Dienstunfähigkeitsverischerung

Hallo!

Ich bin gerade auf der Suche nach einer passenden Dienstunfähigkeitsvericherung für mich. Ich studiere noch Lehramt, komme bald ins Referendariat und möchte mich also versichern.

Ich habe mir bereits ein Angebot machen lassen. Dort steht, dass ich ab 25-75% Berufsunfähigkeit anteilig die Rente bekommen würde. Jetzt aber die Frage: Wie krank/ verletzt muss man denn sein, damit man die 25% erreicht? Ich frage das, weil ich mir darunter absolut nichts vorstellen kann. Ich möchte aber gerne abschätzen, was ich da unterschreibe.

Zweite Frage: Gibt es auch eine lohnende Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer, die, bei nicht Inkrafttreten des Versicherungsschutzes, das gesparte Geld auszahlen würde?

Vielen Dank

Hi

Hallo!

Ich bin gerade auf der Suche nach einer passenden
Dienstunfähigkeitsvericherung für mich. Ich studiere noch
Lehramt, komme bald ins Referendariat und möchte mich also
versichern.

Das ist eine weise Entscheidung

Ich habe mir bereits ein Angebot machen lassen. Dort steht,
dass ich ab 25-75% Berufsunfähigkeit anteilig die Rente
bekommen würde.

Berufsunfähigkeit nutzt Dir aber nix, Du musst Dienstunfähig sein :smile:

Jetzt aber die Frage: Wie krank/ verletzt muss
man denn sein, damit man die 25% erreicht? Ich frage das, weil
ich mir darunter absolut nichts vorstellen kann. Ich möchte
aber gerne abschätzen, was ich da unterschreibe.

Die Dienstunfähigkeit bescheinigt der Amtsarzt, und gute DU-Versicherer akzeptieren das über die gesamte Vertragslaufzeit hin. Bei einigen Anbietern erlebt man ab dem 45 Lebensjahr eine böse Überraschung… wenn man die Bedingungen nicht gelesen hat

Zweite Frage: Gibt es auch eine lohnende
Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer, die, bei nicht
Inkrafttreten des Versicherungsschutzes, das gesparte Geld
auszahlen würde?

Nicht wirklich, beschränke Dich auf das Risikoprodukt

Überprüfe mal Dein bereits vorliegende Angebot, besonders was ab dem 45 Lebensjahr passiert :smile:

Meiner Meinung nach gibt es in Deiner momentanen beruflichen Situation nur einen wirklich empfehlenswerten Versicherer.

Vielen Dank

Gern geschehen

zahao

Danke schonmal:smile:

Meiner Meinung nach gibt es in Deiner momentanen beruflichen
Situation nur einen wirklich empfehlenswerten Versicherer.

Und der wäre?

Hi

Und der wäre?

Ich schreibe Dir eine PN

zahao

Hallo.

Noch ein kleiner Tipp: Such Dir einen Versicherer, der auch die TEIL-Dienstunfähigkeit absichert, da die Regelung bei der Prüfung auf DU lautet „Herabsetzung der Dienstzeit VOR Dienstunfähigkeit“. So kann es sein, dass du zwar nur noch 50 % arbeitest (bei 50% Besoldung) aber nichts von Deiner DU-Versicherung ausgezahlt bekommst.

Auf die Koppelung DU mit Altersvorsorge (wie Du es nachgefragt hast) solltest du verzichten.

Wenn Du Kontakt zu mir aufnehmen möchtest, dann kann ich Dir eine gute Übersicht ALLER DU-Anbieter auf dem Deutschen Markt unverbindlich zukommen lassen.

Viele Grüße

Claude Burgard
Fachwirt für Versicherungen & Finanzen (IHK)
unabhängiger Versicherungsmakler
http://www.versicherung-saarbrücken.de

Hallo,

Auf die Koppelung DU mit Altersvorsorge (wie Du es nachgefragt
hast) solltest du verzichten.

Warum ?

Nehmen wir einmal an, eine Beamtin wird während der Ausbildung berufsunfähig und erhält eine BU-Rente bis zum 65. Lebensjahr von 1.200 € - natürlich steigend um jährlich 3 %.

Hm und dann darf sie sich die Kugel geben, oder muss dann beim Sozialamt Sozialhilfe beantragen, da sie ja keine weiteren Einkünfte hat.

Gruß Merger

Nehmen wir einmal an, eine Beamtin wird während der Ausbildung
berufsunfähig und erhält eine BU-Rente bis zum 65. Lebensjahr
von 1.200 € - natürlich steigend um jährlich 3 %.

Hm und dann darf sie sich die Kugel geben, oder muss dann beim
Sozialamt Sozialhilfe beantragen, da sie ja keine weiteren
Einkünfte hat.

Gruß Merger

Ach Merger…

Wenn du nichtsmehr zu schreiben hast bist du glaube ich tot…

Also: Ich schrieb ich rate von einer KOPPELUNG ab. D.h., dass man ohne weiteres noch eine zusätzliche Altersversorgung neben seiner Absicherung der Arbeitskraft haben darf/kann/ ja sogar sollte.

Welche Nachteile es bringt DU/BU und AV in einem Vertrag zu haben, habe ich hier bei w-w-w schon hinlänglich erläutert und steht zig-fach im Internet.

Und bevor es zu weiteren kritischen Nachántworten kommt: Eine reine Beitragsbefreiung ist legitim, da diese nur einen geringen Beitrag ausmacht. Somit ist die AV in jedem Falle gesichert.

Also dann mal ein recht schönes Wochenende

Claude Burgard
http://www.burgard-versicherungen.de

Hallo Claude Burgard,

ein Forum sollte da sein, um einer Fragenden die Auswahl zu erleichtern. Dazu sollte auch gehören, dass man Aussagen die man trifft, begründet.

Nehmen wir einmal an, eine Beamtin wird während der Ausbildung
berufsunfähig und erhält eine BU-Rente bis zum 65. Lebensjahr
von 1.200 € - natürlich steigend um jährlich 3 %.

Hm und dann darf sie sich die Kugel geben, oder muss dann beim
Sozialamt Sozialhilfe beantragen, da sie ja keine weiteren
Einkünfte hat.

Gruß Merger

Ach Merger…

Wenn du nichtsmehr zu schreiben hast bist du glaube ich tot…

Also: Ich schrieb ich rate von einer KOPPELUNG ab. D.h., dass
man ohne weiteres noch eine zusätzliche Altersversorgung neben
seiner Absicherung der Arbeitskraft haben darf/kann/ ja sogar
sollte.

Welche Nachteile es bringt DU/BU und AV in einem Vertrag zu
haben, habe ich hier bei w-w-w schon hinlänglich erläutert und
steht zig-fach im Internet.

na… und Du erwartest jetzt, dass Cutie hier im Forum,
Deine Antworten suchen soll ?

Und bevor es zu weiteren kritischen Nachántworten kommt: Eine
reine Beitragsbefreiung ist legitim, da diese nur einen
geringen Beitrag ausmacht. Somit ist die AV in jedem Falle
gesichert.

Bitte beachten, dass es sich hier um eine Absicherung für eine zukünftige Beamtin handelt und bei den wenigsten Versicherer kann man eine Altersabsicherung mit Beitragsbefreiung bei DU für Studenten abschießen.

Also dann mal ein recht schönes Wochenende

Claude Burgard
http://www.burgard-versicherungen.de

Gruß Merger

Guten Tag,

es gibt nur wenige gute DU-Versicherer und eigentlich nur einen die speziellen DU (bei Waffenträger) anbietet.

Gehen Sie zu einem Makler in der Nähe und lassen sich entsprechend beraten. Zwei Vergleichssoftware-Anbieter vergleichen die Bedingungen ohne wenn und aber, auf der Ergebnisse man sich verlassen kann. Leider darf ich die Namen hier nicht nennen (Werbung).

VG
Jan Selchow

Zwei Vergleichssoftware-Anbieter

vergleichen die Bedingungen ohne wenn und aber, auf der
Ergebnisse man sich verlassen kann. Leider darf ich die Namen
hier nicht nennen (Werbung).

Das halte ich aber für ein Gerücht.

Man kann sehr wohl den Namen einer Software nennen, denn mit Hilfe dieser kann der Kunde sich seinen eigenen Eindruck machen. Was nicht geht ist die Nennung einer bestimmten Gesellschaft oder Tarif.

Wenn Du erreich möchtest, dass die Kundin sich bei Dir meldet, dann kommuniziere das doch einfach direkt und mach nicht solche geheimnisvollen Passagen :wink:

Grüße
Claude Burgard