Dienstunfähigkeitsversicherung

Hallo @all

kurz zu mir:
ich bin Beamter auf Lebenszeit und möchte eine Berufs-/Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen. Als Beamter sollte man ja eine BU/DU mit einer Dienstunfähigkeitsklausel abschließen. Der Versicherer den ich dabei anvisiere, hat folgende Dienstunfähigkeitsklausel:

„Ist der Versicherte bei Eintritt des Leistungsfalles Beamter im öffentlichen Dienst, so werden die Leistungen aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bei allgemeiner Dienstunfähigkeit statt bei Berufsunfähigkeit gewährt. Die allgemeine Dienstunfähigkeit des Beamten wird der vollständigen Berufsunfähigkeit im Sinne der Allgemeinen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung gleichgestellt.

Dienstunfähig ist ein Beamter im öffentlichen Dienst, wenn er infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwächen seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist. Der Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit oder die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit wirksam wird.

Wird nach Eintritt der Dienstunfähigkeit allerdings eine andere Tätigkeit aufgenommen, welche der Ausbildung, Erfahrung und Lebensstellung entspricht, enden unsere Leistungen aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung mit diesem Zeitpunkt.“

Ich halte die oben stehende Dienstunfähigkeitsklausel für unbedenklich, möchte aber gerne noch eure Meinung wissen, da es ja auch abgeschwächte Dienstunfähigkeitsklauseln gibt.

Für eure Meinung besten Dank!

Das ist schon o.k. - die Klausel erscheint überdurchschnittlich und ist akzeptabel!

Thorulf Müller

Hallo.

würdest du mir bitte pe eMail sagen, um welche Versicherung es sich handelt. Ich interessiere mich momentan auch für eine solche DU

Danke
S

Hallo.

würdest du mir bitte pe eMail sagen, um welche Versicherung es
sich handelt. Ich interessiere mich momentan auch für eine
solche DU

Das Wissen um den Namen kann Dir zwar helfen - aber nicht wirklich.

Ersteinmal geht es um die anderen Details des Vertrages und die Gesundheitsfragen.

Was nützt Dir die beste DU-Klausel, wenn das gewünschte Endalter nicht angeboten wird, der Versicherer Dich nicht nimmt oder alle anderen Regelungen und der Beitrag nicht o.k. sind?

Eine gute BU beginnt mit der qualifizierten Beratung!

Thorulf Müller
[email protected]