ 2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen?
(1) Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen ausserstande ist, ihrem vor Eintritt des Versicherungsfalls zuletzt ausgeübten Beruf - so, wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet, war - nachzugehen und in dieser Zeit auch keine andere Tätigkeit ausübt, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.

Wann ist man dienstunfähig laut Bundesbeamtengesetz (BBG) § 42?
(1) Der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn er infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann der Beamte auch dann angesehen werden, wenn er infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass er innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll dienstfähig wird. Bestehen Zweifel über die Dienstunfähigkeit des Beamten, so ist er verpflichtet, sich nach Weisung der Behörde ärztlich untersuchen und, falls ein Amtsarzt dies für erforderlich hält, auch beobachten zu lassen.

Wie leicht zu erkennen ist, sind die Definitionen über Dienstunfähigkeit laut Bundesbeamtengesetz und die der Berufsunfähigkeit nach den Versicherungsbedingungen sehr unterschiedlich. Der zuständige Dienstherr kann die Versetzung oder Entlassung wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand z.B. auch aussprechen, wenn eine Minderung der Arbeitskraft von weniger als 50 Prozent besteht.

Durch eine spezielle Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte wird die Dienstunfähigkeit der Berufsunfähigkeit gleichgestellt und der Beamte bekommt finanziellen Schutz, wenn er aus gesundheitlichen Gründen entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird.

Hallo,

ich habe ein ähnliches Problemen. die Versicherung redet sich in Kopf und krage. was soll man noch glauben! also DU wahrscheinlich doch in jedem fall pflicht!!! So ein Mist aber auch.