Dienstunfähigkeitsversicherung als Beamter

Liebe Community,
wiederholt - unter anderem von der Verbraucherzentrale - wurde mir angeraten, eine Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Ich werde im Mai 40, verheiratet, zwei Kinder, bin Lehrer für Englisch und Sport am Gymnasium und seit 2001 auf Lebenszeit verbeamtet. Momentan befinde ich mich als Auslandsdienstlehrkraft an einer deutschen Schule im Ausland und werde voraussichtlich 2013 zurückkehren. Allerdings soll 40 Jahre die Grenze sein, aber der die Beiträge überproportional ansteigen, weshalb ich gerne jetzt (besser spät als nie) Angebote einholen und im besten Fall demnächst eine BU/ DU abschließen möchte.

Die Angebote und Vergleichsrechner sind erschlagend, weshalb ich mir zunächst einmal hier Rat einholen möchte um nicht einen deutlich zeitintensiveren Weg zu wählen. Da ich davon ausgehe, dass ich als Beamter unbedingt eine Dienstunfähigkeitsklausel benötige, reduziert sich das Angebot sicherlich gewaltig. Gibt es aktuelle Tipps, die für meinen Beruf nützlich sind? Wahrscheinlich dürfen konkrete Versicherungen/ Angebote hier nicht veröffentlicht werden, aber ich bin dennoch für jeden Rat dankbar!

Viele Grüße
Gunlo

Hallo,

wende dich an deine Bezügestelle und laß dir mal ausrechnen, was du bekommen würdest, wenn du heute dienstunfähig (incl. Schwerbehinderung!)werden würdest.
Dann entscheide ob du das aufstocken musst oder ob du damit leben kannst.

Vergiß nicht, jedes Jahr daß du später dienstunfähig wirst, bekommst du mehr Ruhegehalt!

Im Übrigen: Dienstunfähigkeit absichern, nicht berufsunfähigkeit!

grüße
miamei

Hallo gunlo,

als Beamter benötigen Sie auf jeden Fall eine Dienstunfähigkeitsversicherung. Bei der Dienstunfähigkeitsversicherung genügt eine Versetzung durch den Dienstherrn in den Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen.
Hier benötigt man nicht wie bei einer Berufsunfähigkeit ein Gutachten eines Arztes.

Folgender Wortlaut sollte in den Vertragsbedingungen stehen:

(1) Allgemeine Dienstunfähigkeit im Sinne dieser Versicherung
liegt vor, wenn die versicherte Person als Beamter
ausschließlich wegen medizinisch festgestellter allgemeiner
Dienstunfähigkeit entlassen bzw. in den Ruhestand
versetzt wird. Die versicherte Leistung wird ab dem
Zeitpunkt der Entlassung bzw. der Versetzung in den
Ruhestand gezahlt.
Der in den Ruhestand versetzte Beamte erhält die versicherten
Leistungen solange er den fortlaufenden Erhalt von
Bezügen (Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag oder Unfallruhegehalt)
nach dem Beamtenversorgungsgesetz nachweist.
Bei einem entlassenen Beamten, der keine dieser Bezüge
erhält, zahlen wir die versicherte Leistung, so lange

  • die versicherte Person keine Tätigkeit im Sinne von § 1
    Abs. 2 ausübt, wobei auch Tätigkeiten zu berücksichtigen
    sind, die die versicherte Person aufgrund neu erworbener
    Fähigkeiten ausübt und
  • die zur Entlassung bzw. zum Widerruf oder zur allgemeinen
    Dienstunfähigkeit führenden Erkrankungen, unverändert
    fortbestehen.

Außerdem empfehle ich einen zusätzlichen Einschluß für eine Teildienstunfähigkeitsabsicherung.

Wenn Sie in einer Fachgewerkschaft des Deutschen Beamten Bundes Mitglied sind, schauen Sie einmal auf die entsprechenden Internet-Seite, dort finden Sie weitere Informationen.

Mit den besten Grüßen!

Hallo,

als Beamter benötigen Sie auf jeden Fall eine
Dienstunfähigkeitsversicherung.

…sagt der Versicherungsvertreter.

Ich kenne Beamte, die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden und mit ihren Versorgungsbezügen zufrieden sind . Warum hätten sie auf jeden Fall eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen sollen???

Gruß
Pontius

als Beamter benötigen Sie auf jeden Fall eine

Dienstunfähigkeitsversicherung.

…sagt der Versicherungsvertreter.

Ich kenne Beamte, die wegen Dienstunfähigkeit in den
Ruhestand versetzt wurden und mit ihren Versorgungsbezügen
zufrieden sind . Warum hätten sie auf jeden Fall eine
Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen sollen???

Dies muß jeder für sich selbst entscheiden, ob er eine zusätzliche Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen will.
Ich rate dazu, denn bei einer Spezialversicherung des öffentlichen Dienstes wird nur die Versorgungslücke abgesichert.

Ich habe viele Beamte kennengelernt, die keine DU abgeschlossen hatten und Probleme haben ihren Lebensstandard aufrecht zu halten.

Wer von solch einer Versicherung abrät, kennt sich im Beamtenbereich nicht aus.

Beste Grüße!

Hoi.

Um in den Genuß einer DU zu kommen, müssen sich viele Beamte schon sehr anstrengen.
Überwiegend finden sich Beamte als Schreibtischtäter wieder - und da ist eine DU oder sogar TeilDU schon schwer realisierbar, gerade in jungen Jahren, wo die Versorgungslücke ja nunmal am größten ist.

Ich für meinen Teil könnte noch als Tetraplegiker auf der gleichen Stelle arbeiten. Aber als Polizist, Feuerwehrman etc. sieht das schon anders aus.

Der Fragesteller ist Lehrer - auch da kann man mit großen körperlichen Einschränkungen weiterarbeiten. Nun kommt ja gerade bei dieser Gruppe aber die psychologischen Faktoren hinzu(Burn-out etc.).

Es ist wie es ist: erstmal in der Personalabteilung sich die genauen, aktuellen Ansprüche/Versorgungsauskunft berechnen lassen und wenn man dann die Lücke sieht - entscheiden, ob und wie sie zu schliessen ist.

Ciao
Garrett

Lieber Gunlo,

einige mehr oder weniger sinnvolle Tipps hast Du nun schon bekommen.

Ob Du eine DU-Versicherung brauchst , hängt von der Höhe des Ruhegehaltes und den persönlichen Verpflichtungen ab. Hypothekendarlehen und studierende Kinder haben zwangsläufig einen großen Einfluss. Auch evt. krankheitsbedingte Mehraufwendungen sollten einkalkuliert werden.

Welche DU-Versicherung die richtige ist, hängt von einigen Details ab. Grundsätzlich handelt es sich immer um eine BU-Versicherung mit DU-Klausel. Ein qualifizierter (unabhängiger) Vermittler kann dir die genauen Unterschiede zwischen den Anbietern und deren Auswirkungen in der Praxis erklären. Es gibt keine bestimmten Formulierungen, die unbedingt enthalten sein müssen, wie in einem Beitrag zu lesen ist.

Die echte DU (Versetzung in den vorgezogenen Ruhestand, ohne weitere Auflagen) gibt es seit Juli letzten Jahres nur noch bis zum 45. Lebensjahr. Die Klausel wurde vom betreffenden Versicherer geändert und es wurde wohl „vergessen“, es selbst den eigenen Vertretern mitzuteilen.

Viele Grüße
oscar.

Grundsätzlich handelt es sich immer um eine
BU-Versicherung mit DU-Klausel.

Diese Aussage ist falsch, denn es gibt auch reine DU-Versicherungen

Ein qualifizierter
(unabhängiger) Vermittler kann dir die genauen Unterschiede
zwischen den Anbietern und deren Auswirkungen in der Praxis
erklären.

Es gibt sehr wenige unabhängige qualifizierte Vermittler.

Es gibt keine bestimmten Formulierungen, die
unbedingt enthalten sein müssen, wie in einem Beitrag zu lesen
ist.

Auch diese Auskunft ist falsch, eine Dienstunfähigkeitsversicherung muss als solches klar zu erkennen sein und dies ist in den Bedingungen geregelt.

Die echte DU (Versetzung in den vorgezogenen Ruhestand, ohne
weitere Auflagen) gibt es seit Juli letzten Jahres nur noch
bis zum 45. Lebensjahr. Die Klausel wurde vom betreffenden
Versicherer geändert und es wurde wohl „vergessen“, es selbst
den eigenen Vertretern mitzuteilen.

Die Dienstunfähigkeitsabsicherung wurde sogar in 2010 bis zum 65 Lebensjahr verlängert (zuvor bis zum 60. Lebensjahr)

Um welches Versicherungsunternehmen es sich hier handeln soll, die eine DU-Leistung nur noch bis zum 45. Lebensjahr erbringt ist mir unbekannt.

Also kurz um, es ist besser über einen Fachverband des DBB oder über die Bildungsgewerkschaft GEW Kontakt zu einem ÖD-Speziallisten aufzunehmen. Diese Spezialisten kennen sich bestens in allen Beihilferechten wie auch im Besoldungsrecht aus.

Viele Grüße!

Auch hallo! :smile:

Grundsätzlich handelt es sich immer um eine BU-Versicherung mit DU-Klausel.

Diese Aussage ist falsch, denn es gibt auch reine DU-Versicherungen

Meinst du vielleicht die Vollzugsdienstunfähigkeitsversicherung? Das wäre etwas ganz anderes. Ansonsten werde bitte konkreter.

Es gibt sehr wenige unabhängige qualifizierte Vermittler.

Aus Kundensicht stellt sich die Frage, wie man genau diese Vermittler findet. Wir sind uns sicher einig, dass es wenig Sinn macht, Pest (unqualifiziert) durch Cholera (abhängig) zu ersetzen.

Um welches Versicherungsunternehmen es sich hier handeln soll, die eine DU-Leistung nur noch bis zum 45. Lebensjahr erbringt ist mir unbekannt.

Das will ich nicht bestreiten :wink:

Unten* findest Du die Bedingungsauszüge vor und nach der Änderung. Der Anbieter war zuvor der einzige Versicherer, der neben der Versetzung in den vorgezogenen Ruhestand oder Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit auf weitere Einschränkungen wie „aus gesundheitlichen Gründen“ verzichtet. Mit solch einer Einschränkung sichert sich der Versicherer einen Deutungsvorbehalt. Leider ist auch der Passus bzgl. Zivilberuf entfallen, damit öffnet sich die Tür zur konkreten Verweisung.

DBB, GEW und die zahlreichen anderen Beamtenbünde und - gewerkschaften haben Rahmenverträge mit einzelnen Versicherern. Bemerkenswert ist, dass die „beste“ Dienstunfähigkeitsversicherung jeweils von einer anderen Gesellschaft kommt. Das Wissen über Beihilfe und Besoldung ist jedoch erfahrungsgemäß sehr gut.

Viele Grüße
oscar.

____________

*) Auszüge aus den Bedingugnen

VOR der Änderung
Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den
Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung
wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit. Für
unsere Leistungen ist es unerheblich, ob nach dem Ausscheiden aus
dem Beamtenberuf ein Zivilberuf ausgeübt wird.

NACH der Änderung (10.2010 … Oktober statt Juli, da muss ich mich korrigieren)
Werden vor Vollendung des 46. Lebensjahres der versicherten
Person Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt, gilt bei Beamten
des öffentlichen Dienstes die Versetzung in den Ruhestand wegen
allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner
Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.

Auch hallo! :smile:

Grundsätzlich handelt es sich immer um eine BU-Versicherung mit DU-Klausel.

Diese Aussage ist falsch, denn es gibt auch reine DU-Versicherungen

Meinst du vielleicht die
Vollzugsdienstunfähigkeitsversicherung? Das wäre etwas ganz
anderes. Ansonsten werde bitte konkreter.

nein, es handelt sich um Dienstunfähigkeitsversicherungen für Verwaltungsbeamte und Lehrer

Es gibt sehr wenige unabhängige qualifizierte Vermittler.

Aus Kundensicht stellt sich die Frage, wie man genau diese
Vermittler findet. Wir sind uns sicher einig, dass es wenig
Sinn macht, Pest (unqualifiziert) durch Cholera (abhängig) zu
ersetzen.

Um welches Versicherungsunternehmen es sich hier handeln soll, die eine DU-Leistung nur noch bis zum 45. Lebensjahr erbringt ist mir unbekannt.

Das will ich nicht bestreiten :wink:

Unten* findest Du die Bedingungsauszüge vor und nach der
Änderung.

Ich frage mich allen Ernstes, wie kann man in einem vorherigen Eintrag folgendes schreiben

(Ein qualifizierter (unabhängiger) Vermittler kann dir die genauen Unterschiede zwischen den Anbietern und deren Auswirkungen in der Praxis erklären.),

wenn die Kenntnisse über die Produkte auf dem Versicherungsmarkt bezüglich des öffentlichen Dienstes (Beamte) fehlen.

Ich versuche hier im Forum den Fragenden zu helfen und entsprechende Informationen weiterzugeben ohne die Tarife bzw. Versicherungsunternehmen beim Namen zu nennen.

Viele Grüße!