Hallo,
das ist nicht richtig.Und weiter Bezüge… heißt nicht,das man weiter die gleichen Bezüge wie vor der BU oder Dienstunfähigkeit bekommt.
Relativ gut abgesichert ist man bei Dienstunfähigkeit infolge Dienstbeschädigung oder Dienstunfall.
Bei einem Freizeitunfall oder Krankheit gibt es allerdings größere Lücken,auch bei Teildienstfähigkeit.
Daher ist für Beamte nicht nur die Berufsunfähigkeitsversicherung sondern vor allem die Dienstunfähigkeitsversicherung wichtig.
Diese leistet dann, wenn der Beamte vom Dienstherrn wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in Ruhestand versetzt worden bzw. bei BEamten auf Widerruf und Beamten auf Probe entlassen worden ist.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet das nicht, da der Beamte die Berufsunfähigkeit von mindestens 50 % zusätzlich beweisen muß. Unter 50% muss der Versicher nicht leisten, selbst wenn der Beamte Dienstunfähig ist.
Es genügt allein die Vorlage der Ruhegehaltsurkunde oder der Entlassungsurkunde, damit die Versicherung leistet. Ein Nachweis durch ein weiteres Attest, das eine BU von mindestens 50 % nachweist, ist dann nicht mehr erforderlich.
Ob diese Premium BU auch bei Dienstunfähig leistet weiß ich nicht.
Gruß
Gaby