Hallo,
habe folgende Frage, kann durch eine Dienstvereinbarung das ArbZG übergangen oder außer Kraft gesetzt werden?
kann ich in einer Dienstvereinbarung z.B. die tägl. Arbeitszeit auf 10, 12, 13 oder 14 Std. festlegen je nach Bedarf, oder muss ich mich an die gesetzliche Höchstfrist von 12 Std. halten.
Danke für Eure Hilfe
JoKeWa