Hallo, Person X war 10 Monate als Beamter krankgeschrieben wegen physicher (nicht psychischer) Belastung. Daraufhin ging ein Schreiben vom Landrat der Kommune an das Gesundheitsamt zur Frage der weiteren Dienstfähigkeit. Das Gesundheitsamt beschloss ein psychiatrisches Gutachten zu erstellen ohne jedwede körperliche Voruntersuchung. Beamter X teilte dem Landrat mit, dass das Gesundheitsamt nicht über die erforderlichen Ärzte verfüge. Daraufhin kam eine weitere Aufforderung zur Untersuchung zu gehen. Rein rechtlich gesehen, muss es trifftige Anhaltspunkte für eine psych.Untersuchung geben, da sie einen Eingriff in die Persönlichkeit darstellt. Diese gibt es nicht. Hier hat das Gesundheitsamt seine Kompetenzen überschritten und willkürlich einen Fachbereich ausgesucht. 1 Tag vor der Untersuchung ging der Beamte wieder arbeiten. Nach Fragen zum sozialen Status (Freunde, Familie etc)und nicht mehr und einer körperlichen Untersuchung (Gleichgewichtstest, Herz, Lunge, Blutdruck) wurde in Anbetracht, dass die physiche Belastung wieder käme eine Psychose vom Gesundheitsamt diagnostiziert mit dauerhafter psych. Krankheit und somit ewiger Unbelastbarkeit. Die festgestellte Diagnose ist aus den Haaren herbei gezogen. Nach dem Prinzip es kann nicht sein, was nicht sein darf. 1.So nun meine Frage: Muss man diese amtsärztliche Ärztin nicht auf Zurechnungsfähigkeit bzw. Amtsmissbrauch, Willkür und Korruption überprüfen lassen? Sollte man so etwas nicht anzeigen? Korruption ist doch eine Straftat. Denn ein Gegengutachten zu erstellen würde weitere Nachteile von seiten der privaten Krankenkasse des Beamten ergeben, da Psychotherapien nicht mitversichert sind in dessen Vertrag bzw. es die Zahnkostenerstattung schmälern würde und man dann ohnehin in die Rechtfertigungslage käme ohne dass das Gesundheitsamt oder ggfls. der Landrat darauf ein Anspruch hätte. Deshalb meine Frage, sollte man diese Ärztin nicht anzeigen oder was kann man da machen, denn der weitere berufliche Erfolg ist mit diesem Gutachten wohl hinüber. Nach Bekanntwerden der Diagnose widerrief der Beamte seine Schweigepflichtentbindung 1 Stunde später. 2.Frage: Darf das Gesundheitsamt das Ergebnis ohne Diagnose dennoch dem Landrat schicken, weil es heisst der Widerruf gilt nur für die Zukunft. 3.Frage: Wie sollte man sich am besten jetzt als Beamter verhalten. Alles über sich ergehen lassen und abwarten was passiert? Schweigepflichtentbindung lieber doch abgeben? Vielen lieben Dank im Voraus für eure Antworten.
Hallo,
der Beamte sollte sich einen Rechtsbeistand besorgen
und bei zukünftigen Beiträgen hin und wieder einmal einen Absatz einfügen, damit der Beitrag eine Übersichtlichkeit erhält.
lG
Hallo, hier hilft nur eine Beratung von einem Anwalt für Beamtenrecht bzw. Über den Lehrerverband Hilfe suchen. Schwierige Situation.
Hallo,
in dieser sehr verfahrenen Situation sollte man sich schleunigst einen Anwalt suchen, der sich im Beamtenrecht auskennt.
Am besten fragt man bei der Gewerkschaft nach, wen die empfehlen können.
Keinesfalls einen normalen Feld-Wald- und Wiesenanwalt nehmen!
Uns sich weiterer persönlicher Äußerungen ggü LR, GA oder Amtsarzt enthalten.
Wenn es sich nicht um ein psychisches sonder physisches Leiden handelt, ist es mir nicht verständlich, warum ggü dem GA (ausschliesslich!) keine Schweigepflichtentbindung vorliegt.
Woher soll dann das GA wissen, daß man z. B. einen Orthopäden zu Rate ziehen muss?
Auch wenn man jetzt sehr aufgebracht ist, gegen die Amtsärztin vorzugehen, wäre jetzt eher kontraproduktiv. Damit würde sich der Verdacht auf eine Psychose nur noch verstärken…
Grüße
miamei
Nach einem Drittel hab ich aufgegeben weiter zu lesen. weil´s eine Zumutung für die Lesenden ist einen derart langen und unstrukturierten Text einzustellen.
Und sowas wird von eine Beamtin verfasst!
ramses90
Ich habe Absätze gemacht, die aber hier nicht erschienen sind.
Danke vielmals. Das mit dem Anwalt über die Gewerkschaft ist eine gute Idee.
Ich habe Absätze eingefügt, die sind aber nicht in der Veröffentlichung erschienen.