Hallo @all
kurz zu mir:
ich bin Beamter auf Lebenszeit und möchte eine Berufs-/Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen. Als Beamter sollte man ja eine BU/DU mit einer Dienstunfähigkeitsklausel abschließen. Der Versicherer den ich dabei anvisiere, hat folgende Dienstunfähigkeitsklausel:
„Ist der Versicherte bei Eintritt des Leistungsfalles Beamter im öffentlichen Dienst, so werden die Leistungen aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bei allgemeiner Dienstunfähigkeit statt bei Berufsunfähigkeit gewährt. Die allgemeine Dienstunfähigkeit des Beamten wird der vollständigen Berufsunfähigkeit im Sinne der Allgemeinen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung gleichgestellt.
Dienstunfähig ist ein Beamter im öffentlichen Dienst, wenn er infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwächen seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist. Der Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit oder die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit wirksam wird.
Wird nach Eintritt der Dienstunfähigkeit allerdings eine andere Tätigkeit aufgenommen, welche der Ausbildung, Erfahrung und Lebensstellung entspricht, enden unsere Leistungen aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung mit diesem Zeitpunkt.“
Ich halte die oben stehende Dienstunfähigkeitsklausel für unbedenklich, möchte aber gerne noch eure Meinung wissen, da es ja auch abgeschwächte Dienstunfähigkeitsklauseln gibt.
Für eure Meinung besten Dank!